Februar 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das neue Jahr begann leider mit der Erkenntnis, dass im kommenden Sommersemester viele LektorInnen ihre Sozialversicherung durch die Universität Wien verlieren werden (siehe Sonder-Newsletter vom 26.01.2016).

Der Betriebsrat hat diese Problematik intensiv mit der Universitätsleitung diskutiert und so wurde eine Lösung gefunden, die von der Personalabteilung in den nächsten Tagen allen Betroffenen kommuniziert wird.

Ein anderes Thema mit dem sich der Betriebsrat in den nächsten Monaten intensiv auseinandersetzen will, ist die Lehrveranstaltungskategorie 3 (LVG3) für LektorInnen, Senior Lecturer und Senior Scientists (Entlohnung ca. 50% im Vergleich LVG1). Vielen von Ihnen wird diese LV-Kategorie gar nicht bekannt sein, da sie nur in einigen Fakultäten (z.B. Lebenswissenschaften, Chemie, Physik, Sportwissenschaften, Geowissenschaften) verwendet wird. Die Definition für LVG3 lautet: Lehrveranstaltungen aus einem wissenschaftlichen oder praktischen Fach, bei denen die Leiterin oder der Leiter eine überwiegend anleitende oder kontrollierende Tätigkeit ausübt. LVG3 kommt somit bei Laborlehrveranstaltungen, vielen computergestützten Lehrveranstaltungen, Freilandübungen, Exkursionen, etc. zur Anwendung. Diese Definition und deren Umsetzungsrichtlinien stammen noch aus der Zeit der Jahrtausendwende.

Mittlerweile hat sich in den genannten Lehrveranstaltungen auf Grund der Aufgabenverdichtung sehr viel geändert – so hat die Anzahl der Studierenden massiv zugenommen, die Anzahl der Lehrenden und der TutorInnen für viele dieser Lehrveranstaltungen wurde verringert, und gleichzeitig wurden die theoretischen (wissenschaftlichen) Einführungen integraler Bestandteil der Lehrveranstaltungen. Aus diesen Tatsachen ist zu folgern, dass für viele dieser Lehrveranstaltungen von „überwiegend anleitender oder kontrollierender Tätigkeit“ keine Rede sein kann.

Wie Sie an meiner Darstellung der Situation erkennen können, stellt der Betriebsrat LVG3 nicht grundsätzlich in Frage. Wir sind aber der Meinung, dass viele Lehrveranstaltungen, die derzeit nach LVG3 bezahlt werden, auf Grund der Anforderungen an die Lehrenden nicht zur Definition von LVG3 passen und daher in die Kategorie LVG1 gehören müssten. Es ist dem Betriebsrat bewusst, dass eine Umstellung vieler Lehrveranstaltungen von LVG3 auf LVG1 nicht billig sein wird.

Natürlich sieht auch unser Betriebsrat, dass das Rektorat in Zeiten permanent begrenzter Mittel knapp kalkulieren muss. Auch erleben wir immer wieder, dass Lehrende bereit sind, Mängel, die durch fehlende Ressourcen bedingt sind und die daher eigentlich vom Staat zu verantworten wären, durch besonderes Engagement abzufedern oder gar auszugleichen. Doch dieser zusätzliche Einsatz zehrt auf die Dauer an den Kräften. Auch in Zeiten permanent begrenzter Mittel kann die finanzielle Mängelbewirtschaftung keine offensichtliche Ungerechtigkeit rechtfertigen. Daher ist es für den Betriebsrat unumgänglich, die Definition von LVG3 zur Diskussion zu stellen. In diesem Sinne lade ich alle KollegInnen, die Lehrveranstaltungen nach LVG3 abhalten, ein, sich mit mir bzw. dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen und ihre eigenen Erfahrungen zu LVG3 darzulegen.

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

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  • MitarbeiterInnengespräch/Jahresgespräch/Zielvereinbarungen

    Gert Bachmann plädiert für die Entflechtung von vertraulichen Jahresgesprächen und persönlichen Zielvereinbaerungsgesprächen.

    Ass.-Prof. Dr. Gert Bachmann ist Vorsitzender einer Arbeitsgruppe des Betriebsrats, die sich mit dem MitarbeiterInnengespräch beschäftigt, und fasst die wesentlichen Anliegen dieser Arbeitsgruppe zusammen. Zur Terminologie: Das MitarbeiterInnengespräch ist ein formalisiertes Gespräch zwischen ArbeitnehmerIn und vorgesetzter Person, bei dem die Arbeitsleistung und die künftige berufliche Entwicklung besprochen werden. Für die BeamtInnen sind die Bedingungen für das "Mitarbeitergespräch" in § 45a BDG geregelt. An der Universität Wien wird das MitarbeiterInnengespräch Jahresgespräch genannt und sollte allen MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen, die einen Anstellungshorizont von zumindest einem Jahr haben. Die Personaladministration erklärt die Regelungen für das Jahresgespräch auf einer eigenen Homepage. Der Betriebsrat hat mehrmals angeregt, zwischen öffentlichen Zielen und vertraulichen Vereinbarungen zu unterscheiden und Regelungen nicht nur für Schönwettersituationen vorzusehen.

    Beitrag von Gert Bachmann:

    Die Universitätsleitung und die Betriebsräte sind sich darin einig, dass ein konstruktives MitarbeiterInnengespräch dazu geeignet ist, die Identifikation mit gemeinsamen Zielen der Zuordnungseinheit im Rahmen der Ziele der Universität zu stärken und proaktiv Konflikte zu vermeiden. Allerdings sehen wir in der geringen Zahl der tatsächlich geführten Gespräche Verbesserungspotenzial.

    Aus grundsätzlichen Überlegungen wäre das MitarbeiterInnengespräch in zwei Teile zu gliedern:

    1. in einen wie bisher streng vertraulichen Teil mit dem Charakter des bisherigen Jahresgespräches ohne Protokoll (retrospektive Analyse, Bedarfserhebung, Erörterung [des Bedarfes an] einer Zielvereinbarung)
    2. in einen (optionalen) offiziellen Teil als Vorbereitung auf eine schriftlich abgefasste, nicht vertrauliche Zielvereinbarung (die gesammelten Zielvereinbarungen einer Organisationseinheit [OE] stellten eine der Grundlagen für die Zielvereinbarung [ZV] der OE mit dem Rektor dar)

    Wenn von dem/der MitarbeiterIn und von dem/der Dienstvorgesetzten im Kalenderjahr die Durchführung eines MitabeiterInnengespräches als nicht notwendig angesehen wird, kann und darf  bei mündigen Menschen davon ausgegangen werden, dass von beiden Seiten die Gegebenheiten als ausreichend und zufriedenstellend angesehen werden. Als Schlussfolgerung daraus erübrigt sich der Abschluss einer neuen Zielvereinbarung, und das MitarbeiterInnengespräch kann nach kurzer Absprache als nach BDG und KV akkordiert abgeschlossen weitergeleitet werden. Die bisherigen Formulare erscheinen uns als allzu einschränkend und entbehrlich.

    Prozedere bei Dissens:

    Bei Auftreten von Unstimmigkeiten (Dissens, Agreement of Disagreement) zwischen Arbeitnehmer und DV ist ein nachvollziehbar klar geregeltes professionelles Konfliktmanagement (als Basis wünschenswerter Deeskalation / Schadensvermeidung) notwendig.

    Nun gibt es zwar den Lösungstisch, welcher aber durch die Vielzahl eingebundener Personen bereits abschreckend wirkt. Ein sanftere Vorstufe (mediiertes Gespräch) wäre anzuregen, Details dazu haben die Betriebsräte bereits seit Jahren ausgearbeitet, was jedoch bisher mit endenwollender Begeisterung begrüßt wurde.

  • Neuerungen 2016

    Gehaltsvalorisierung 2016 (Höhe, Konsequenzen); Dienstrechts-Novelle für die BeamtInnen und damit im Zusammenhang Änderung bei der Abrechnung von Reisekosten für alle UniversitätsmitarbeiterInnen; Barrierefreiheit und allgemeine rechtliche Neuerungen.

    Neuerungen: Gehalt

    Die Gehaltsanpassung für die Bundesbeamten und diejenigen Vertragsbediensteten, die nicht in den KV optiert haben, beträgt 1,3% (die Gehaltstabellen für 2016 sind auf der Homepage der FSG-GÖD abrufbar; auf der Homepage der GÖD sind sie nur für Mitglieder einsehbar). Bezüglich der Reparatur von nicht beabsichtigten Fehlern bei der Besoldungsreform verweisen wir Sie auf die 2. Dienstrechts-Novelle 2015 (s. weiter unten).

    Für die Universitätsangestellten liegt der Abschluss bei 1,26%; mehr wäre laut Aussage der RektorInnen nicht finanzierbar gewesen. In beiden Fällen gilt das höhere Gehalt ab dem 1.1.2016.

    Für die KV-Angestellten wurde überdies vereinbart, dass die Durchrechnung der Lehre über 2 aufeinanderfolgende Studienjahre ab Oktober 2016 studienjahrbezogen erfolgen wird. Weiters konnte erreicht werden, dass im Falle der Ablaufhemmung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (d.h. die Verhinderung, dass es wie im Arbeitsvertrag vorgesehen ausläuft) bei werdenden Müttern für die Dauer des Beschäftigungsverbotes für diesen Zeitraum der Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aufrecht bleibt. Link zu den KV-Änderungen 2016 und zum Informationsschreiben der GÖD.

    Dadurch, dass die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze leider sehr viel stärker als jede Gehaltsvalorisierung war, unterliegt das Einkommen derjenigen LektorInnen, die nur für bis zu zwei Stunden wissenschaftliche Lehre (LVG 1) angestellt sind und den ersten Gehaltssprung (d.h. nach dreijähriger Tätigkeit) noch nicht erreicht haben, seit 2016 nicht mehr der Sozialversicherungspflicht. Wirksam wird dieser neue Zustand erst mit den neuen Lektorenverträgen, d.h. ab dem Sommersemester 2016. Wir haben beim Rektorat erreicht, dass es die Möglichkeit eines geringen Zuverdiensts geben wird, durch die diejenigen, die das wollen, ein Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen und somit eine volle Kranken- und Pensionsversicherung bei der BVA erhalten. Das Rektorat wird die Betroffenen in Kürze über die Details informieren.

    Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass LektorInnen über ihre universitäre Tätigkeit sozialversichert sind! In besonderen Fällen kann aber ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze übrigens sogar von Vorteil sein, da damit allfällige Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder auf das Kinderbetreuungsgeld gewahrt bleiben! Außerdem werden LektorInnen, die über einen Hauptberuf bereits bei der Gebietskrankenkasse versichert sind, bei einem universitären Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr zusätzlich bei der BVA angemeldet – das bedeutet, dass sie keine zusätzliche Versicherung bekommen und sich die Kosten dafür ersparen. Über die Rechtslage rund um geringfügige Tätigkeiten informiert die Arbeiterkammer.

    Wir haben die v.a. für LektorInnen relevanten Informationen zur Geringfügigkeitsgrenze für Sie zusammengestellt.

    Neuerungen: Dienstrecht, Reiseabrechnungen

    Die 2. Dienstrechts-Novelle 2015 (Link zur Zusammenfassung der GÖD und zum ArbeitnehmerInnenschutz-Teil; über die erste Dienstrechts-Novelle 2015 haben wir im Sommer informiert) betrifft nur BeamtInnen und ehemalige Vertragsbedienstete, hat diesmal aber auch Auswirkungen auf die Uni-Angestellten. Zunächst wurden Fehler im Besoldungssystem behoben, die dazu geführt haben, dass AssistentInnen und DozentInnen in der höchsten Gehaltsstufe weniger Gehalt bekommen haben bzw. hätten, als ihnen nach dem alten System zugestanden wäre. Aber auch bei anderen BeamtInnen wurden Gehaltsabweichungen entdeckt und mit der Dienstrechts-Novelle repariert. Die technische Umsetzung durch das Bundesrechenzentrum wird voraussichtlich erst im Frühsommer erfolgen – dabei kann es sowohl zur Nachzahlung von Beträgen ("Aufrollung") als auch zur Rückforderung von Übergenüssen kommen. Das Bundeskanzleramt hat dazu das folgende Schreiben versendet.

    Die mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2015 eingeführten Änderungen in der Reisegebührenvorschrift wurden von der Uni Wien für alle MitarbeiterInnen übernommen: Wer nicht einzelne Fahrkarten abrechnen will, kann einen sog. Beförderungszuschuss beantragen. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, der je nach Streckenlänge 1,64 Euro bis maximal 52,- Euro beträgt. Für die Berechnung gilt die kürzeste Wegstrecke zwischen Dienstadresse und dem in der Abrechnung angegebenen Zielobjekt, wobei sich die Uni Wien auf die Angaben von Google Maps verlässt. Was wie geregelt ist, steht im Schreiben "Reiseabrechnungen – Neuerungen ab 01.01.2016" auf der Homepage der Personaladministration.

    Über alle Details der Dienstrechts-Novelle informiert ein 26-seitiges Rundschreiben des Bundeskanzleramts (Neuerungen beim Universitätspersonal S. 19-24, Änderungen in der Reisegebührenvorschrift S. 25f) – dieses Schreiben gilt aber nur für die BeamtInnen.

    Neuerungen: Barrierefreiheit u.a.

    Seit dem 1.1.2016 ist (nach 10-jähriger Übergangsfrist) das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Auch die Uni Wien muss somit barrierefrei sein: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§ 6 Abs. 5 BBGStG) Wer sich durch Barrieren diskriminiert fühlt, kann eine Zivilrechtsklage auf Schadenersatz einbringen, die allerdings zunächst zu einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren führt. Bei dieser Schlichtung ist zu berücksichtigen, ob die Herstellung der Barrierefreiheit wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre (z.B. zu teuer) oder im Gegensatz zu anderen Rechtsvorschriften stünde (Denkmalschutz, Brandschutz, usw.). Erst wenn die Schichtung scheitert, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Dabei geht es allerdings nur um das Recht auf Schadenersatz, nicht darum, ob die Barriere beseitigt werden muss. Für Barrieren bei Bundesgebäuden, die spätestens 2010 in einem auf der jeweiligen Homepage veröffentlichten Etappenplan aufgelistet wurden, gilt das Gesetz erst ab 1.1.2020 – das ist aber bei der Uni Wien nicht der Fall. Im Internet gibt es viele Informationen über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, z.B. die von Bizeps oder Comfort4all, v.a. aber auf der Homepage des Sozialministeriums.

    Neuerungen im Arbeitsrecht, die auf der Homepage der Arbeiterkammer als Errungenschaften vorgestellt werden, betreffen das wissenschaftliche Personal der Universitäten nicht: (1) Bei All-in-Verträgen muss das Grundgehalt angegeben werden, so dass ersichtlich wird, wie hoch die Überstundenpauschale ist – laut Personaladministration betrifft dies das wissenschaftliche Personal nicht, weil der All-in-Charakter hier kollektivvertraglich festgelegt ist; (2) Konkurrenzklauseln sind nur mehr für Einkommen über 3.240,- Euro möglich – derartige Klauseln haben für das wissenschaftliche Personal noch nie eine Rolle gespielt; (3) Teilzeitbeschäftigte sind von freien Vollzeitstellen im Betrieb zu informieren – diese Maßnahme wurde im Arbeitszeitgesetz verankert, das für das wissenschaftliche Personal nicht gilt, und obendrein erfüllt die Uni Wien diese Informationspflicht bereits im Sinne des Gesetzes.

    Über allgemeine Änderungen für (werdende) Eltern informiert die Arbeiterkammer.

  • Universitäre Dokumente

    Anpassung der Kettenvertragsregelungen an das novellierte UG, neu: Abgeltung der Mitbetreuung; gesamtösterreichischer Entwicklungsplan, Bericht des Rechnungshofs über die Einkommen 2013 und 2014.

    Dokumente: Universität Wien

    Wie Sie sicherlich wissen, wurden bei der Gesetzesnovelle vom Herbst 2015 die Ausnahmen vom Kettenvertragsverbot im Universitätsgesetz dahingehend abgeändert, dass nun innerhalb der maximalen Beschäftigungsdauer auch ein Wechsel zwischen Globalbudgetstellen möglich ist, insbesondere wenn durch den Wechsel eine höhere Karrierestufe erreicht wird, und dass in diesem Fall bei Teilzeitarbeit eine Gesamtbeschäftigungsdauer von 8 Jahren möglich ist. Das bedeutet an der Uni Wien, dass Sie an eine Prädoc-Assistentenstelle (4 Jahre Teilzeit) noch drei Jahre einer Vollzeitanstellung als Postdoc anschließen können (Link zu den Informationen der Personaladministration). Wenn Sie während Ihrer Prädoc-Anstellung durch zusätzliche Tätigkeiten, insbesondere Lehraufträge, auf eine Vollzeitanstellung gekommen sind, bleiben Ihnen allerdings nur mehr zwei Jahre für eine Vollzeit Postdoc-Stelle. Sechs Jahre Postdoc-Anstellung sind nach wie vor nur mit einer Pause zwischen beiden Anstellungen möglich. Freie Dienstverträge sind keine Anstellungen.

    Durch einen Nachtrag wurde die Betriebsvereinbarung betreffend die Abgeltung von Prüfungen und Begutachtungen/Betreuungen so umgeändert, dass nun auch die 2015 eingeführte Mitbetreuung von Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen darin abgebildet ist. Sie finden alle Betriebsvereinbarungen auf der Homepage der Personaladministration (Direktlink zum 4. Nachtrag).

    Dokumente: Ministerium, Rechnungshof

    Im Dezember hat das Wissenschaftsministerium erstmals einen gesamtösterreichischen Entwicklungsplan vorgelegt. Darin wird angekündigt, dass die durch die Pensionierung von DozentInnen frei werdenden Stellen "zu einem wesentlichen Teil" in Laufbahnstellen umgewidmet werden sollen (S. 16). Außerdem sind Zielwerte für die Betreuungsverhältnisse in den einzelnen Fächergruppen formuliert (S. 37 Anm. 37) und v.a. "Über- und Unterkapazitäten" bei den einzelnen Fächern einzelner Universitäten aufgelistet (S. 36ff, für die Uni Wien insbesondere freie Kapazitäten bei Chemie und Physik).

    Ebenfalls im Dezember hat der Rechnungshof den Einkommensbericht für die Jahre 2013 und 2014 veröffentlicht ("Bericht über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes"). Die Medien haben sich v.a. auf die Einkommen hochrangiger Manager gestürzt; im "Standard" vom 22.12.2015 finden Sie eine Analyse der Daten aus dem Forschungsbereich. Die wichtigsten Zahlen in Bezug auf die Universität Wien finden Sie hier.

  • Habiltraining für Frauen

    Seminare der Uni Wien; Bewerbungsfrist 12.3.2016 (Mitarbeiterinnen in und vor der Beginnphase) bzw. 20.8.2016 (bei angestrebter Einreichung in den nächsten 2 Jahren).

    Postdoktorandinnen mit konkretem Habilitationsprojekt sowie Wissenschaftlerinnen, die die Habilitation anstreben, können auch heuer ein Seminar besuchen, das von der DLE Personalwesen und Frauenförderung angeboten wird und in komprimierter Form Informationen zum Thema Habilitation vermittelt, bis hin zu den ungeschriebenen Regeln einer erfolgreichen Habilitation. 2016 werden zwei Termine angeboten, die sich nach dem aktuellen Stand der Habilitation richten:

    Seminar 1 ist für Wissenschaftlerinnen der Universität Wien gedacht, die eine Habilitation anstreben bzw. am Anfang der Habilitation stehen und findet am 12.5.2016 statt. Bewerbungen sind bis zum 12.3.2016 möglich.

    Seminar 2 ist für Wissenschaftlerinnen der Universität Wien gedacht, die vorhaben, ihre Habilitation innerhalb der nächsten beiden Jahre einzureichen, und findet am 21.10.2016 statt. Bewerbungen sind bis zum 20.8.2016 möglich.

    Pro Seminar können je 12 Mitarbeiterinnen der Universität Wien teilnehmen.

    Alle Informationen stehen auf der Webseite der DLE Personalwesen und Frauenförderung.

    Die Habilitation verliert immer mehr an Bedeutung; der Kollektivvertrag schreibt sie für Tenure Track-Stellen bewusst nicht explizit vor. Allerdings erlaubt die Satzung der Universität Wien die Betreuung von Dissertationen nur Mitgliedern der Professorenkurie und habilitierten Mittelbauangehörigen, egal ob es sich dabei um assoziierte ProfessorInnen handelt oder nicht. Etliche Qualizierungsvereinbarungen bestehen daher derzeit noch im Abfassen einer Habilitation. Der Betriebsrat hat bisher nur ausgesprochen positive Rückmeldungen über das Habiltraining für Frauen erhalten, das von der Abteilung Gleichstellung und Diversität organisiert wird.

  • Verkaufsfenster U:Book

    Für MitarbeiterInnen und Studierende: Vergünstigte Laptops, Tablets und Convertibles über den ZID; 22.2.2016 bis 20.3.2016.

    Als MitarbeiterIn der Uni Wien sind Sie berechtigt, im Rahmen der zweimal im Jahr stattfindenden Aktion "u:book" über die Vertriebspartner der Hersteller Lenovo, HP, Apple und Microsoft qualitativ hochwertige Laptops, Tablets und Convertibles zu besonders günstigen Preisen zu erwerben. Das nächste Verkaufsfenster findet vom 22.2.2016 bis zum 20.3.2016 statt. Alle Informationen über die Bedingungen, Garantiebestimmungen, usw. stehen auf der Webseite von u:book.

  • Warum Gewerkschaft?

    Eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft zahlt sich wirklich aus, nicht nur wegen des Rechtsschutzes!

    Der ÖGB und seine Teilgewerkschaften beziehen ihre Kraft auch in finanzieller Hinsicht von den Mitgliedern. Trotzdem kommen die wichtigsten Leistungen allen ArbeitnehmerInnen zugute, auch denjenigen, die nicht Mitglied sind: KV-Verhandlungsergebnisse, 13. und 14. Monatsgehalt, und aktuell die Lohnsteuerreform.

    Für Mitglieder besonders wichtig ist der Rechtsschutz, denn es kann schnell passieren, dass Sie in dienstlichen Angelegenheiten eine fundierte juristische Beratung brauchen und vielleicht sogar einen Anwalt. Sehr viele UniversitätsmitarbeiterInnen verlassen sich darauf, dass sie ohnedies Mitglied der Arbeiterkammer sind, die ebenfalls Rechtshilfe gewährt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Expertise der AK v.a. bei allgemeinen Fragen (arbeitsrechtliche Fragen rund um die Geburt eines Kindes, Bildungskarenz, usw.) liegt.

    Wenn Sie sich an der Uni Wien wohlfühlen und keinen Rechtsschutz brauchen (das sollte ja der Normalfall sein!), bietet die Gewerkschaft immerhin günstige Theater-, Konzert- und sonstige Eintrittskarten (Link zur Kartenstelle) und Einkaufsermäßigungen.

    Die für die Universitäten zuständige Gewerkschaft ist die GÖD. Die GÖD verhandelt auch die Gehälter und den Kollektivvertrag! Den höchsten Organisationsgrad in der GÖD haben derzeit die LehrerInnen und die PolizistInnen – es wäre schön, wenn Sie durch Ihre Mitgliedschaft dazu beitragen, dass der Hochschulsektor mehr Gewicht innerhalb der Gewerkschaft und damit auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung erhält.

    Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich für Mitglieder im Aktivstand auf 1% vom Bruttolohn, höchstens jedoch 24,64 Euro pro Monat (was einem Bruttolohn von 2.464,- Euro im Monat entspricht). Eine Anschlussmitgliedschaft, d.h. eine Mitgliedschaft zusätzlich zur Mitgliedschaft bei einer für Ihren Hauptberuf zuständigen Gewerkschaft, kostet 1,80 Euro.

    Link zur Mitgliedsanmeldung bei der GÖD und zum Informationsfolder des ÖGB. Für Fragen können Sie sich gerne auch an den Betriebsrat wenden.

  • Klausur der LektorInnen im Betriebsrat

    Kurzbericht von Maria Dabringer über eine im Oktober 2015 stattgefundene Arbeitsklausur.

    Bericht von Maria Dabringer

    Von 2.-4. Oktober 2015 sind VertreterInnen der LektorInnen im Betriebsrat für drei Tage in Strobl/Wolfgangsee zusammen gekommen, um Themenfelder der aktuellen Universitätspolitik, des Arbeitsalltags an Universitätsinstituten sowie Herausforderungen der betriebsrätlichen Arbeit an der Universität Wien zu diskutieren. (Foto)

    Unterstützt durch die MERKUR-Versicherung und die Moderatorin Antonia Cicero war es möglich, die gemeinsamen politischen Leitlinien zu schärfen und Arbeitsziele innerhalb des Betriebsrats konkreter zu definieren. Die individuellen (gesundheitlichen) Auswirkungen prekärer Arbeitsbedingungen für die/den einzelne/n LektorIn wurden dabei ebenso besprochen wie  die flächendeckende Verbesserung der Arbeitsplatzqualität an den verschiedenen Fakultäten bzw. Instituten und die kollektive Notwendigkeit der Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Mittelbaustellen, die eine langfristige Vollbeschäftigung hochqualifizierten akademischen Personals an den Universitäten ermöglichen würde. Eine verbesserte Abstimmung der LektorInnen-VertreterInnen soll auch in Zukunft gewährleisten, dass die Anliegen von LektorInnen weiterhin im Betriebsrat und gegenüber den VertreterInnen des Rektorats und der Dekanate thematisiert und Missstände beseitigt werden.

    Die LektorInnen-VertreterInnen im Betriebsrat (Maria Dabringer, Stephan Ossmann, Claus Tieber) kümmern sich in besonderer Weise um die Anliegen der LektorInnen an der Uni Wien.

    Die IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen (auf Facebook) versteht sich als bundesweite Plattform zur Wahrung universitärer, bildungs- und forschungspolitischer Anliegen der LektorInnen und WissensarbeiterInnen. Neue Mitglieder sind willkommen!

  • Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten sind steuerfrei

    Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

    Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten sind in der Regel steuerfrei. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (jetzt: Bundesfinanzgericht), Außenstelle Linz, aufgehoben, mit der ein Rechtswissenschaftler zur Zahlung von Einkommensteuer für eine Reihe von Geldpreisen verpflichtet werden sollte. Er hatte einen Geldpreis für seine Dissertation erhalten. (Quelle: Presse, Printausgabe 25.1.2016)

    Links für JuristInnen (VwGH 2013/15/0150, VwGH 29.7.2014, 2011/13/0060): Presse-Artikel in der RechtsdatenbankEntscheidungstextRechtssatz

  • Angebote

    Neue Einkaufsermäßigungen; Kulturtipps

    Günstiger einkaufen

    Über die Webseite des Betriebsausschusses finden Sie Vergünstigungen für MitarbeiterInnen der Uni Wien.

    Neu ist diesmal: Kunsthandel Stock gewährt einen Rabatt von 10,- Euro auf die Rahmung eines Bildes (Rubrik "Verschiedenes").

    Die Computercamps für Kinder von 7 bis 14 Jahren kosten für MitarbeiterInnen der Uni Wien nur 236,- Euro (statt regulär 256,- Euro; Kursdauer 1 Woche, Termine im August im Hotel Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien; Rubrik "Kinderkurse"); am 2.4.2016 kann man sich bei einem Tag der Offenen Tür persönlich ein Bild von den Kursen machen.

    Die Firma Bständig gewährt MitarbeiterInnen der Uni Wien ab sofort bei Barzahlung 5% Rabatt auf die meisten Produkte, ausgenommen reduzierte Ware, von der Krankenkasse bezahlte Artikel, Selbstbehalte, usw.(Rubrik "Gesundheit/Apotheken")

    Neu sind auch Spezialangebote bei Ruefa (Rubrik "Freizeit/Urlaub/Wellness") sowie Angebote für Gruppenreisen zur Oper Burg Gars (im Bereich "Kultur").

    Die Liste der Firmengutscheine, die bei Christine Kasper bestellt werden können, wurde aktualisiert (Rubrik "Einkaufsgutscheine"), die Parfümerie Liechtenstein hat neue Angebote geschickt (Rubrik "Friseur/Kosmetik/Massage").

    Das Angebot der T.H.E. Kulinarik gibt es bis auf Weiteres immer noch (Rubrik "Kaffee/Kulinarisches").

    Außerdem haben Sie auch als Mitglied des wissenschaftlichen Personals Zugang zum Onlineportal, das die Firma Sodexo für den Betriebsrat für das allgemeine Personal eingerichtet hat (Rubrik "Verschiedenes"; Sodexo verwaltet auch die Gutscheine, die das allgemeine Personal zu Weihnachten erhält, daher läuft auch das Onlineportal über den Betriebsrat für das allgemeine Personal) – mit der Anmeldung auf diesem Onlineportal verpflichten Sie sich, die dort erhältlichen Angebote vertraulich zu behandeln.

    In der Rubrik "Verschiedenes" finden Sie auch das folgende ganz neue Angebot: Die Notfall-App b-cared wurde entwickelt (übrigens von einem Mitarbeiter der Uni Wien!), um die Arbeit besser mit Betreuungspflichten für alte Menschen kombinieren zu können: b-cared alarmiert im Notfall ausgewählte Notfallkontakte durch manuelle Auslösung, durch einen eingebauten Sturzsensor oder wenn die zu betreuende Person sich nicht zu vereinbarten Zeiten meldet. Der Alarm ist unabhängig von einer Haus-Basisstation und schlägt selbst dann Alarm, wenn die zu betreuende Person nicht selbst in der Lage ist, anzurufen, oder wenn das Telefon nicht funktioniert oder keinen Empfang hat. Als die Person, die sich um den alten Menschen kümmert, können Sie optionale Einstellungen und Notfallkontakte bequem auch vom Büro aus verwalten. So brauchen Sie nicht am Arbeitsplatz zu zittern, ob z.B. bei Ihrer alleinlebenden Mutter zu Hause ohnedies alles okay ist. MitarbeiterInnen der Uni Wien erhalten b-cared mit einem Gutschein um 12,90 Euro pro Monat (statt regulär 14,90 Euro). Auf der Webseite von b-cared finden Sie eine kostenlose Testversion.

    Unter der eigenen Rubrik "Kultur" finden Sie ein Informationen über eine Ermäßigung von 30 % für "Messiah Rocks" (eine Rockversion von Händels Oratorium, in europaweiter Erstaufführung!) im Raimund-Theater auf die Vorstellungen vom 25., 26. und 27.3.2016 (sofern Sie bis 3.3.2016 buchen) sowie ein Angebot der Oper Burg Gars für Gruppenreisen.

    Am 23.2.2016 organisiert der Betriebsrat für das allgemeine Personal ein Verkaufsfenster für Produkte der Firma Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben zu stark reduzierten Preisen: 12-15 Uhr im Sitzungszimmer der Betriebsräte.

    Kulturtipps

    Der diesjährigen Welttags der FremdenführerInnen findet am 21.2.2016 im Naturhistorischen Museum statt; in einigen niederösterreichischen Städten gibt es am 20.2.2016 kostenlose Führungen (Links zu Informationen auf der Homepage des Welttags und zum Programm im Naturhistorischen Museum). Im Kalenderjahr 2016 erhalten BesucherInnen am Tag ihres Geburtstags freien Eintritt im Kunsthistorischen Museum.

    Das Schlossmuseum in Linz (Oberösterreichisches Landesmuseum) feiert heuer seinen 50. Geburtstag und ist aus diesem Anlass heuer für alle im Jahr 1966 Geborenen kostenlos zugänglich (Information im Flyer, downloadbar auf der Webseite des Museums). Im Rahmen der Linzer Museumstage "Museum Total" können Sie von 18.-21.2.2016 neun Linzer Museen um nur 10,- Euro pro Erwachsenem (5,- Euro pro Kind unter 14) besuchen.

  • Wiener Versicherung für Freiwillige

    Kostenlose Unfall- und Haftpflichtversicherung für freiwillige Hilfsdienste bei Naturkatastrophen und sozialen Notfällen.

    Seit 2016 gibt es ein neues Angebot eines Versicherungsschutzes für Menschen, die entweder ihren ständigen Wohnsitz in Wien haben oder in Wien dauerhaft berufstätig sind. Diese Unfall- und Haftpflichtversicherung ist kostenlos, gilt aber nur für freiwillige Tätigkeiten bei elementaren Katastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben), in der Altenbetreuung und bei Hilfestellungen in sozialen Notfällen, sowie bei Erste-Hilfe-Leistungen. Ausgeschlossen sind Einsätze bei atomaren oder chemischen Unfällen und berufliche

    oder entgeltliche Tätigkeiten bzw. freiwillige Tätigkeiten im Rahmen eines Vereines oder einer Organisation.

    Über die Webseite der "Helfer Wiens", der offiziellen Präventionseinrichtung der Stadt Wien, können Sie sich mit wenigen Mausclicks registrieren und damit in den Genuss dieser kostenlosen Versicherung kommen.

  • Wir über uns

    Das mit dem Ausscheiden von Michael Steiner frei gewordene Mandat hat Barbara Beclin (Institut für Zivilrecht) angenommen. Link zu unseren Kontaktdaten.

    Wir haben schon im Dezember berichtet, dass unserer früherer Vorsitzender, Michael Steiner, aus dem Betriebsrat ausgeschieden ist. Mittlerweile steht fest, wer sein Mandat übernommen hat: Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin vom Institut für Zivilrecht (Rechtswissenschaftliche Fakultät). Wir freuen uns über die Expertise, die Barbara Beclin einbringt. Ein neues Mitglied ist sie nur gemessen an den letzten Jahren. Sie hat schon in der Anfangsphase, gleich nach der Ausgliederung der Universitäten, unserem Betriebsrat angehört und war danach bis jetzt Ersatzmitglied. Sie ist auch Vorsitzende von Senat I der Gleichbehandlungskommission im Bundesministerium für Bildung und Frauen, der für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuständig ist.

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • English Summary

    February 2016

    (1) Our chairperson Karl Reiter informs about actual topics. If you have questions please do not hesitate to contact him (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).

    (2) Information on the annual staff appraisal (jahresgespraech.univie.ac.at/en/home/) and the position of the Works Council, written by our member Gert Bachmann. He pleads for a clear distinction between the organisational targets (which should be accessible to the colleagues) and the personal career perspectives (which have to remain confidential).

    (3) Information on new regulations. All relevant texts are in German only. The main information for employees who do not speak German, is that salaries rise by 1.26 % this year. This also means that lecturers who do not have more than 2 hours per week and no other employment at the university will no longer be covered by any health insurance. It is possible however a) to get an additional task which allows you to get a slightly higher salary and thus also a health and pension insurance or b) to get a private health insurance at the BVA for 59,24 Euro per month (English version of the application form: www.bva.at/portal27/portal/bvaportal/content/contentWindow).

    We also draw your attention to the fact that there have been changes concerning the reimbursement of travel expenses for the use of public transport within Austria (https://intra.univie.ac.at/en/organisation/human-resources-and-gender-equality/information-a-z/dienstreisen1/ - the website is in English, the new circular in German only).

    (4) Information on documents about work at the University of Vienna and the Austrian universities in general. All texts are in German only. The main information is that after a 4 contract as undergraduate assistant you can get a contract as post-graduate assistant, but for a maximum period of 3 years.

    The Works Council has concluded an amendment to the company agreement on examination supplements so that also the newly introduced co-supervision ("Mitbetreuung") will be paid according to the guidelines.

    The Federal Ministery of Science, Research and Economy has issued a global development plan for all Austrian universities.

    (5) The HR department offers workshops for women who work on a "Habilitation" or plan to do so, in German only.

    (6) Via the ZID students and staff members of the University of Vienna can get laptops, tablets and convertibles at exceptionally low prices between February 22th and March 20th. All information is in German only: www.ubook.at/startseite/

    (7) We think that as many employees as possible should be a member of the Trade Union Federation (OEGB; the organisation which is in charge for university employees is the GOED, goed.at/). For general information on the Austrian Trade Union Federation see www.oegb.at/cms/S06/S06_11/english

    (8) Our member Maria Dabringer informs about a meeting of lecturers within the Works Council. The meeting has been sponsored by the Merkur Insurance.

    (9) The Supreme Administrative Court of Austria has recently decided that academics do not have to pay taxes for an award they get, i.e. a prize for a doctoral thesis.

    (10) Information on new reductions for staff members. All information can be found on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/, but in German only.

    If you are interested in musea, the following tips might be interesting for you: On the occasion of the International Tourist Guide Day the "Naturhistorisches Museum" (Natural History) can be visited free of cost on February 21st, 2016. The Viennese tourist guides will also offer guided tours for free, also in English and many other languages. For information see www.guides-in-vienna.at/files/welttag/fuehrungen2016.pdf (last chapter!).

    In 2016 all persons can visit the Kunsthistorisches Museum for free on their birthday (information in German only: www.vienna.at/125-jahre-khm-wien-geburtstagskinder-erhalten-2016-freien-eintritt/4558440), and all persons born in 1966 have a free entrance to the Schlossmuseum of Linz (Upper Austria; information in German only: www.landesmuseum.at/ausstellungen/detail/id-50-jahre-50-werke-50-geschichten-2.html).

    (11) Residents of Vienna and employees of Viennese firms and institutions can register for a free insurance which covers all damages caused by you when acting as a volunteer or when applying first aid if these damages are not covered by another insurance. All information is in German only. The registration has to be done online: www.diehelferwiens.at/versicherung-privatpersonen

    (12) We have got a new member: dr. Barbara Beclin (from the Department of Civil Law) has taken over the seat from Michael Steiner, who has retired last year.

    Our members are listed on our homepage: brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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