Oktober 2016

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Das neue Studienjahr beginnt mit einigen Neuerungen. An erster Stelle sei der Beginn des neuen Lehramtsstudiums genannt. Ab dem Wintersemester 2016/17 gibt es nun nur mehr ein gemeinsames Studium für künftige LehrerInnen der Sekundarstufe – folglich nur mehr Lehramtsstudierende, die gemeinsam von Lehrenden der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten unterrichtet werden.

Für unseren Betriebsrat gibt es in diesem Zusammenhang zwei Problemkreise: Viele der Lehraufträge im Bereich Fachdidaktik müssen wir als gefährdet erkennen, da in der Kooperation dieser Bereich vor allem von Lehrenden der Pädagogischen Hochschulen getragen werden soll – mit Auslaufen des alten Lehramts-Diplomstudiums  werden die Fachdidaktik- und schulpraktischen Lehrveranstaltungen in sehr  geringen Umfang von MitarbeiterInnen der Universität Wien (meist LektorInnen) unterrichtet. Ich empfehle den betroffenen KollegInnen, zu versuchen, ihre Fachexpertise über eine der Hochschulen im sog. Verbund Nord-Ost (PH-Wien, PH-NÖ, KPH, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik) in die Lehramtsausbildung einzubringen.

Der zweite Problemkreis bezieht sich auf einen Austausch der Evaluierungsergebnisse der Lehrenden zwischen der Universität Wien und den Pädagogischen Hochschulen, der laut Rektorat im Kooperationsvertrag des Verbunds Nord-Ost vereinbart wurde. Als Betriebsrat bekennen wir uns zur Qualitätssicherung – jedoch sehen wir keinen Sinn im Austausch der Evaluierungsergebnisse, da jeder Dienstgeber in seinem Bereich für die Sicherung der Qualität in Forschung und Lehre zu sorgen hat. Abgesehen davon ist es auf Grund des Universitätsgesetzes und der Betriebsvereinbarung Lehre gar nicht möglich, Evaluierungsergebnisse an Personen weiterzugeben, die darin nicht ausdrücklich als berechtigt festgelegt sind. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass das Rektorat gut beraten wäre, den Betriebsrat in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Mit 1. Oktober 2016 gelten nun alle Änderungen des UG 2002, die im Vorjahr von der Bundesregierung beschlossen wurden. § 99/4 UG bietet nun Assoziierten ProfessorInnen und a.o. Professorinnen die Möglichkeit, sich für eine Professur zu bewerben (verkürztes § 98-Verfahren). Als sehr erfreulich sehen wir, dass an der Universität Wien die kommende Ausschreibung nicht auf bestimmte Fachrichtungen fokussiert sein wird. Das Verfahren für beide betroffenen Gruppen wurde auf Vorschlag des Rektorats durch eine Satzungsänderung geregelt. Für die Assoziierten ProfessorInnen erwarten wir bald die erste Ausschreibung einer größeren Anzahl an Stellen im Sinne eines echten Tenure Track. Derzeit haben wir ca. 60 an der Universität Wien aktive Assoziierte ProfessorInnen – und ca. ein Drittel von ihnen wird am Ende des Verfahrens eine Full-Professur haben. Die erste Ausschreibung für a.o. ProfessorInnen wird es wohl erst in einem Jahr geben. Ich möchte betonen, dass wir uns als Betriebsrat sehr intensiv dafür eingesetzt haben, dass das Rektorat auch dieser Gruppe bald die Möglichkeit bietet, sich um eine Position im Sinne § 98 UG zu bewerben. Ganz wichtig: Dieses Verfahren ist keine einmalige Sache, sondern nach zwei oder drei Jahren werden wieder Stellen nach § 99/4 UG ausgeschrieben!

Alle Laufbahnstellen, die ab 1. 10. 2016 neu ausgeschrieben werden, kommen einem echten Tenure Track schon sehr nahe. Mit Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung werden die InhaberInnen Mitglieder der Professoren-Kurie und haben bei späteren Verfahren nach § 99/4 UG die Möglichkeit, sich für ein verkürztes Verfahren zur Erlangung einer Full-Professur zu bewerben.

Ich durfte schon mehrfach berichten, dass sich der Betriebsrat um eine Präzisierung der Lehrveranstaltungskategorien für LektorInnen und Senior Lecturers bemüht. Hier verhandeln wir sehr intensiv mit Frau Vizerektorin Schnabl. In einigen (aus unserer Sicht leider wenigen) Fällen konnten wir eine Erhöhung der Bezahlung von zu niedrig eingestuften Lehrveranstaltungen erreichen, d.h. LVG 1 (wissenschaftliche Lehre) statt LVG 3 (anleitende Lehre). Wir sind jedoch noch sehr weit von einer echten Einigung bezogen auf die Definition von LV-Kategorien entfernt. Über eine Tatsache besteht aber jedenfalls Einigkeit: Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen Bachelor-Arbeiten verfasst werden können, dürfen nicht als LVG 2 oder LVG 3 eingestuft werden! In solchen Fällen ist per Definition (wissenschaftliches Arbeiten) nur eine Beauftragung nach LVG1 möglich.

Der Betriebsrat ist immer wieder mit Beispielen konfrontiert, die nahelegen, dass Lehre an der Universität Wien nur deswegen gut funktioniert, weil die meisten Lehrenden viel mehr leisten, als es nach der Kategorie der Lehrveranstaltung und folglich der Bezahlung nötig wäre. Dieser Zustand ist für mich nicht akzeptabel. Und darum werde ich mich weiterhin mit Nachdruck um Kostenwahrheit in der Lehre bemühen.

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

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  • Arbeitslos - wie weiter

    Arbeitslosigkeit ist normalerweise kein Thema für einen Betriebsrat, da er ja die Interessen derjenigen vertritt, die bereits eine Stelle im Unternehmen haben. Außenstehende (z.B. Firmen, die uns Rabatte für Sie anbieten) glauben oft, es an den Universitäten mit besonders viel wohlhabenden Menschen zu tun zu haben. Tatsächlich liegen AkademikerInnen mit einer Vollzeitanstellung, besonders ältere und ganz besonders ProfessorInnen über dem österreichischen Durchschnittslohn. Das kann aber nicht mehr darüber hinwegtäuschen, dass das Prekariat in den letzten Jahren zu einer Hauptsorge für das wissenschaftliche Personal geworden ist. Seit (bzw. nach Meinung vieler Betriebsratsmitglieder: aufgrund) der Ausgliederung der Universitäten aus dem Bundesdienst hat sich die soziale Schere sehr rasch sehr weit geöffnet. Wegen der vielen Anstellungen mit sehr geringem Stundenausmaß bekommen Tausende ArbeitnehmerInnen der Universität Wien einen Monatslohn, der rund um die Geringfügigkeitsgrenze oder sogar darunter liegt. Die im Universitätsgesetz verankerte Möglichkeit, Kettenverträge zu vergeben, sorgt dafür, dass MitarbeiterInnen auch nach jahrelanger Anstellung kein Recht auf Weiterbeschäftigung erwerben. Für uns als Betriebsrat ist diese Situation äußerst unbefriedigend, weil weder wir noch die Gewerkschaft irgendwie eingreifen können, wenn KollegInnen mitgeteilt bekommen, dass die Uni ihre Dienste nicht mehr braucht bzw. sehr oft zwar sehr wohl noch braucht, aber keine unbefristete Anstellung dafür erübrigen will. Die betroffenen KollegInnen fühlen sich zwar gekündigt, sind dies aber nicht im rechtlichen Sinn.

    Weil Prekariat und Arbeitslosigkeit für die allermeisten Mitglieder des wissenschaftlichen Personals als zentrales Problem erfahren werden, haben wir hier für Sie zusammengestellt, was Sie beachten müssen, wenn Sie arbeitslos werden bzw. sind.

    Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich beim Arbeitsamt (AMS) Ihres Wohnorts und beantragen Sie Arbeitslosengeld! Sobald für Sie absehbar ist, dass Sie ab einem bestimmten Tag arbeitslos sein werden, können Sie das dem AMS bereits mitteilen. Wie und wo die Meldung erfolgt und was Sie dabei beachten sollen, erfahren Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.

    Wenn Sie an Ihrem letzten Arbeitstag krank geschrieben sind und auch noch an den ersten Tagen, an denen Sie keine Arbeit haben, krank sind, läuft die Krankenversicherung zunächst weiter und werden diese Tage beim AMS so bewertet, als wären Sie beschäftigt gewesen. (Im Fachjargon: Krankengeldbezug, der aus einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis heraus entstanden ist, verlängert die Anwartschaft.)

    Als Arbeitslose/r sind Sie bei der Gebietskrankenkasse Ihres Bundeslandes versichert. Da Universitätsangestellte ja bei der BVA versichert sind, bedeutet das einen Wechsel der Krankenkasse. Unter Umständen können Sie dann nicht mehr dieselben Ärzte konsultieren. Auch bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherung könnten sich durch diesen Wechsel Mehrkosten ergeben. Welche Ärzte welche Krankenkasse haben, erfahren Sie bei der Ärztekammer (Wien, Niederösterreich, usw.). Die Modalitäten bei einer Zusatz-Krankenversicherung müssen Sie mit dem Versicherungsunternehmen klären, mit der Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Am besten bedenken Sie die Möglichkeit eines Wechsels der Krankenkasse schon bei Abschluss der privaten Versicherung.

    Wenn Sie Ihre Arbeit an der Universität Wien beenden, sollte kein Urlaubsanspruch mehr offen sein. Urlaub, der nachweislich nicht konsumiert werden konnte, muss vom Dienstgeber finanziell abgegolten werden. In der Regel achten Dienstgeber aber darauf, dass derartige finanzielle Ansprüche gar nicht erst entstehen. Der Sinn des Urlaubs liegt ja in der Erholung, nicht in der Schaffung zusätzlicher Einnahmsquellen!

    Unter bestimmten Umständen gibt es in Österreich für Gekündigte sog. Postensuchtage, d.h. Freizeit für das Suchen einer neuen Arbeit. Im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten sind keine Postensuchtage vorgesehen, ein Anspruch auf Postensuchtage entsteht zudem nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht bei Vertragsende durch Zeitablauf. Werden Postensuchtage beantragt, so gehen sie dem Urlaub bevor. Näheres zum Thema Postensuchtage finden Sie auf der Homepage der WKO.

    Was bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber alles zu beachten ist, steht auf der Homepage der Arbeiterkammer. Die Möglichkeiten, die Kündigung bei Gericht anzufechten, hängen von der Stellungnahme ab, die der Betriebsrat zur Kündigung gegeben hat. Eine Kündigung darf vom Dienstgeber nur dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn er dem Betriebsrat vorher das Recht eingeräumt hat, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen eine Kündigung droht, sollten Sie den Betriebsrat so rasch wie möglich kontaktieren. Der Betriebsrat kann zwar die Kündigung nicht verhindern, aber seine Stellungnahme ist entscheidend für Ihre Rechte, wenn Sie die Kündigung bei Gericht anfechten wollen. Die österreichischen Gesetze bieten einen relativ guten Schutz, wenn ein Arbeitgeber versucht, unbequeme und/oder ältere (d.h. teurere) MitarbeiterInnen durch Kündigung loszuwerden und durch neue Kräfte zu ersetzen.

    Oft bieten Arbeitgeber statt einer Kündigung eine sog. einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an. Eine solche Auflösung klingt im Lebenslauf meist besser als eine Kündigung, bietet aber zugleich auch dem Dienstgeber den Vorteil, dass ein nachträglicher Protest nahezu unmöglich ist, da ja offiziell alles im besten Einvernehmen erfolgt. Der Betriebsrat hat bei einvernehmlichen Lösungen zwar keine Rolle, aber wenn Sie sofort, nachdem Ihnen die Universität eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen hat, den Wunsch nach einer Beratung durch den Betriebsrat  kundtun, kann eine einvernehmliche Lösung frühestens erst nach zwei Arbeitstagen gültig vereinbart werden (dazu mehr). Diese Regelung dient dazu, dass Sie sich nicht im ersten Schock zu für Sie ungünstige Vereinbarungen hinreißen lassen.

    Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses muss nicht immer vom Arbeitgeber ausgehen. Auch ArbeitnehmerInnen, die wegwollen, haben die Möglichkeit, statt selber zu kündigen, ein solches Einvernehmen anzustreben. Bei der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses brauchen Sie keinerlei Kündigungsfristen zu beachten. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem die Universität den Wunsch von MitarbeiterInnen nach einer einvernehmlichen Auflösung abgelehnt hätte. Falls Sie dennoch selber kündigen wollen, müssen Sie wissen, dass Sie in diesem Fall in den ersten vier Wochen einer allfälligen Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben! Lassen Sie sich daher nie überreden, selbst zu kündigen, wenn Sie dies nicht wirklich selbst wollen!

    Übrigens: Dienstgeber die Person, die im Namen der Universität Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben hat, also der Rektor, und als Sprecherin des Rektors fungiert im Fall einer Kündigung die DLE Personalwesen. Das bedeutet, dass Ihre direkten Vorgesetzten sowie die Dekane/Dekaninnen und ZentrumsleiterInnen gar keine Kündigung aussprechen dürfen, sondern nur im Rektorat vorstellig werden können, damit dieses die Kündigung ausspricht! Es ist durchaus möglich, dass Rektor und Personalwesen den Kündigungswunsch ablehnen; sehr oft setzen sich allerdings die hierarchisch höher stehenden Personen durch.

    Noch ein guter Tipp: Wenn Ihnen die Kündigung angedroht oder ausgesprochen wird, und Sie gerne weiterarbeiten würden, dann erklären Sie bitte sofort Ihre Arbeitsbereitschaft, am besten per Mail! Damit verhindern Sie zwar nicht die Kündigung, haben aber bessere Karten, wenn Sie die Kündigung später anfechten.

    Bei Vertragsende durch Zeitablauf haben Sie leider in der Regel keinerlei Rechte, etwas anzufechten oder einen unbefristeten Vertrag einzufordern. Ein Recht auf einen unbefristeten Vertrag haben Sie nur, wenn Sie am Stück länger als die im Universitätsgesetz (§ 109 UG 2002) definierte maximale befristete Anstellungsdauer angestellt waren.

    Das AMS informiert sehr gut über Ihre Ansprüche bei Arbeitslosigkeit (AMS-Link 1, AMS-Link 2, AMS-Link 3).

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihren bisher erzielten Einkünften und der Dauer, in der Sie erwerbstätig waren. Für die allererste Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld brauchen Sie eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 52 Wochen innerhalb der der letzten zwei Jahre vor der Beantragung; bei Personen unter 25 und bei Personen, die schon einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, genügt ein kürzerer Zeitraum (Details auf der Webseite des AMS). Auf der Webseite des AMS wird auch erklärt, wie die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt wird.

    Wenn Sie nach einer gut bezahlten Anstellung noch eine weniger gut bezahlte anschließen, reduziert das Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wägen Sie in so einem Fall gut ab, wie hoch die Chancen sind, nach der weniger gut bezahlten Tätigkeit arbeitslos zu werden, und ob Ihnen mehr Geld oder mehr berufliche Erfahrung wichtiger sind.

    Das KV-Entgelt für manche Lehraufträge liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze (z.B. 2 Semesterstunden wissenschaftliche Lehre auf der Gehalts-Grundstufe). Das bedeutet, dass Sie damit nicht bei einer Sozialversicherung angemeldet werden bzw. dass Sie Sozialleistungen wie beispielsweise die Arbeitslosenunterstützung nicht verlieren, wenn Sie parallel dazu ein geringfügiges Einkommen erhalten – konkret also einen Lehrauftrag annehmen, der unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie einen allfälligen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn Sie innerhalb eines Monats nach dem Ende Ihrer arbeitslosenversicherten Stelle eine geringfügige Beschäftigung beim selben Dienstgeber annehmen. Damit das nicht passiert, sollten Sie Ihren geringfügig bezahlten Lehrauftrag so blocken, dass zwischen dem Ende der Stelle und dem Antritt der geringfügigen Beschäftigung mindestens ein Monat liegt. Für eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Dienstgeber (andere Universität, Fachhochschule, usw.) gilt diese Beschränkung natürlich nicht.

    In den Medien ist viel von der bedarfsorientierten Mindestsicherung die Rede. Das ist jedoch keineswegs die soziale Hängematte, als die sie oft dargestellt wird, denn man erhält sie nur, wenn Einkommen und Vermögen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen entsprechend niedrig sind. Sie kann allerdings dann eine gute Überbrückung sein, wenn man durch eigene Arbeit noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aufgebaut hat oder wenn die Arbeitslosenunterstützung aufgrund sehr geringer Einkommen entsprechend gering ausfällt oder bei Langzeitarbeitslosigkeit. Informationen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung im Allgemeinen und im Besonderen in Wien.

    KollegInnen, die arbeitslos werden und sich deshalb als Gescheiterte fühlen, empfehlen wir die Lektüre der Auflistung von Misserfolgen eines amerikanisch-deutschen Junior Professors der Princeton University!

  • Rechte und Pflichten (im ArbeitnehmerInnenschutz)

    Die vom ArbeitnehmerInnenschutz der Universität Wien veranstalteten "Trau Dich"-Tage (mit Informationen über Erste Hilfe, Brandschutz, Arbeitsmedizin und –psychologie, Konfliktberatung, Securitydienste, usw.) stellten für uns eine sehr wichtige Rückmeldung dar, was Ihre Fragen zu Aspekten des ArbeitnehmerInnenschutzes betrifft. Ob es 2017 wieder eine derartige Veranstaltung geben wird, hängt noch von der Evaluierung und dem Budget ab.

    Hier finden Sie eine Übersicht über die Rechte und Pflichten für ArbeitnehmerInnen (im ArbeitnehmerInnenschutz). Sollten Sie dazu noch weitere Fragen haben bzw. Ergänzungen wünschen, trauen Sie sich doch einfach, uns danach zu fragen!

  • Grippeimpfungen 2016

    Die diesjährigen Termine für die kostenlose Grippe-Impfung für MitarbeiterInnen der Universität Wien sind der 17., der 18. und der 27. Oktober; der Ort ist das Sitzungszimmer der Betriebsräte (Lageplan). Mittlerweile ist eine Anmeldung nur mehr für den dritten Termin möglich; bitte melden Sie sich über die Homepage der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF, Intranet!) bis zum 24.10.2016 an.

    Allgemeine Informationen zum Thema Grippe (Influenza) finden Sie u.a. auf der Webseite des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Webseite der Stadt Wien; bis 7.12.2016 kann man sich zum Preis von 11,- Euro auch in den Bezirksgesundheitsämtern der Stadt Wien gegen Grippe impfen lassen.

  • Barrierefreiheit (in der Lehre)

    Auf der Webseite "Barrierefreie Lehre" informiert das Team Barrierefrei Studieren Lehrende, welche Beeinträchtigungsformen bei Studierenden vorkommen können und wie Vorträge, Dokumente und Prüfungen so gestaltet werden können, dass sie auch behinderte Studierende gut erreichen. Nicht alle Handicaps sind von außen erkennbar! Persönliche Beratung gibt es im Prinzip nur für betroffene Studierende (Link zu den Kontaktdaten und zu einer Informationsbroschüre), aber Lehrende können sich mit Fragen per Mail an das Team wenden. Die Ergebnisse von Workshops, die im ersten Halbjahr 2016 abgehalten wurden, zeigen, dass es einen Bedarf an weiteren derartigen Veranstaltungen gibt. Diese werden auch über die eingangs genannte Webseite angekündigt werden.

    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Barrierefreiheit zumeist als Studierendenangelegenheit wahrgenommen wird. Es gibt aber natürlich auch MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigungen. Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt vor, dass pro 25 ArbeitnehmerInnen jeweils eine sog. "begünstigte behinderte Person" einstellen müssen. Wie sich heuer anlässlich einer parlamentarischen Anfrage gezeigt hat, erfüllt die Universität Wien diese Einstellungspflicht bei weitem nicht und muss dafür hohe Ausgleichstaxen/Strafgebühren bezahlen. Allerdings wird die Beschäftigungspflicht von den anderen staatlichen Universitäten genausowenig erfüllt. Links zur parlamentarischen Anfrage, zu den Antworten und insbesondere zur Antwort der Universität Wien.

    Die Behindertenvertrauensperson für das wissenschaftliche Personal ist Anne-Marie Hecker.

    Für Fragen, die die bauliche Barrierefreiheit betreffen, ist das RRM zuständig; auf Betriebsratsseite steht Ihnen die Arbeitsgruppe Gebäudeangelegenheiten und Sicherheitsfragen zur Verfügung.

    PS.: Der Verein ChronischKrank® unterstützt und berät chronisch kranke und beeinträchtigte Menschen und/oder deren Angehörige, u.a. mehrmals im Jahr auch in den Räumlichkeiten der Betriebsräte der Universität Wien. Die Beratung ist kostenlos; Sie können allerdings auch Mitglied des Vereins werden (2016: 39,50 Euro im Jahr). Hier erfahren Sie mehr über den Verein und seine Beratungstätigkeit. Gegen eine Spende von 20,- Euro sendet der Verein Ihnen portofreie Informationspakete zu.

  • U:Book Verkaufsfenster noch bis 23. Oktober

    Noch bis 30.10.2016 können Sie über den ZID Laptops, Convertibles und Tablets zu der Hersteller Lenovo, HP, Apple, Microsoft und Acer zu besonders günstigen Preisen erwerben. Das Angebot gilt generell für MitarbeiterInnen des tertiären und sekundären Bildungswesens und mit einigen Einschränkungen auch für SchülerInnen und freien DienstnehmerInnen. Alle näheren Informationen finden Sie auf der Homepage von u:book; wer wofür kaufberechtigt ist, erfahren Sie bei den FAQ.

  • Für Beamte: Dienstrechts-Novelle 2016

    Die Dienstrechts-Novelle 2016 wurde Anfang Juli im Parlament beschlossen. Die Eckpunkte können auf der Homepage des Öffentlichen Dienstes nachgelesen werden; außerdem gibt es ein Rundschreiben des Bundeskanzleramts für die mit der Umsetzung befassten Personen. Die Information der GÖD bezieht sich noch auf den Begutachtungsentwurf. Wichtig für unser Personal ist v.a., dass ProfessorInnen, DozentInnen und AssistentInnen ab 2017 auch mit Ablauf des Monats ihren Ruhestand antreten können, in dem Sie ihr 65. Lebensjahr vollenden (bislang erfolgte die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich mit Ablauf des Studienjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde, d.h. einheitlich Ende September). Bei der Bemessung von Urlaubsersatzleistungen werden nun auch Sonderzahlungen und pauschalierte Nebengebühren berücksichtigt. Letzte Fälle, in denen die Besoldungsreform 2015 unbeabsichtigterweise zu einer Gehaltsminderung geführt hatten (dies betraf v.a. Personen in der letzten Gehaltsstufe) wurden nun hoffentlich endgültig bereinigt. Akute psychische Belastungsstörungen im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen im Zuge der Dienstausübung können künftig als Dienstverhinderungsgrund anerkannt werden können, doch das bezieht sich in erster Linie auf Einsatzkräfte, die bei ihrer Arbeit mit schockierenden Anblicken konfrontiert sind. Außerdem dürfen Vertragsbedienstete jetzt auch Verwendungsbezeichnungen führen, die bisher nur Beamten vorbehalten waren (z.B. "Prof." nicht nur für BundeslehrerInnen, sondern auch für VertragslehrerInnen).

  • Stipendien und Förderungen

    Die Abteilung Gleichstellung und Diversität schreibt 7 Stipendien für Postdoktorandinnen aus, die in den letzten Jahren ihre wissenschaftliche Tätigkeit aufgrund von Betreuungspflichten reduziert haben. Bitte entnehmen Sie die genauen Bewerbungsbedingungen und die Leistungen des Stipendiums der Homepage der Abteilung Gleichstellung und Diversität. Bewerbungen werden bis spätestens 31. Oktober 2016 entgegengenommen.

    Personen, die an der Universität Wien für ein Studium inskribiert sind, können sich noch bis 23. Oktober 2016 um ein Leistungs- oder ein Förderstipendien bewerben. Alle Informationen dazu stehen auf der Homepage des Studienpräses.

  • Interessantes/Wichtiges/Brisantes

    Die AK hat die 10 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht zusammengestellt und erklärt, wie es sich wirklich verhält.

    Außerdem macht die AK Wien gerade eine Erhebung zu den Erfahrungen, die so bei der Arbeitssuche gemacht werden und bittet um rege Teilnahme an der Befragung. Die Daten werden anonym erfasst und nicht an Dritte weitergegeben.

    Das Projekt "Zukunft Hochschule", das im Februar 2016 vom Wissenschaftsministerium gestartet worden ist, nimmt allmählich Gestalt an. Zur Abstimmung des Studienangebots von Universitäten und Fachhochschulen wurden Arbeitsgruppen eingesetzt. Link zu den Presseunterlagen von Februar 2016 und zu einer APA-Meldung von August 2016. Die Ergebnisse sollen 2017 vorliegen und zur Grundlage für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-20121 werden.

    Die grüne Abgeordnete Maurer hat sehr umfangreiche parlamentarische Anfragen zur Situation von LektorInnen an den österreichischen Universitäten gestellt – hier die Anfrage bezüglich der Universität Wien, und hier die Antwort der Universität Wien. Außerdem hat sie eine parlamentarische Anfrage zur öffentlichen Finanzierung von Privatuniversitäten gestellt – hier finden Sie den Anfragetext, hier die Antwort des Wissenschaftsministeriums (in den Anlagen beschreiben die einzelnen Privatuniversitäten und die AQA ihre Situation).

    Eine länderübergreifende LehrerInnen-Plattform, an der auch die GÖD beteiligt ist, hat einen Leitfaden Datensicherheit für Lehrpersonen und Schulleitungen sowie Regeln zum Merken von Passwörtern veröffentlicht, die auch für UniversitätslehrerInnen interessant sein könnten.

  • Angebote und Verlosungen

    Auch dieses Jahr erhalten die MitarbeiterInnen der Universität Wien Sonderkonditionen bei der internationalen Buchmesse "Buch Wien": freier Eintritt zur Langen Nacht der Bücher (9. November, 19:30 bis 24 Uhr) und Tageskarten zur eigentlichen Buchmesse (10.-13. November) zum ermäßigten Preis (5,- Euro statt 8,- Euro). Sie brauchen dafür natürlich einen Nachweis, dass Sie an der Universität Wien beschäftigt sind (MitarbeiterInnenausweis, Dienstvertrag, Bestätigung durch Ihr Institut, …). Außerdem dürfen wir 30 freie Eintritte für die Buch Wien verlosen. Wenn Sie daran interessiert sind, senden Sie bitte bis inklusive 31. Oktober eine Mail mit dem Betreff "Buch Wien" an Mag. Dr. Christine Kasper. Falls Sie nicht zu den GewinnerInnen gehören, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Studierende, Personen im Pensionsalter u.a. an bestimmten Tagen freien Eintritt haben!

     

    Außerdem dürfen wir zwei Freikarten für die Ausstellung "Michelangelos Sixtinische Kapelle" verlosen. Senden Sie bei Interesse bitte bis inklusive 23. Oktober eine Mail mit dem Betreff "Votivkirche" an Mag. Dr. Christine Kasper.

    Mit der T.H.E. Kulinarik 2017 erhalten Sie in 30 teilnehmenden Restaurants Ihrer Wahl bei einem Essen zu zweit das zweite Hauptgericht gratis. Über den Betriebsrat (Mag. Dr. Christine Kasper) erhalten Sie die Karte um nur 13,90 Euro (regulärer Preis 22,- Euro).

    Auf der Webseite des Betriebsausschusses (login erforderlich) finden Sie unter "Vergünstigungen" zahlreiche Angebote, die wir laufend aktualisieren – z.B. Lampen, Bilderrahmen, Autos, Apothekenprodukte (mit Ausnahme der amtlich festgelegten Rezeptgebühr), Kosmetika, Urlaubshotels (so z.B. aktuell ein Angebot des Holiday Beach Budapest Hotel), usw. usw., aber auch kurzfristige kulturelle Angebote und Hinweise auf Ermäßigungen in Restaurants.

  • Wir über uns

    Zwei Mitglieder sind leider im September aus dem Betriebsrat ausgeschieden: ao. Univ.-Prof. Dr. Kunibert Raffer tritt in den (hier wohl: Un-)Ruhestand, ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak hat sich entschlossen, sein Mandat zurückzulegen, um sich besser seiner neuen Aufgabe in der Bundes-Gleichbehandlungskommission widmen zu können. Wir danken den beiden für die Ideen und Kenntnisse, die sie in den Betriebsrat eingebracht haben. Als neues Mitglied begrüßen wir Mag. Dr. Sorin Gadeanu. Wer auf Risak nachfolgt, steht derzeit noch nicht fest.

    Da sich assoz. Prof. Mag. Dr. Anna Babka noch einige Monate lang im Ausland aufhalten wird, rückt Dr. Aurelia Weikert (Lektorin an der Kultur- und Sozialanthropologie) solange auf ihr Mandat nach.

    Mag. Dr. Elizabeta Jenko hat sich im Juni für das Fach "Didaktik der südslawischen Sprachen" habilitiert. Ebenfalls im Juni hat Mag. Dr. Christiane Grill ihr Doktorat abgeschlossen. Wir gratulieren beiden recht herzlich!

    Ao. Univ.-Prof Dr. Ilse Reiter-Zatloukal wurde im Juni zur stv. Vorsitzenden des Senats gewählt. Unsere Gratulation!

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • ENGLISH SUMMARY (October 2016)

    (1) Our chairperson Karl Reiter informs about actual topics: The new teacher training program has become operative this semester. The fact that the program is offered within a close cooperation between the University of Vienna and four different teacher training colleges in the region brings about some problems (which institution will teach what? who will get access to evaluation results?). Also this October the new regulations for a tenure track system have entered into force. And finally the Works Council tries to achieve a better agreement on the different types of university lectures, so that the payment corresponds better to the amount of work required. If you have questions please do not hesitate to contact him (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).

    (2) Information on various regulations concerning unemployment in Austria and what university employees can do when their contract comes to an end while they still do not have a new income. All information is in German only, but the AMS (Public Employment Service Austria) provides basic information in English: http://www.ams.at/english.html There is also information on the official service platform help.gv: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.17702021.html

    (3) Information on your rights and duties as employees at the University of Vienna, especially concerning occupational health and safety regulations. The text is in German only. We plan to make an English translation later, but first we want to evaluate the feedback of our German speaking colleagues.

    (4) Reminder concerning the influenza vaccination 2017:  As in the past few years, the university will again offer influenza immunization free of charge. In the meantime there is only one date for the vaccination left: Thursday 27th October, 2016, 9 a.m. to 2 p.m.
    Where: conference room of the Work Council, Universitätsring 1, right side entrance, first door to the right. Admissible to that immunization are only persons presently employed by the University of Vienna. Relatives and retirees are not admissable. Registration is open until October 24th through the homepage https://bgf.univie.ac.at - Grippeschutzimpfung, Anmeldung (application). Please be adviced that individuals without a valid registration will not be immunized, since there is a limit stock of vaccine.

    (5) The Student Point provides useful information for staff members who have to come along with disabled students. All websites are in German only, but if you have any questions you can contact the authors of the information via the mailaddress barrierefrei@univie.ac.at. If you are disabled yourself and need help please contact Anne-Marie Hecker (anne-marie.hecker@univie.ac.at), who is currently the elected speaker of disabled members of the academic staff.

    (6) Staff members (and with some exceptions also students) of the University of Vienna can buy laptops, convertibles and tablets produced by Lenovo, HP, Apple, Microsoft or Acer twice per year. The autumn sale is possible until October 23rd. The website provides detailled information in German only, but if you cannot understand this website, you may contact Mag. Bociurko from the ZID (Vienna University Computer Center; https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=85177) or the helpdesk of the ZID (https://ufind.univie.ac.at/de/pvz_sub.html?id=140).

    (7) Information on new regulations for civil servants among our staff members; in German only. However, all civil servants are Austrian citizens and should be able to read German texts.

    (8) The University of Vienna offers 7 scholarships for female postdoc-researchers who in the past had to reduce their academic career in order to care for children or other family members. English information can be found in the following document: http://gleichstellung.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/pers_frauen/aktuelles/Call_B2RG_2016.pdf Applications have to be submitted by October 31st 2016.

    There are scholarships for students of the University of Vienna with excellent study results. However, the information is in German only: http://studienpraeses.univie.ac.at/stipendien/

    (9) Information on texts published by the Chamber of Labour (Arbeiterkammer), the Ministery of Science, Research and Economy and the Parliament. The Ministery has started a project called "Zukunft Hochschule" (Future of the tertiary institutions) which aims at harmonizing the range of studies offered by universities and "Fachhochschulen" (generally translated as "Universities of Applied Sciences"). Sigrid Maurer, member of the Austrian parliament for the green party, has inquired about the financiers of the Austrian private universities and about the role of university lecturers. Her questions and the answers given by the universities can be found on the website of the Austrian parliament, but are in German only.

    (10) Employees of the University of Vienna can visit the international book fair "Buch Wien" for the reduced price (5,- Euro instead of 8,-) and the entrance to the Long Night of the Books (November 9th, 7:30 p.m. to midnight) is completely free. We can even give away some free entrance tickets for the fair. However this fair is not interesting for people who do not speak German. Information on the fair is available in German only: http://www.buchwien.at/eintrittspreise-oeffnungszeiten/

    We can also give away two free tickets for the exhibition of fotos showing Michelangelo's paintings in the Sixtine Chapel, currently presented at the Votivchurch (). if you are interested, please send a mail to christine.kasper@univie.ac.at by October 23rd.

    The new edition of the T.H.E. Kulinarik-card is available: it allows two persons per card to eat in 30 restaurants (out of a list of about 1000 in Austria, Bavaria, Austria and South Tyrol, among which 28 in Vienna) and get a substantial reduction. Usually the second main course is free of cost, but starters, desserts and drinks have to be fully paid. The offer concerns only visit per restaurant. The card is valid from now on to the end of November 2017 and costs 22,- Euro, but staff members of the University of Vienna can get it for only 13,90 euro (until December 24th) from christine.kasper@univie.ac.at. The website of the T.H.E. Kulinarik-Card is in German only (http://www.the-kulinarik.at/), and so is the brochure accompanying the card. 

    Information on the reductions for staff members can be found on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/einkaufen/, but the website is in German only.

    (11) Unfortunately two members have left the Works Council in september: Prof. Kunibert Raffer has retired; his mandate has been taken over by Sorin Gadeanu, lecturer at the Department of German Studies. Prof. Martin Risak has renounced his mandate due to other commitments; it is not clear yet who will take over his seat. As prof. Anna Babka is currently doing research abroad, we welcome dr. Aurelia Weikert during her absence. Dr. Elizabeta Jenko has got her "Habilitation", and dr. Christiane Grill has successfully defended her doctoral thesis. Prof. Reiter-Zatloukal has been elected vice-chairperson of the Senate of the University of Vienna.

    Our members are listed on our homepage: http://brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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