Dezember 2016

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Das Ende eines Jahres ist eine gute Gelegenheit, Bilanz über die Arbeit des Betriebsrates zu ziehen, über Erfolge und Misserfolge zu reflektieren und sich zu überlegen, welche Aufgaben im kommenden Jahr auf die 29 Mitglieder unseres Betriebsrats warten.

Das Jahr 2016 begann mit einer schlimmen Erkenntnis: Viele LektorInnen konnten auf Grund des Gehaltsabschlusses, den ich im Übrigen schon damals für zu niedrig gehalten habe, die Mindestgrenze für den Anspruch auf Sozialversicherung nicht mehr erreichen. Wir konnten jedoch das Rektorat dazu bewegen, den KollegInnen, die dies wünschten, einen Zusatzverdienst anzubieten, durch den sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten konnten. Auch im kommenden Semester erwarten wir wieder eine solche Möglichkeit. Die Gehaltsverhandlungen für die Universitätsangestellten laufen derzeit zwar noch und die Gewerkschaft fordert natürlich eine Lösung für die LektorInnen, doch das Angebot des Dachverbandes der Universitäten liegt so weit davon entfernt, dass ich wenig Chancen sehe, dieses Anliegen durchzusetzen.

Neben vielen individuellen Interventionen durch den Betriebsrat bei Problemen rund um Kettenverträge, Anstellungsverlängerungen durch Karenzierungen, Konflikte mit KollegInnen, Entfristungen von LektorInnen, wo wir nicht immer, aber doch immer wieder durch intensive Gespräche mit Rektorat und Personalabteilung eine Verbesserung für die KollegInnen erreichen konnten, war das letzte Jahr von intensiven Verhandlungen zur Präzisierung der Lehrveranstaltungskategorien geprägt. In den letzten Tagen haben wir in jenen Bereichen der Lehre, die mit ca. 50% (anleitende Lehre, LVG 3) und ca. 80% (Sprachlehre, LVG 2) des Tarifs für wissenschaftliche Lehre (LVG 1) bewertet werden, sehr erfreuliche Verbesserungen für viele KollegInnen erreicht, die aber noch im Detail festgelegt werden müssen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Ihnen schon in der nächsten Ausgabe der Betriebsratsnachrichten die Ergebnisse präsentieren können.

Eine Neuerung des letzten Jahres funktioniert aber leider gar nicht: Das ist das neue System der Bezahlung von TutorInnen. Das Kontingent an Tutorenstunden, das den Fakultäten und Zentren zur Verfügung gestellt wurde, ist zu niedrig, um die gleiche Betreuungsqualität von Lehrveranstaltungen wie im alten System zu erreichen, von einer besseren ganz zu schweigen.

Eine Novelle des Universitätsgesetzes, die im Wesentlichen mit 1.1.2016 bzw. 1.10.2016 in Kraft getreten ist, bietet nun assoziierten ProfessorInnen die Möglichkeit, sich um eine von 20 Stellen einer Full-Professur zu bewerben, die derzeit an der Universität Wien ausgeschrieben sind. Das ist auch ein Erfolg der Gewerkschaft, die sich immer für die Schaffung eines echten Tenure Tracks stark gemacht hat. Sehr erfreulich ist auch die Ausschreibung von 22 Stellen für Tenure Tracks sowie von 25 Stellen im Rahmen des Prädoc-Programms der Universität Wien.

In einer Zeit, in der das Stichwort Begriff „Mängelbewirtschaftung“ für die Universitäten zeitlos aktuell zu sein scheint, findet ein Betriebsrat nur schwer einen Anlass zur Zufriedenheit. So können Rektorat und Betriebsrat sich zumeist nur auf einen Kompromiss einigen, der das Universitätsbudget nicht allzu stark belastet. Als Vorsitzender des Betriebsrates sehe ich mich verpflichtet, so vielen KollegInnen wie nur irgendwie möglich die Chance auf eine unbefristete Anstellung zu eröffnen. Ich sehe darin einen Vorteil nicht nur für die KollegInnen selbst, sondern auch für die Universität insgesamt. Kontinuität in Forschung und Lehre ist mindestens genauso wichtig wie Erneuerung im Bereich der Anstellungsverhältnisse. Leider scheinen die Gesellschaft, die Medien und auch das Rektorat der Universität Wien nur letzteres als positiv anzuerkennen.

Aber das Ende eines Jahres ist auch eine gute Gelegenheit, mit Tatkraft und neuer Arbeitsenergie in die Zukunft zu blicken: Ich darf daher Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2017 wünschen.

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

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  • ZU § 109 UG (KETTENVERTRAGSVERBOT)

    Probleme rund um das sog. Kettenvertragsverbot überwiegen bei weitem in den Anfragen, die unseren Betriebsrat erreichen. Der Begriff "Kettenvertrag" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für kettenartig aufeinanderfolgende Arbeitsverträge beim selben Dienstgeber. Wenn dieser ein solches Arbeitsverhältnis beenden will, braucht er nicht die Rechtsvorschriften zur Kündigung zu beachten, sondern stellt einfach nur keinen neuen Vertrag mehr aus. Kettenverträge sind in Österreich im Wesentlichen verboten, allerdings sieht das Universitätsgesetz Ausnahmen vor (§ 109 UG). Eigentlich ist dieser Paragraph eine Schutzbestimmung, denn er legt Grenzen für Befristungen fest. Werden diese Grenzen überschritten, ist nur mehr ein unbefristeter Vertrag möglich (das ist die Schutzfunktion des Gesetzes) – oder gar keine Anstellung (das ist die Realität an der Universität Wien).

    § 109 UG legt nicht fest, wie lange jemand maximal an einer Universität angestellt werden darf, sondern nur wie lange jemand maximal mit einem oder mehreren befristeten Verträgen angestellt werden darf. Ebenso sagt § 109 UG nichts über ein Recht der ArbeitnehmerInnen auf eine bestimmte Anstellungsdauer aus! Die Universität ist keinesfalls verpflichtet, ArbeitnehmerInnen bis zum Erreichen der maximalen befristeten Anstellungsdauer zu beschäftigen. So sind Prädoc-Assistentenstellen an der Universität Wien üblicherweise mit vier Jahren befristete Teilzeitstellen, obwohl § 109 UG bei Teilzeitstellen eine Befristung auf acht Jahre erlauben würde. Die Universität hat auch das Recht, einen Vertrag für eine geringere Laufzeit zu vergeben, als in der Ausschreibung angekündigt war. Sie muss nur darauf achten, dabei nicht gegen Gleichheitsgrundsätze zu verstoßen, d.h. nicht aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit usw. verschiedene Maßstäbe anzulegen.

    Wenn sich MitarbeiterInnen an den Betriebsrat wenden, weil ihnen gesagt worden ist, dass sie wegen der Auflagen von § 109 UG nicht mehr (gemeint ist dabei: befristet) angestellt werden können, schauen wir uns gerne an, ob sich das wirklich zweifelsfrei aus dem Gesetz herauslesen lässt. Aber selbst wenn wir zum Schluss kommen, dass eine befristete Anstellung länger möglich wäre, als die Universität meint, können wir die Universität nicht zwingen, den Vertrag in der von uns oder sogar von einem Gewerkschaftsjuristen errechneten maximalen Länge auszustellen. Kein Betriebsrat kann dem Arbeitgeber vorschreiben, wen er wie lange einzustellen habe!

    § 109 wurde in den letzten Jahren mehrmals novelliert. Sie finden die aktuelle Fassung samt einer Erläuterung, was sie konkret bedeutet, auf der Homepage der DLE Personalwesen. Durch die Novelle wurden die Möglichkeiten für die Aneinanderkopplung befristeter Verträge erweitert, aber die maximale Dauer von 6 Jahren bei Vollzeit und 8 Jahren bei Teilzeit ist unverändert geblieben!!! Da Prädoc-Assistentenstellen an der Universität Wien immer Teilzeitstellen sind, können an eine 4-jährige Anstellung als Prädoc-AssistentIn nun noch 3 Jahre Postdoc-Vertrag angeschlossen werden.

    Es gibt keine eindeutigen Vorgaben dafür, wann nach einer Vertragskette ein neuer Vertrag nicht mehr als Fortsetzung der alten Kette, sondern als Neueintritt gelten muss. Ganz sicher liegt kein Kettenvertrag vor, wenn jemand nach einer Anstellung genauso lange kein Arbeitsverhältnis mit der Universität hat, wie die Anstellung davor gedauert hat. Das bedeutet, dass LektorInnen, die immer nur jedes zweite Semester lehren, nie eine Kette aufbauen. Bei länger dauernden Arbeitsverhältnissen meint die Universität Wien, dass eine Kette dann zu Ende ist, wenn ihr mindestens ein Jahr ohne Anstellung folgt. In den meisten Fällen kommt es bei einer Kette nicht auf die Art der Tätigkeit an, sondern darauf, dass es sich um den gleichen Dienstgeber handelt. ProjektmitarbeiterIn, AssistentIn, LektorIn, allgemeines Personal – die Aufgaben und mitunter auch die institutionellen Zuordnungen sind sehr verschieden, doch tritt überall die Universität Wien als Dienstgeber auf.

    Freie Dienstverträge begründen keine Anstellung. Es ist daher möglich, freie Dienstverträge in beliebig großer Zahl aneinanderzureihen; und ebenso ist es nach derzeitigem Rechtsverständnis der Universität Wien möglich, die einjährige Pause mit freien Dienstverträgen zu überbrücken. Mit freien Dienstverträgen kann nie ein Anspruch auf unbefristete Beschäftigung entstehen, allerdings auch kein Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Mindeststandards für Anstellungen.

    Ein Anspruch auf eine unbefristete Anstellung ist übrigens auch mit den Lehraufträgen nicht entstanden, wie sie bis zur Ausgliederung der Universitäten vergeben wurden. Damals handelte es sich um eine besondere Rechtsform, die nur im Staatsdienst möglich war, in der Privatwirtschaft jedoch nicht vorgesehen ist.

    Wir bemühen uns, KollegInnen zu helfen, denen die Universität aufgrund von § 109 UG eine weitere Anstellung verweigert oder nur in verkürzter Form zugesteht, machen aber auch darauf aufmerksam, dass eine Verlängerung der Anstellung das grundsätzliche Problem, dass die Anstellungsdauer befristet ist, nicht löst. Wenn Sie nach sechs Jahren die Anstellung an der Universität Wien weiterhin brauchen, damit Sie nicht auf der Straße stehen, ist die Chance groß, dass dies auch nach acht Jahren so wäre, und mit zunehmendem Lebensalter wird es schwieriger, anderswo eine Stelle zu finden.

    Wir kämpfen jedenfalls dafür, dass die Universität Wien in allen Fällen, wo sie die Dienste von MitarbeiterInnen über die maximale befristete Anstellungszeit hinaus in Anspruch nehmen will, unbefristete Verträge ausstellt!

    Ähnlich problematisch gestaltet sich die Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen um Zeiten einer "Karenzierung zur Ausübung einer facheinschlägigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit, soweit diese Tätigkeit nicht überwiegend der Erreichung der im Rahmen des betreffenden befristeten Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Qualifikationen (zB. Dissertation, Habilitation) dient" (§ 20,3.2 KV). Die Universität sieht diese Bedingung bei Stipendien im Allgemeinen nicht als erfüllt hat. Laut Rektor Engl wird die karenzierte Zeit aber problemlos an den befristeten Arbeitsvertrag angestückelt, wenn die betroffenen MitarbeiterInnen nachweisen können, dass ihre Karenzierung nicht überwiegend den im Arbeitsvertrag festgelegten oder aus dem Stellenprofil ableitbaren Zielen dient (Dissertation und Habilitation werden ja im Allgemeinen nicht explizit in den Arbeitsverträgen der Universität genannt).

    Der Ratschlag, dass Sie sich um ein anderes Standbein umschauen, wenn Sie in der Wissenschaft tätig bleiben wollen, lässt sich natürlich leicht formulieren. Trotzdem ist er sinnvoll. Wenn Sie eine Prädoc-Stelle innehaben, sollten Sie von Ihren Vorgesetzten in die Scientific Community eingeführt werden. Falls das nicht in ausreichendem Maß geschieht, raten wir Ihnen dazu, das im Jahresgespräch anzusprechen (allenfalls mit Unterstützung eines Betriebsratsmitglieds). Trachten Sie danach, Ihre Dissertation abzuschließen – die Universität Wien verpflichtet sich, Prädoc-AssistentInnen "10 Stunden/Woche zur Erbringung selbständiger wissenschaftlicher Leistungen" einzuräumen! Wenn das nicht passiert, scheuen Sie sich nicht, sich an den Betriebsrat zu wenden! Das gleiche gilt für alle Fälle, in denen von Ihnen mehr Arbeit verlangt wird, als in der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit zu schaffen ist – selbst dann, wenn Ihnen Vorgesetzte einreden wollen, dass das nur mangelnder Eignung geschuldet sei. Schauen Sie sich um, ob Ihre Lehre auch in andere Bildungseinrichtungen passen würde und informieren Sie sich nach Möglichkeiten, dort mitzuarbeiten! Wenn Sie in eine Anstellung selbst eingeworbene Projektgelder mitbringen können, sind Sie prinzipiell für alle Universitäten attraktiv – nützen Sie die Chance, damit auch bei anderen Universitäten vorzusprechen, wenn Ihr Zeitkontingent bei der Universität Wien dafür nicht mehr ausreicht!

  • INFORMATIONEN ZU PROFESSUREN NACH § 99,4 UG

    Das Universitätsgesetz kennt seit Oktober 2016 mehrere Möglichkeiten, über ein abgekürztes Berufungsverfahren zu einer Professur zu gelangen. Dr. Matzenauer hat uns dazu eine tabellarische Übersicht zur Verfügung gestellt: § 99,1 bezieht sich auf Gastprofessuren, § 99,3 auf ein im Wesentlichen abgeschlossenes Verfahren, § 99,5-7 regeln die Tenure Track-Stellen, die ab Oktober 2016 zur Ausschreibung gelangen.

    § 99,4 sieht die Ausschreibung von Professuren für a) assoziierte ProfessorInnen (Angestellte) und b) ao. ProfessorInnen (DozentInnen nach Beamtendienstrecht) vor.

    Für die erste Gruppe ist die erste Ausschreibung seit kurzem veröffentlicht; Bewerbungen sind bis 9.1.2017 möglich. Es gibt keinerlei fachliche Vorgaben, d.h. es geht der Universitätsleitung nicht um bestimmte Fächer, sondern um die insgesamt besten BewerberInnen. In der Ausschreibung ist von "bis zu 20" Professuren die Rede, damit für den Fall, dass keine 20 überzeugende Bewerbungen einlangen, entsprechend weniger Stellen vergeben werden können. Laut Ausschreibungstext wird bei der Beurteilung der BewerberInnen ein Schwerpunkt auf die NACH Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erbrachten Leistungen gelegt! KollegInnen, die die Qualifizierungsvereinbarung erst vor kurzem erfüllt haben, ist daher zu raten, mit der Bewerbung auf eine spätere Ausschreibung zu warten. Rektor Engl hat uns versichert, dass die nächste Ausschreibung ca. 2018/19 erfolgen wird. Die einlangenden Bewerbungen werden zu Clustern gruppiert, danach werden für jedes Cluster Gutachten eingeholt. Da die Gutachten vergleichend sein müssen, sind Gutachten in einer anderen als der englischen Sprache nur dann möglich, wenn die Clusterung dies nahelegt.

    Zur Bewerbung bei der aktuellen Ausschreibung berechtigt sind KollegInnen, die am 1.10.2016 assoziierte ProfessorInnen waren. KollegInnen, die derzeit eine Tenure Track-Stelle innehaben, aber am 1.10.2016 noch nicht assoziierte ProfessorInnen waren, müssen sich bis zur nächsten Ausschreibung gedulden. Wer eine ab dem Oktober 2016 ausgeschriebene Tenure Track-Stelle bekommt, wird durch die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung automatisch Mitglied der Professorenkurie werden. Einige Fakultäten vergeben die neuen Tenure Track-Stellen übrigens nach einem Auswahlverfahren, das einem Berufungsverfahren nachempfunden ist.

    Die ao. ProfessorInnen müssen auf "ihre" Ausschreibung voraussichtlich bis Herbst 2017 warten. Wie viele Stellen zur Ausschreibung gelangen, wird sich aus dem 2017 zu erstellenden Entwicklungsplan ergeben. Die Universität Wien will erfolgreichen BewerberInnen eine unbezahlte Karenzierung von der Beamtenstelle bei gleichzeitiger Anstellung als ProfessorIn nach den Bestimmungen des KV anbieten und außerdem die Pensionsbeiträge in der Zeit der Karenzierung zur Gänze weiterbezahlen, so dass der Anspruch auf den Ruhegenuss so weiterwächst, als wäre der/die ao. ProfessorIn nicht karenziert. Über die Anstellung als ProfessorIn nach den KV-Bestimmungen wird ein Anspruch auf eine ASVG-Pension aufgebaut. Wer mindestens 15 ASVG-Beitragsjahre erreicht, erhält nach derzeitiger Rechtslage zusätzlich zum Ruhegenuss für BeamtInnen auch eine ASVG-Pension. Bei den ASVG-Beitragsjahren werden natürlich auch früher erworbene Ansprüche mitgerechnet, soweit sie nicht bereits in die Ansprüche auf den Ruhegenuss für BeamtInnen eingeflossen sind, z.B. die gesonderte Abgeltung für Lehraufträge in den Siebziger- und Achtzigerjahren, die ja damals bei AssistentInnen zu einer doppelten Sozialversicherung führte. Allerdings kann niemand voraussagen, ob der Bezug von zwei verschiedenen Pensionen dann, wenn die betroffenen DozentInnen ihren Ruhestand antreten, überhaupt noch möglich sein wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Karenzierung nur maximal 15 Jahre lang möglich, wobei allfällige frühere Karenzierungen mitgezählt werden. Gewerkschaft und Zentralausschuss bemühen sich allerdings bereits um eine Gesetzesnovelle, damit jüngere DozentInnen, die die 15 Jahre schon vor Erreichen ihres 65. Lebensjahres aufbrauchen, dann nicht zwischen Beamtenpension und Professur wählen müssen. Über die konkreten Bedingungen (Bezahlung, Ressourcen) will sich das Rektorat derzeit noch nicht festlegen.

  • EINKOMMENSBERICHTE / GENDER PAY GAP

    Die vom Bundesgleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen Einkommensberichte, in denen in anonymisierter Form die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen beleuchtet werden, sind für das Jahr 2015 verfügbar.

    Der Einkommensbericht 2016 des Bundes (= über das Kalenderjahr 2015) ist auf der Webseite des Öffentlichen Dienstes abrufbar. Der Gender Pay Gap (d.h. der prozentuelle Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen) beträgt im Bundesdienst 12,8%, was gegenüber dem Vorjahr (12,5%) leicht erhöht ist, aber immer noch viel niedriger als der gesamtösterreichische Schnitt (18,4%). Bei der Untergruppe der Hochschullehrpersonen beziehen sich die im Bericht zuerst genannten Zahlen (S. 7ff) auf das Personal der Pädagogischen Hochschulen; der Gender Pay Gap beträgt dort 7% (gegenüber 8,2% im Vorjahr). Beim beamteten Universitätspersonal beträgt der Gender Pay Gap im Schnitt 6,4%; allerdings ist er umso höher, je höher die Karrierestufe und damit das Gehalt ist. Bei den ProfessorInnen beläuft er sich auf 7,3%, bei den DozentInnen auf 3,7% und bei den AssistentInnen nur auf 0,1% (S. 15).

    Die Universität Wien hat kürzlich die Kennzahlen des Jahres 2015 für die Angestellten mit Ausnahme der studentischen MitarbeiterInnen und der LektorInnen vorgelegt; Näheres dazu finden Sie auf der Homepage der Abteilung Gleichstellung und Diversität der DLE Personalwesen und Frauenförderung. Die Angestellten der Universität Wien haben die Möglichkeit, Einsicht in das Einkommes-Datenblatt ihrer Gehaltsgruppe zu nehmen, und zwar wahlweise beim Vorsitzenden Ihres Betriebsrats (BRWUP: Mag. Dr. Karl Reiter) oder beim Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen oder bei der Vorsitzenden der Abteilung Gleichstellung und Diversität. Dass es für die LektorInnen und die studentischen MitarbeiterInnen keine Gehaltsdatenblätter gibt, wird mit den kurzfristigen Verträgen begründet: Eine Hochrechnung auf ein Jahresgehalt und ein einheitliches Arbeitsausmaß würde den Daten ihre Aussagekraft nehmen.

    Gleiche Bedingungen für Männer und Frauen ist auch ein Thema für den FWF. Das "FWF Monitoring Chancengleichheit" vergleicht die Antrags- und Bewilligungsraten bei Frauen und Männern.

  • INFORMATIONEN FÜR BEAMTETE KOLLEGiNNEN

    Wie Sie bereits den Medien und auch der Homepage unseres Betriebsrats entnehmen konnten, werden die Gehälter des öffentlichen Dienstes per 1.1.2017 um 1,3% erhöht.

    Über die 1. Dienstrechts-Novelle 2016 haben wir bereits in den Betriebsratsnachrichten von Oktober 2016 (unter dem Punkt "Für Beamte: Dienstrechts-Novelle 2016") berichtet. Mittlerweile ist eine zweite in Vorbereitung. Wie den "Erläuterungen" auf dieser Webseite zu entnehmen ist, betrifft die wichtigste Änderung für UniversitätsmitarbeiterInnen den Umgang mit nicht konsumierten Urlaubstagen bei Ausscheiden aus dem Dienststand: BeamtInnen, die durch Krankheit, Unfall oder Gebrechen nicht in der Lage waren, Erholungsurlaub zu verbrauchen, sollen nicht mehr pauschal von der Urlaubsersatzleistung ausgeschlossen werden. Bis zu 12 Wochen Urlaubsersatzleistung sollen künftig für BeamtInnen möglich sein, wenn sie vor dem Ausscheiden aus dem Dienst den Urlaub nachweislich nicht konsumieren konnten, sogar rückwirkend für bereits ausgeschiedene BeamtInnen.)

    DozentInnen (ao. ProfessorInnen) finden erste Informationen über den Stand der Dinge bei Professuren nach § 99,4 UG in einem anderen Punkt dieser Betriebsratsnachrichten.

  • NEUE MÖGLICHKEITEN DER FORSCHUNGSFINANZIERUNG

    Das Lise-Meitner-Programm des FWF wird sich ab 1.2.2017 nicht mehr nur an Postdocs aus dem Ausland richten, sondern auch ForscherInnen, die Österreich temporär verlassen haben, die Möglichkeit einer neuerlichen Anbindung an eine österreichische Forschungsstätte bieten. Das bedeutet, dass Prädoc-AssistentInnen, die nach dem Abschluss der Dissertation an eine ausländische Universität gehen, über diese Schiene leichter wieder auf eine Postdoc-Stelle nach Österreich zurückgelangen können.

    Am IFK (Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften, trotz Standorts in Wien Teil der Kunstuniversität Linz) sind derzeit Junior Fellowships ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist endet am 19.1.2017. Neue Senior Fellowships und Research Fellowships werden ab Mai 2017 ausgeschrieben.

  • VERSICHERUNGEN

    Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten den MitarbeiterInnen der Universität Wien Sonderkonditionen an. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Betriebsrat generell keine Empfehlung für irgendein konkretes Versicherungsprodukt gibt und schon gar nicht VersicherungsberaterInnen zu Ihnen an den Arbeitsplatz schickt! VersicherungsmaklerInnen, die Ihnen das Gegenteil weismachen wollen, lügen und disqualifizieren sich damit von selbst. Wenn Sie an einem bestimmten Versicherungsprodukt interessiert sind, sollten Sie sich besser nicht von einem/einer MaklerIn beraten lassen, sondern von dem/der BeraterIn der jeweiligen Versicherung selbst, denn nur diese können im Namen dieser Versicherung sprechen. Sonderkonditionen beziehen sich natürlich immer auf die allgemeinen Leistungen und Preise einer Versicherungsgesellschaft, so dass gegebenenfalls auch ein Vergleich mit Konkurrenzprodukten anderer Versicherungen sinnvoll ist.

    Welche Versicherungen Ihnen Sonderkonditionen anbieten und wer die zuständigen BeraterInnen sind, finden Sie auf der Homepage unseres Betriebsrats. Versicherungsarten, die von vielen KollegInnen in Anspruch genommen werden, sind Zusatz-Krankenversicherungen zum Gruppentarif (bei Uniqa, Merkur und der Wiener Städtischen möglich) und die Bezugsumwandlung nach § 3 Einkommensteuergesetz. Generell ratsam ist darüber hinaus eine Auslandsreiseversicherung bei beruflich motivierten Reisen in Länder, in denen die e-Card nicht gilt (vgl. dazu das Resümee der Ausführungen der DLE Personalwesen), sowie bei Labortätigkeiten eventuell eine erweiterte Haftpflichtversicherung. Wenn Sie einen beruflichen Rechtsschutz suchen, ist eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft wohl in den meisten Fällen die beste Lösung.

    Bei der ÖBV ist eine neue Beraterin für die Universität Wien zuständig: Frau Ingrid Kent.
    Die Uniqa hat unlängst Konditionen für Auslandsreiseversicherungen geschickt.

  • ANGEBOTE UND VERLOSUNGEN

    Für den Ball der Wissenschaften (28.1.2017) können MitarbeiterInnen der Universität Wien noch bis 16. Dezember vergünstigte Karten bekommen, wenn sie gleich mehrere auf einmal nehmen: 5 Karten zum Preis von 4 Karten (also 360,- Euro statt 450,- Euro) bzw. 10 Karten zum Preis von 8 Karten (also 720,- Euro statt 900,- Euro). Bitte bestellen Sie diese Pakete direkt beim Veranstalter.

    Wenn Sie Sport betreiben wollen, sich aber nicht an einen bestimmten Sportclub binden wollen, hat Myclubs vielleicht das richtige Konzept für Sie: Beim Abo "Flex4" können Sie viermal pro Monat bei einem von 152 kooperierenden Sportpartnern in Wien oder weiteren in Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt an einer Trainingseinheit/Aktivität gratis teilnehmen. Beim Abo "Unlimited" können Sie das Angebot der kooperierenden Sportpartner unbegrenzt nutzen, doch bei jedem Sportpartner nur jeweils maximal viermal pro Monat. Beide Abos sind monatlich kündbar. Mit der 10er-Karte "Ten" können Sie 10 verschiedene Trainingseinheiten/Aktivitäten nach Wahl besuchen. MitarbeiterInnen der Universität Wien erhalten eine Ermäßigung: Das "Flex4" kostet nur 35,- Euro (statt 39,- Euro), das "Unlimited" nur 75,- Euro (statt 79,- Euro) und die 10er-Karte nur 119,- Euro (statt 129,- Euro). Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von Myclubs; ein Klick auf "Sportpartner" führt zur Liste aller Sportpartner; dort können Sie über "Filter" nach bestimmten Sportarten suchen. Registrierte Fans erhalten Zugang zu einer App, mit der sie gezielt nach Zeit, Ort und Uhrzeit eine Trainingsmöglichkeit im Angebot aller Sportpartner finden können.

    Ab Jänner 2017 finden die Shiatsu-Massagen nicht mehr in den Räumlichkeiten der Betriebsräte statt, sondern im Stöckl-Gebäude im 1. Hof des Campus AAKH (Terminkalender auf der Homepage der Betrieblichen Gesundheitsförderung).

    Die Firma Weltfreund bietet geflochtene Armbänder an, mit deren Kauf wohltätige Organisationen unterstützt werden. Die Armbänder werden von fair bezahlten Kunsthandwerkern in Indonesien hergestellt. Mit dem Gutscheincode, den Sie bei uns im Intranet (Rubrik "Schmuck") finden, erhalten Sie bis Ende Dezember einen Rabatt von 25%.

    Das Holiday Beach Budapest Hotel**** schickt immer wieder Ermäßigungsangebote für die MitarbeiterInnen der Universität Wien, aktuell 10% auf das Silvesterpaket (inkl. zwei Übernachtungen nur 170,- Euro pro Person, statt regulär 189,- Euro). Bis 30.4.2017 gibt es außerdem ein Urlaubspaket mit zwei Übernachtungen und zahlreichen Zusatzleistungen um nur 109,- Euro pro Person, statt regulär 139,- Euro. Sie finden beide Angebote auf der Homepage des Betriebsausschusses in der Rubrik "Freizeit/Reisen".

    Auf der Homepage des Betriebsausschusses finden Sie die recht umfangreiche Liste aller Ermäßigungen. In der letzten Zeit erneuert wurden insbesondere die Angebote der Weinlauben-Vinothek (Rubrik "Kulinarisches"), des Schmuck- und Juwelensortiments von Feichtinger&Waiglein (Rubrik "Schmuck"), der Parfümerie Liechtenstein (Rubrik "Friseur/Kosmetik/Massage") und der Notfall-App b-cared (Rubrik "Verschiedenes"). Auch möchten wir Sie nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, die T.H.E. Kulinarik 2017 zum ermäßigten Preis (13,90 Euro statt 22,- Euro) über den Betriebsrat zu beziehen (Informationen in der Rubrik "Kulinarisches").

    Außerdem erlauben wir uns, Sie auf einen Bücherflohmarkt am 17.12.2016 zugunsten des Hospizes Rennweg hinzuweisen, sowie auf die Möglichkeit, Büchergutscheine zu schenken.

    Schon jetzt weisen wir Sie auf die KinderuniFerien 2017 hin: Die Termine stehen noch nicht fest, aber die Rabatte für Kinder von UniversitätsmitarbeiterInnen sind schon bekannt. Die Anmeldung wird ab 7. Februar möglich sein. Näheres finden Sie in der Rubrik "Aktuelles" auf unserer Homepage.

    Wenn Sie an der Verlosung einiger Freikarten für den Besuch der Ausstellung "Skandal normal?" im Offenen Kulturhaus Linz interessiert sind, senden Sie bitte eine E-Mail an Mag. Dr. Christine Kasper. Die Ausstellung widmet sich den Mechanismen öffentlicher Empörung und zeigt dabei auch eine Chronologie der meist diskutierten Kunst-Skandale seit 1960.

  • WIR ÜBER UNS

    Im September durften wir Mag. Dr. Christiane Grill noch zum Doktorat gratulieren, doch nun musste sie leider aus dem Betriebsrat ausscheiden – aus einem erfreulichen Grund: Sie tritt eine Assistentenstelle in Deutschland an. Wir wünschen ihr alles Gute!

    Auf ihrem Mandat sowie auf das von ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Risak, das schon seit September vakant war, begrüßen wir Ing. Mag. Reinhard Theifert, Lektor am Institut für Sportwissenschaft, sowie MMag. Clemens Bernsteiner, LL.M., Assistent am Institut für Recht der Wirtschaft (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) und Mitglied des Senats. Beide haben davor schon oft als Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit beteiligt; Ing. Mag. Theifert war überdies auch schon in der letzten Funktionsperiode Mitglied des Betriebsrats.

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • ENGLISH SUMMARY (December 2016)

    ENGLISH SUMMARY (December 2016)

    (1) Our chairperson Karl Reiter informs about actual topics: salary negociations, interventions for colleagues on various issues, mainly the length of the work contract, disputes and conflicts on the workplace, etc. Lecturers who do not earn enough money in order to be covered by the obligatory health insurance for employees will again get an offer to earn some extra money in order achieve the minimum salary necessary for the health insurance (in 2017 presumably 425,70 Euro per month). Right now the Works Council is about to reach an agreement on the salary for teaching activities which are not considered purely scientific (LVG 2 and 3). The Works Council welcomes the announcement of 20 professorships for associate professors and another 22 new tenure-track-positions. Open-ended contracts are important not only for the working people but also for the continuity of research and teaching and thus for the university in general. If you have questions please do not hesitate to contact him (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).

    The Works Council wishes you a merry Christmas and a successful year 2017!

    (2) Even though § 109 of the University Act now allows a bigger variety of successive fixed-term contracts the total amount of years has remained unchanged: 6 years for full time positions, 8 years for part time positions. The University is not obliged to employ colleagues for the maximum amount of years. Please be aware that the Works Council cannot help you getting a new contract if the University refuses. But of course we want to ensure that the University gives a permanent contract to colleagues which it needs for longer than 6 or 8 years.

    (3) Information on professorships according to the new § 99,4 of the University Act: The call for associate professors is open until January 9th, 2017. The call is not limited to particular fields of research. The evaluation will focus on activities done after achieving the position of associate professor. Colleagues who have become associate professor only recently should therefore perhaps better wait for the next call, which will be opened appr. 2018/19. The call for civil servants belonging to the group of "ao. Univ.-Prof." will follow in autumn 2017.

    (4) All public institutions including the universities are obliged to make comparisions between the average salary for men and for women. The fact sheets for 2015 concerning the staff of our university are now available. You can see only the fact sheet for you own occupational category. We are not allowed to make copies or scans; we can only show you the sheet for your occupational category by appointment. If you are interested please contact our chairperson (karl.reiter@univie.ac.at).

    (5) Information on new provisions for civil servants; all persons concerned speak German.

    (6) Information on scholarships and fellowships: http://www.fwf.ac.at/en/news-and-media-relations/news/detail/nid/20161107-2215/ (Lise Meitner Programme), http://www.ifk.ac.at/index.php/ifk_senior-fellow_en.html (the IFK is located in Vienna but forms part of the University of Art and Design Linz (Kunstuniversität Linz).

    (7) We want you to know that we neither recommend any private insurance product nor send an insurance broker to your working place. However, you can find information on special terms for insurance policies on our website (http://brwup.univie.ac.at/services/versicherungen/, in German only). If you are interested in a private insurance you better contact the persons listed on the subpages, since they are the official representatives of their insurance company for the employees of the University of Vienna.

    (8) Information on various reductions for employees of the University of Vienna, in German only. All reductions are listed on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/einkaufen/

    (9) Dr. Christiane Grill has left the Works Council, because she has got a position in a German university. Her seat and the seat of prof. Martin Risak who has left the Works Council in September already, have been taken over by Ing. Reinhard Theifert and MMag. Clemens Bernsteiner LL.M. Both have already attended several meetings of the Works Council in the past als substitute members. Clemens Bernsteiner is also member of the Senate.

    Our members are listed on our homepage: http://brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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