Die Betriebsvereinbarungen können Sie auf der Homepage der Personalabteilung abrufen
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber (Betriebsinhaber) und dem Betriebsrat über Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz (insbesondere Arbeitsverfassungsgesetz) oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind.
Anders als der Kollektivvertrag, der die arbeitsrechtlichen Belange einer ganzen Branche regelt, ist die Betriebsvereinbarung auf die Gegebenheiten eines Betriebes oder Unternehmens ausgerichtet.
Geregelt werden können betriebliche Belange, die durch Gesetz oder Kollektivvertrag ausdrücklich der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind (etwa Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeit, Teilzeitregelung, Art und Weise der Gehaltsauszahlung, betriebliches Vorschlagswesen, Anzahl und Auszahlung der Sonderzahlungen, Reisekosten etc.).
Zum Abschluss auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der jeweilige Betriebsrat befugt. An der Universität gibt es den Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal.
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