KV Bedienstete der Universitäten
Die GÖD hat Ende Dezember 2017 in den Verhandlungen mit dem Dachverband der Universitäten eine Erhöhung der Gehälter für KV-Bedienstete der Universitäten per 1. Februar 2018 um 2,33% erreicht (Laufzeit: 12 Monate). Die Erhöhung gilt auch für Zulagen und Lehrlingsentschädigungen. Außerdem konnten folgende familienpolitische Errungenschaften erreicht werden: Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zur Betreuung eines behinderten Kindes; Anspruch auf Gewährung eines Frühkarenzurlaubes bei Adoption; zusätzlich ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Frühkarenzurlaub auch auf Arbeitnehmerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erweitert worden. Weitere Vereinbarungen betreffen die Arbeitszeit des allgemeinen Personals sowie des Personals von medizinischen Universitäten.
9. Nachtrag zum KV für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (Einigung am 21.12.2017, unterzeichnete Fassung vom 15.1.2018)
BeamtInnen
Die Gehaltsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste führten in der heutigen 4. Verhandlungsrunde zu einem sehr guten Gehaltsabschluß.
Die Gehälter und die Zulagen werden ab 01.01.2018 um 2,33 % erhöht
FWF-Personalkostensätze 2018
Die Personalkostensätze des FWF orientieren sich am KV-Abschluss. Die ab Februar 2018 gültigen Personalkostensätze stehen auf der Homepage des FWF
Link zu den FWF-Personalkostensätzen