- (1) Betriebsversammlung
- (2) Neuwahl Betriebsrat/Behindertenvertrauensperson
- (3) Gesundheitstag 2010/Betriebliche Gesundheitsförderung
- (4) Zeckenschutzimpfung 2010
- (5) Veränderungen im Kollektivvertrag
- (6) Gehaltsauszahlung/Valorisierung
- (7) Für studentische MitarbeiterInnen
- (8) Podiumsdiskussion "Wissensarbeit organisieren"
- (9) Leistungsvereinbarungen/Rechnungshofbericht
- (10) Universitäres Geschehen
- (11) Für JungwissenschafterlInnen mit Rhetoriktalent
- (12) Rolfing
- (13) Kulturtipps
- (14) Zuständigkeiten der Betriebsräte und -rätinnen
(1) Betriebsversammlung
Alle Mitglieder des wissenschaftlichen Personals sind zur Betriebsversammlung eingeladen, die am 19.3.2010 um 16 Uhr im Hörsaal D des Campus der Universität Wien stattfinden wird.
Gegenstand der Sitzung ist die Wahl eines Wahlvorstandes für die Neuwahl des Betriebsrats (siehe dazu Punkt 2). Der Betriebsrat wird über die Lage des wissenschaftlichen Personals berichten. Auf Wunsch der IG LektorInnen wird dabei besonders auf die LektorInnen eingegangen. Die Einladung zur Betriebsversammlung folgt in einem gesonderten Mail Anfang März.
(2) Neuwahl Betriebsrat/Behindertenvertrauensperson
Am 15. und 16.4.2010 wird der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal neu gewählt. Wir hätten die Wahlen gerne mit dem voraussichtlichen Termin für die Senatswahl kombiniert, doch das war leider nicht möglich, da dann die gesetzlich vorgegebenen Einspruchsfristen für die Wählerlisten u.a. in die vorlesungsfreie Zeit der Osterferien gefallen wären. Auch der Termin der Betriebsversammlung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen für die Betriebsratswahl.
Gleichzeitig mit dem Betriebsrat wird wahrscheinlich erstmals auch eine Behindertenvertrauensperson (BVP) für das wissenschaftliche Personal gewählt. Eine BVP kann nur dann gewählt werden, wenn es in der Belegschaft zum Stichtag für die Betriebsratswahl mindestens fünf ArbeitnehmerInnen gibt, die den Status eines sog. begünstigten Behinderten haben. Im Jänner 2009 gab es beim wissenschaftlichen Personal genau sechs solcher Personen, darunter drei studentische MitarbeiterInnen (und das bei einer Belegschaft von ca. 7000 Personen!). Beim allgemeinen Personal gibt es mehr begünstigte Behinderte und daher schon seit 2004 eine BVP (Link zur BVP-Homepage). Die BVP ist derzeit Herr Mag. Nowak, der in Ermangelung einer eigenen BVP für das wissenschaftliche Personal der Sprecher für alle ArbeitnehmerInnen mit Behinderung an der Universität Wien ist. Die BVP hat für alle Fragen, die behinderte ArbeitnehmerInnen betreffen, Kompetenzen, die denen des Betriebsrats ähneln. Wir finden es skandalös, dass es nur sechs Personen mit Behinderung geschafft haben, in der universitären Wissenschaft und Lehre eine Anstellung zu bekommen – wenn man die drei studentischen MitarbeiterInnen, die ja nur befristet angestellt sind, abzieht, sind es gar nur drei! Sie machen nicht einmal 1% der Beschäftigten aus, während das Behinderteneinstellungsgesetz mindestens 4% vorschreibt. Diese 4% beziehen sich auf Personen und Anstellungen, d.h. LektorInnen, TutorInnen usw. zählen hier bei jeder Ausstellung eines neuen Vertrags aufs Neue mit. Für das Nichterreichen der im Behinderteneinstellungsgesetz vorgegebenen Quote bezahlt die Universität Wien hohe Strafgebühren („Behindertenausgleichstaxen“) an den Staat.
Der Betriebsrat an Universitäten wird alle vier Jahre gewählt; alle anderen Betriebsräte wurden bereits 2008 neu gewählt. Die Arbeitsperiode des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal der Universität Wien hat sich jedoch um zwei Jahre verschoben, nachdem der Universitätsprofessorenverband (UPV) die Wahlen von 2004 erfolgreich angefochten hat und damit ihre Wiederholung im Mai 2006 erreicht hat. Der Grund für die Anfechtung lag darin, dass bei den Wahlen von 2004 die Dekane als leitende Angestellte eingestuft und daher von der Teilnahme an den Wahlen ausgeschlossen worden waren. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass die Dekane als gewöhnliche ArbeitnehmerInnen anzusehen sind, da sie nach eigener Aussage keinerlei Personalentscheidungen treffen können.
(3) Gesundheitstag 2010/Betriebliche Gesundheitsförderung
Der diesjährige Gesundheitstag wird am 25.2.2010 im Hauptgebäude stattfinden (9 bis 16 Uhr). Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des ArbeitnehmerInnenschutzes. Am Stand unseres Betriebsrats können Sie sich wie immer über Positionen des Betriebsrats informieren und Anliegen und Fragen deponieren bzw. diskutieren. Außerdem haben wir die Uniqa-Versicherung eingeladen, die derzeit als einzige für MitarbeiterInnen der Universität Wien eine vergünstigte Zusatz-Krankenversicherung (Gruppen-Versicherung) anbietet. Ab ca. 10 Uhr wird auch der Vitalcoach der Uniqa anwesend sein und einen Stress- und einen Gleichgewichtstest anbieten! Zudem gibt es Informationen über die Sonderkonditionen bei John Harris Fitness. Beachten Sie auch den Vortrag über die betriebliche Gesundheitsförderung (11-12 Uhr, Hörsaal 31)!
Wir bitten Sie, dieses Angebot der Universität zu nutzen! Dies nicht nur, weil Gesundheit wichtig ist und sich die Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz, die auch für Gesundheitsfragen zuständig ist, wirklich alle Mühe gibt, um ein informatives und attraktives Programm auf die Beine zu stellen, sondern auch, weil die Erfahrungen der letzten Jahre deutlich gezeigt haben, dass das wissenschaftliche Personal für Gesundheitsfragen viel weniger zugänglich zu sein scheint als das allgemeine. Uns ist schon klar, dass das auch daran liegt, dass das wissenschaftliche Personal sehr oft keine fest definierte Dienstzeit hat, so dass viele KollegInnen nicht den Eindruck haben, den Gesundheitstag in der Dienstzeit besuchen zu können, obwohl genau das vom Rektorat vorgesehen ist. Beim Empfangsschalter des Gesundheitstags liegen Anwesenheitsbestätigungen vor, die Sie bei Bedarf Ihrem Institut vorlegen können.
Wichtig ist auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BFG), die noch im Sommersemester 2010 anlaufen soll. Den Auftakt dazu bildet Ende März eine Befragung der MitarbeiterInnen der Universität Wien mittels Online-Fragebogen. Alle MitarbeiterInnen, die einen Arbeitsplatz haben oder aufgrund ihres Arbeitsvertrags haben sollten, erhalten einen persönlichen Zugangscode übermittelt, der genau einmal zum Ausfüllen des Fragebogens verwendet werden kann. Rückschlüsse auf die Identität der Ausfüllenden sind nicht möglich (das hat der Datenschutzbeirat der Uni kontrolliert), und die Durchführung der Befragung und deren Auswertung liegt in der Verantwortung eines Schweizer Instituts (Institut für Arbeitsmedizin, kurz ifa). Die Leitung des Projekts BFG hat HR Dr. Prunner, die dazu im Dezember 2009 vom Rektorat beauftragt wurde; der Ansprechpartner beim ifa ist Herr Herr Curdin Sedlacek. Er wird am Gesundheitstag teilnehmen und am Stand des Betriebsrats für das allgemeine Personal für Fragen zur Verfügung stehen; von 11 bis 12 Uhr hält er im Hörsaal 31 einen Vortrag über die betriebliche Gesundheitsförderung. Unter BFG versteht man das Engagement des Arbeitgebers für die physische und psychische Gesundheit der ArbeitnehmerInnen. Eine wichtige Voraussetzung dazu sind Arbeitsbedingungen, die von den KollegInnen als angenehm erfahren werden. Die MitarbeiterInnenbefragung Ende März wird also DER Indikator dafür sein, wie Sie die Arbeitsbedingungen an unserer Universität bewerten.
UZA 1: Bei der Sitzung des Zentralen Arbeitsschutzausschusses hat uns Vizerektor Jurenitsch zugesichert, dass eine Begehung des UZA 1 durch das Arbeitsinspektorat in Kürze erfolgen soll. Sie ist durch die Verschiebung der Generalsanierung des UZA 1 auf die nächste Leistungsvereinbarungsperiode notwendig geworden. Bei Fragen zum ArbeitnehmerInnenschutz im UZA 1 oder in anderen Universitätsgebäuden wenden Sie sich bitte an die zuständige Sicherheitsvertrauensperson und/oder an den Betriebsrat.
(4) Zeckenschutzimpfung 2010
Die Termine für die diesjährige Zeckenimpfaktion:
4.3.2010, 8.3.2010, 15.4.2010, jeweils von 9 bis 14 Uhr, im Sitzungszimmer der Betriebsräte, die Kosten betragen für BVA-Versicherte € 7,--, für alle anderen Versicherunge € 23,-.Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Betriebsrats, über die Sie sich auch anmelden müssen. Es ist NICHT möglich, eine bestimmte Uhrzeit oder ein Zeitfenster zu reservieren, aber die Wartezeiten sind im Allgemeinen nicht groß. Bitte beachten Sie, dass der 15.4.2010 auch der erste Wahltag für die Wahl des neuen Betriebsrats (und der Behindertenvertrauensperson) ist (siehe dazu Punkt 2).
Auf Fragen zu Impfschutz, Impfintervallen, usw. gibt die österreichische Zecken-Homepage Antwort.
(5) Veränderungen im Kollektivvertrag
Zum Kollektivvertrag gibt es seit dem 18.1.2010 einen (ersten) Nachtrag, der jedoch im Wesentlichen mit 1.10.2009 rückwirkend in Kraft getreten ist. Sie finden den neuen Text des Kollektivvertrags auf unserer Homepage, den Text nur der Änderungen auf der Homepage der Universitätsgewerkschaft (Bundesvertretung HochschullehrerInnen). Konkret wurden Folgendes erreicht:
- Karenzzeiten nach dem Mutterschutz- oder dem Väterkarenzgesetz werden für dienstzeitabhängige Ansprüche berücksichtigt: Punkt 1 bzw. § 20 KV.
- Für studentische MitarbeiterInnen gibt es günstigere Regelungen. Erstens dürfen für die maximale Gesamtdauer der Arbeitsverhältnisse nur Vertragszeiten angerechnet werden, die nach dem 30.9.2007 zurückgelegt wurden: Punkt 2 bzw. § 30 KV. Das bedeutet, dass unbefristet angestellte StudienassistentInnen und TutorInnen jedenfalls bis zum Beginn des Wintersemesters 2011/12 angestellt werden dürfen, sofern sie nicht vorher ihr Studium beenden oder vertraglich ein anderes Enddatum vereinbart wurde. Zweitens wurde es den Universitäten ermöglicht, Studierende auch als ProjektmitarbeiterInnen anzustellen: Punkte 3 und 5 bzw. §§ 28 und 48. Drittens haben StudienassistentInnen nun die Möglichkeit, für die lehrveranstaltungsfreie Zeit bezahlte Mehrarbeit zu vereinbaren: Punkte 4 und 6 bzw. §§ 32 und 49.
- Die Regelungen für den Fahrtkostenzuschuss wurden an die neuen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst angeglichen: Punkt 7 bzw. § 61 KV. Hier findet sich auch die einzige Ausnahme zum Geltungstermin: Unter gewissen Umständen wird der Fahrtkostenzuschuss für die Betroffenen erst per 1.1.2010 neu berechnet (Punkt 7, Ziffer 10)
- ProjektmitarbeiterInnen, deren Verträge erstmals bereits vor Inkrafttreten des Kollektivvertrags begründet worden waren, bleiben bis 30.9.2012 auch bei einer Vertragsverlängerung von der Pensionskassenregelung ausgeschlossen, sofern die Verlängerung nur maximal ein Jahr beträgt: Punkte 9, 12 und 13 bzw. §§ 71, 76 und 77. Das bedeutet, dass die ProjektleiterInnen mit den seinerzeit beantragten Summen weiterkalkulieren können und sich nicht plötzlich mit höheren Dienstgeberbeiträgen konfrontiert sehen.
- Die sog. Aufsaugregelung (KollegInnen vornehmlich des allgemeinen Personals, die bisher mehr verdient haben als im Kollektivvertrag vorgesehen, erhalten bei Übertritt in den Kollektivvertrag so lange keine Vorrückungen, bis der kollektivvertragliche Satz erreicht ist) gilt nur bis zum 30.9.2013: Punkt 11 bzw. § 76. Das heißt, diese Personen rücken spätestens ab dem 1.10.2013 in die nächste Regelstufe vor. (ProfessorInnen sind davon nicht betroffen, denn bei ihnen wird die Aufsaugregelung ohnedies nicht angewendet).
- Die anderen Punkte betreffen das allgemeine Personal (Punkt 10: Lehrlinge) oder die Medizinischen Universitäten (Punkt 8). Punkt 14 besagt, dass alle hier genannten Änderungen rückwirkend mit 1.10.2010 in Kraft treten, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Fahrtkostenzuschuss, die wie im betreffenden Punkt formuliert, teilweise erst mit 1.1.2010 gelten.
- Das pdf enthält auch bereits die seit 1.1.2010 gültigen Gehaltssätze.
Auch wenn wir immer wieder ablehnende Stimmen zur Gewerkschaft zu hören bekommen: Nur eine mitgliederstarke Gewerkschaft kann viel bewegen, das erleben Sie bei LehrerInnen am besten. Treten Sie bitte, falls Sie noch nicht Mitglied sind, der GÖD bei! Nur von den Vorteilen zu profitieren ist in einer Solidargemeinschaft nicht nett und fair. Link zur GÖD und zur Bundesvertretung HochschullehrerInnen (BSL 13).
(6) Gehaltsauszahlung/Valorisierung
Die von der GÖD ausverhandelte Gehaltserhöhung gilt zwar ab dem 1.1.2010, konnte aber in vielen Fällen beim Januar-Gehalt noch nicht berücksichtigt werden. Selbstverständlich werden die zustehenden Beträge in solchen Fällen nachträglich überwiesen. Die neuen Gehaltssätze finden Sie im neuen Text des Kollektivvertrags (siehe dazu Punkt 5). Die neuen Sätze für die LektorInnen, Personen, die nur aufgrund einer Venia lehren, aber sonst kein Dienstverhältnis zur Uni Wien haben, TutorInnen und USI-Lehrende der Universität Wien sind auf der Homepage der Personalabteilung abrufbar. Das pdf ist allerdings insofern fehlerhaft, als der Satz LVG 4 (Lehrveranstaltungen, die von besonders qualifizierten externen Fachleuten ["ExpertInnen"] abgehalten werden) unter dem im Kollektivvertrag vorgesehenen Minimum liegt und daher bei KollegInnen, die dem Kollektivvertrag unterliegen, nicht vorgesehen werden darf.
Da wir oft von Unklarheiten bei der Auslegung der Abgeltungssätze hören, werden wir uns dafür einsetzen, dass die Lehrveranstaltungskategorien besser definiert werden. Jedenfalls gilt der ExpertInnensatz nicht für Personen, die eine von einer Studienprogrammleitung gewünschte Lehre anbieten, auch wenn es sich um habilitierte KollegInnen handelt. Die Bezeichnung ExpertInnen bezieht sich auf Fachleute, die im Rahmen ihrer Lehre aus der Praxis berichten. Der im Rahmen von Lehre auf Venia vorgesehene Satz bezieht sich auf PrivatdozentInnen, die Lehre ohne Berücksichtigung der Wünsche einer Studienprogrammleitung anbieten, sowie auch auf emeritierte oder pensionierte Personen, die weiterhin Lehrveranstaltungen anbieten wollen.
(7) Für studentische MitarbeiterInnen
Einige der hier speziell für studentische MitarbeiterInnen zusammengestellten Neuerungen haben wir bereits bei anderen Punkten behandelt:
- Die neue Fassung des Kollektivvertrags enthält etliche Neuerungen für studentische MitarbeiterInnen: Möglichkeit der Projektarbeit, Möglichkeit der bezahlten Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit, Beschränkung der für die maximale Beschäftigungsdauer von insgesamt maximal vier Jahren auf Zeiten nach dem 30.9.2007. (siehe Punkt 5 dieser Betriebsratsnachrichten).
- Punkt 6 dieser Betriebsratsnachrichten enthält den Link zu den valorisierten Gehältern.
- Die Personalabteilung hat ein Informationsblatt für StudienassistentInnen für das Sommersemester 2010 auf ihre Homepage gestellt. Dazu ist vielleicht auch eine Zusammenstellung der für die Anstellung von StudienassistentInnen erforderlichen Schritte hilfreich, die das Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport auf seine Homepage gestellt hat; sie bezieht sich zwar ausschließlich auf dieses eine Zentrum, ist aber in großen Teilen wohl auch an anderen Fakultäten anwendbar.
Durch Betroffene wurden wir im Januar davon informiert, dass StudienassistentInnen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Kollektivvertrags angestellt worden waren, seit dem 1.1.2010 auf den Auszahlungsmodus umgestellt wurden. Die Verrechnung erfolgt nun nicht mehr in 12 Teilbeträgen wie vor dem Inkrafttreten des Kollektivvertrags, sondern in Form der in Österreich sonst allgemein üblichen „14 Gehälter“: 12 Monatsgehälter und Sonderzahlungen im März, Juni, September und November im Ausmaß des halben für den Auszahlungsmonat zustehenden Entgelts (vgl. § 49 [11] KV). Dadurch konnte der Eindruck entstehen, die Universität habe die Gehälter einiger StudienassistentInnen reduziert. Tatsächlich darf die Einführung des Kollektivvertrags nicht zu einer Verringerung der Gehälter führen!
(8) Podiumsdiskussion "Wissensarbeit organisieren"
Ein neues Buch von Frau Mag. Dr. Susanne Pernicka (Institut für Wirtschaftssoziologie der Universität Wien) beschäftigt sich mit der Arbeitssituation und den Interessen hochqualifizierter Beschäftigter in wissensintensiven Tätigkeitsfeldern. Es trägt den Titel „Wissensarbeiter organisieren. Perspektiven kollektiver Interessenvertretung“ und geht theoretisch und empirisch am Beispiel Österreichs der Frage nach, welche Unterschiede es in der Organisationsneigung und Mobilisierbarkeit von WissensarbeiterInnen gibt, wie sie zu erklären sind und welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich daraus für die Interessenvertretungen ergeben.
Das Buch wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum gleichen Thema präsentiert: 2.3.2010, 19 bis ca. 20:30 Uhr, im Depot (1070 Wien, Breite Gasse 3). Details finden Sie auf der Einladung.
(9) Leistungsvereinbarungen/Rechnungshofbericht
Im Mitteilungsblatt vom 20.1.2010 sind die Leistungsvereinbarungen zwischen der Universität Wien und dem Bund für 2010-2012 abrufbar. Darin liest man u.a., dass die Zahl der A-wertigen Publikationen gesteigert werden soll, auch in den Geisteswissenschaften (S. 11, Punkt 4), und dass verpflichtende Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudium verstärkt auf Tages-, Wochenend- und Semesterrandzeiten ausgedehnt werden sollen (S. 24, Punkt 4). Auf S. 6 heißt es: „Um international wettbewerbsfähig zu sein, bietet die Universität transparente und international vergleichbare Karrieremodelle und personenbezogene Nachwuchsförderung.“ Sorgen bereitet uns das Vorhaben des Rektorats, das Klimastufenhaus abzureißen und an seiner Stelle einen Neubau für zwei Departments der Lebenswissenschaften zu errichten, während alle anderen KollegInnen des UZA 1 weiterhin auf die seit Jahren versprochene Sanierung warten müssen. Wir haben uns diesbezüglich an den Zentralen Arbeitsschutzausschuss und an den Universitätsrat gewendet, zumal der Betriebsrat entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und den bei der Teilbetriebsversammlung am 1.4.2009 gegebenen Versprechen nicht von dieser Prioritätensetzung beim ArbeitnehmerInnenschutz informiert wurde.
Der Rechnungshof hat am 25.1.2010 seinen Bericht zum Thema „Auswirkungen der Personalhoheit auf die Gesamtkostensituation der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien“ ins Netz gestellt (abrufbar auf der Homepage des Rechnungshofs; der Bericht hat die Seitennummerierung S. 93-135). Er bestätigt darin einmal mehr die schlechten Betreuungsrelationen (v.a. S. 106), empfiehlt den Universitäten aber auch, in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Zahl der Professuren zu achten, sondern auch auf die der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehrbetrieb. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Rektoren Leistungsprämien erhalten haben, ohne dass hinlänglich dokumentiert war, inwiefern die damit belohnten Leistungen tatsächlich erbracht worden waren (S. 94, S. 128ff). Allerdings kritisierte er auch die Entfristungsaktion für AssistentInnen, da die Stellen seiner Meinung nach hätten ausgeschrieben werden müssen (S. 111). Der Bericht zeigt zwar auf, dass die Universität Wien ihre Lehre bei weitem nicht mit dem Stammpersonal abdecken kann, allerdings hantiert der Rechnungshof eine sehr fragwürdige Definition des „nebenberuflichen wissenschaftlichen Personals“: Er bezieht diese Bezeichnung generell auf die LektorInnen, studentischen MitarbeiterInnen, und sogar auf alle ProjektmitarbeiterInnen und §99-Professuren (S. 117)! Der Rechnungshof empfiehlt, in Hinblick auf die ungünstigen Betreuungsrelationen Forschungssemester nicht grundsätzlich vertraglich zu gewähren, sondern im Einzelfall darüber zu entscheiden (S. 132). Auch solle ProfessorInnen die Überlassung von Personal nicht unbefristet zugesagt werden (S. 131f). Und: „Aufgrund der deutlichen Überschreitung des Zielwerts bei den strukturierten Doktoratsprogrammen schon im ersten Jahr der Leistungsvereinbarungsperiode [gemeint ist: 2007-2009] sollten in Hinkunft in ähnlichen Fällen ambitioniertere Zielsetzungen gewählt werden.“ (S. 134) Aus dem Rechungshofbericht ergibt sich übrigens auch, dass die Universität Wien in Professorenverträgen eine Evaluierung der Forschungs- und Lehrleistungen im fünften Tätigkeitsjahr vereinbarte, mit der bei positivem Ergebnis eine Gehaltserhöhung verbunden war (S. 132). Beamtendienstverhältnisse werden an der Uni Wien voraussichtlich noch bis zum Jahr 2041 bestehen (S. 99).
(10) Universitäres Geschehen
Seit dem Januar hat der Universitätsrat ein neues Mitglied: Da Dr. Stoss seine Mitgliedschaft zurückgelegt hat, hat die Bundesregierung Herrn Dr. Johannes Ditz zum neuen Mitglied bestellt. - Informationen über Dr. Ditz auf der Homepage des Universitätsrats.
Ab dem Sommersemester 2010 startet ein Pilotprojekt des Rektorats, durch das Lehrende in bestimmten Hörsälen ihre Lehrveranstaltungen aufzeichnen lassen und ihren Studierenden in einer Lernplattform zur Verfügung stellen können. Zunächst wird das Service für die folgenden drei Hörsäle angeboten: Audimax im Hauptgebäude (Einschulung 22.2.2010, 9 bis 12 Uhr), Audimax der Translationswissenschaften (Einschulung 23.2.2010, 11 bis 14 Uhr) und HS 1 des UZA1 (Einschulung 25.2.2010, 9 bis 12 Uhr); im Lauf des Studienjahres 2010 werden noch die Hörsäle C1 im Campus AAKH und HSU10 im Juridicum dazukommen. Für die Teilnahme an den Einschulungen ist eine Anmeldung bis 19.2.2010 erforderlich. Alle näheren Informationen stehen auf der Homepage der Uni Wien. Soweit wir erfahren haben, können die Lehrenden die Aufnahmen vor der Freigabe nachbearbeiten und Sequenzen entfernen. Eine Downloadmöglichkeit ist nicht vorgesehen; d.h. Studierende haben nicht das Recht, den Mitschnitt über eine andere Homepage weiteren Personen zugänglich zu machen.
Zum Thema Hörsäle wollen wir Sie auch auf die Webseiten des Veranstaltungsmanagements der Universität Wien aufmerksam machen: Dort finden Sie u.a. Informationen über die Hörsaalvergabe für Lehrveranstaltungen (samt der Bedienungsanleitung für die jeweils installierte Audio-/Videotechnik in Deutsch und Englisch!), Pläne und Rauminformationen für alle Hörsäle und sonstige für Kongresse geeignete Räumlichkeiten. Mitgliedern der Universität Wien steht das Service des Veranstaltungsmanagements kostenlos zur Verfügung, wenn es sich um eine inneruniversitäre Veranstaltung oder um eine in den Zielvereinbarungen angeführte Veranstaltung handelt! Ausgezeichnete Informationen über die Räume der Wiener Universitäten, die für Kongresse zur Verfügung gestellt werden können, finden Sie auch auf der Homepage des Vienna Convention Bureau (klicken Sie die gewünschte Universität an und dann rechts die Rubrik „Technisches Register“).
In Ergänzung zu den im Dezember präsentierten Empfehlungen einer vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium eingesetzten ExpertInnengruppe zum Thema LehrerInnenbildung (abrufbar auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums) sind nun auch die Ergebnisse der Befragung von mehr als 3200 LehramtsstudentInnen online abrufbar. Vieles kommt allerdings nicht überraschend (beispielsweise sind die UniversitätsstudentInnen mit der fachlichen Kompetenz ihrer Lehrenden zufriedener als die StudentInnen der Pädagogischen Hochschulen, dafür aber weniger zufrieden mit dem Praxisbezug der Ausbildung; außerdem klagen sie mehr über überfüllte Hörsäle und schlechte Betreuungsrelationen) oder war angesichts der Fragestellung zu erwarten (eine Mehrheit der Befragten wünscht ein „zeitgemäßes Dienstrecht“, findet, dass Parteipolitik in der Schule nichts verloren hat, usw.).
(11) Für JungwissenschafterlInnen mit Rhetoriktalent
FameLab ist ein seit 2007 jährlich stattfindender Wettbewerb, der darauf abzielt, Talente aus dem Gebiet der Wissenschaftskommunikation ausfindig zu machen. In 15 Ländern, darunter Österreich, werden GewinnerInnen ermittelt, die schließlich beim internationalen Finale in Großbritannien gegeneinander antreten. FameLab Austria 2010 richtet sich an junge WissenschaftlerInnen (Höchstalter 35 Jahre) v.a. aus dem naturwissenschaftlich-technischem Bereich, die Spaß daran haben, andere von ihren Ideen zu überzeugen. Ziel ist es, in drei bzw. fünf Minuten ein mitreißendes Plädoyer für seine Ideen zu halten, bei der es um rhetorische Fähigkeiten geht (die Verwendung von Powerpoint-Präsentationen ist explizit verboten). Die Präsentationssprache ist bei den österreichischen Bewerben Deutsch, beim internationalen Finale Englisch. Interessierte können sich zu einer von vier Vorentscheidungsrunden im April anmelden. Alle Informationen sowie die Siegerbeiträge des Vorjahres finden Sie auf der Homepage von FameLab.
Ebenfalls für JungwissenschaftlerInnen mit rhetorischem Talent ist der Publikumspreis der Salzburger Hochschulwochen (2.-8.8.2010) gedacht. Teilnehmen können graduierte WissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen, die 1975 oder später geboren wurden. Bis zum 1.5.2010 können Texte im Ausmaß eines 25-minütigen Vortrags zum Thema „Endlich! Leben und Überleben“ eingereicht werden. Die Salzburger Hochschulwochen werden von katholischen Einrichtungen getragen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Salzburger Hochschulwochen.
(12) Rolfing
Falls Sie eine relativ junge Behandlungsmethode ausprobieren wollen: Rolfing ist eine komplementärmedizinische manuelle Behandlungsmethode, die ausgehend von einer besseren Beweglichkeit des Körpers viele Beschwerden lindern möchte. Eine USI-Kursleiterin, die sich dafür engagiert, weist auf den Vortrag des Forschungsdirektors der European Rolfing Association hin (5.3.2010, 19-21 Uhr, Aula des Campus der Uni Wien, Anmeldung erforderlich, Teilnahmegebühr 15,- Euro) sowie auf den 3. Österreichischen Rolfingtag (20.3.2010, 11-16 Uhr, Vorträge und Möglichkeiten, Rolfing gratis auszuprobieren, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenlos). Informationen zu Rolfing finden Sie auf dem pdf zum Vortrag am 5.3.2010 und auf Wikipedia.
(13) Kulturtipps
Das Essl-Museum (Klosterneuburg; moderne Kunst) hat seine Eintrittspreise gesenkt und gewährt Kindern und Jugendlichen bis 19 Jahre nun freien Eintritt!
Auf die Gratisführungen am Welttag der Fremdenführer (21.2.2010) haben wir bereits in den Betriebsratsnachrichten vom Januar hingewiesen (Punkt 8).
Falls Sie noch keine Jahreskarte für das Kunsthistorische Museum haben: Bei Vorlage eines Einfach-Raus-Tickets der ÖBB oder Ihrer ÖBB VORTEILScard erhalten Sie an der Museumskassa Ihre persönliche KHM-Jahreskarte um 2,- Euro ermäßigt, d.h. Sie bezahlen nur 27,- Euro. Die Aktion gilt bis zum 31.10.2010. Beachten Sie, dass der einmalige Eintritt für Erwachsene 12,- Euro kostet. Nähere Informationen verstecken sich auf der ÖBB-Homepage.
(14) Zuständigkeiten der Betriebsräte und -rätinnen
Auf der Homepage des Betriebsrats finden Sie unter 'Kontakt' eine Auflistung aller Mitglieder.
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
A-1010 Wien
T: +43-(0)1-4277-191 01
F: +43-(0)1-4277-9 191



