März 2017

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Für mich als Vorsitzenden eines Betriebsrates ist es dann doch befriedigend, auch einmal von erfreulichen Entwicklungen berichten zu können. Durch intensive Verhandlungen mit dem Rektorat konnte der Betriebsrat Verbesserungen im Bereich der Lehrveranstaltungskategorien bei LektorInnen und Senior-Lecturer erreichen. Wesentliche Eckpunkte sind die Reduzierung der Lehrverpflichtung von Senior-Lecturer im Bereich der LVG3-Lehre von 28 auf 24 Stunden bei Vollanstellung bzw. von 14 auf 12 Stunden bei Halbanstellung. Die Betrauung von „SprachlehrerInnen“ wird kritisch hinterfragt, und folglich werden Lehrveranstaltungen, die nicht explizit der Sprachvermittlung dienen (z.B. Landeskunde, Sprachwissenschaft) künftig besser bezahlt, d.h. nach LVG1 statt wie bisher nach LVG2. Da die Universität Wien keine Mischverträge ausstellt (Gesetze sprechen nicht gegen Mischverträge), führt dies in manchen Fällen dazu, dass (unbefristete) SprachlehrerInnen neue Verträge erhalten: einen (unbefristeten) Senior-Lecturer-Vertrag für die LVG2-Stunden und einen (unbefristeten) Lektorenvertrag für die LVG1-Stunden.

Bei den Lektoraten gibt es auch eine Lockerung der acht Stunden-Begrenzung im Bereich der LVG2 und LVG3-Lehre. Das weiterhin bestehende größte Problem im Bereich der LektorInnen (42% der gesamten Lehre an der Universität Wien wird von LektorInnen geleitet) ist weiterhin die Entfristung. Den Schritten dazu ist in diesen Betriebsratsnachrichten ein eigener Punkt gewidmet.

TutorInnen: Die Neuregelung der Tutorien erfolgt offenbar nicht so, wie es nach Meinung des Betriebsrates erfolgen sollte: Vor allem die Zuweisung von Kontingenten für Tutorenstunden ist nach der Umstellung auf das neue System viel zu gering. Viele KollegInnen erleben das neue System in erster Linie als Einsparmaßnahme, nicht als den angekündigten Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Wir empfehlen allen TutorInnen, über die geleistete Arbeit genaue Auszeichnungen zu führen, und bitten alle Lehrenden, ihre TutorInnen auf diese Empfehlung hinzuweisen. Nur mit genauer Dokumentation der Unzulänglichkeit der zugewiesenen Stundenkontingente können wir als Betriebsrat aktiv werden.

Studienplatzfinanzierung: Auf Österreichs Universitäten kommt in den nächsten Monaten die größte Herausforderung nach der Einführung des UG 2002 zu: die Einführung der Studienplatzfinanzierung und die damit verbundene Studienplatzbegrenzung in allen Fächern. Gerade für die Universität Wien mit über 30% der Studierenden (94.000 von insgesamt fast 309.000 in ganz Österreich) und NUR 15% Anteil am Gesamtbudget aller Universitäten, eröffnen sich enorme Herausforderungen hin zu einer nachhaltigen Verbesserung der Betreuungsverhältnisse. Diese Verbesserung kann aber nur erreicht werden, wenn das mit der Studienplatzfinanzierung zu erwartende zusätzliche Geld für die Universität Wien allen Anstellungsverhältnissen von Lehrenden zugutekommt und nicht nur in die Erhöhung der Zahl von Professuren investiert wird. Wesentlicher Eckpunkt ist der Ausbau von Senior-Lecturer-Stellen, verbunden mit der Möglichkeit, im Rahmen der Dienstzeit auch wissenschaftlich zu arbeiten. Auch sollte der Supportbereich erweitert werden, um Lehrende von administrativen Aufgaben zu entlasten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein schönes und spannendes Sommersemester!

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

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  • TUTORIEN – VERBESSERUNG ODER SPARPROGRAMM?

    Seit dem Wintersemester 2016 werden an der Universität Wien neue Richtlinien für die Beschäftigung und Bezahlung von TutorInnen angewendet. Ziel der Änderungen war es, die tatsächlich geforderte Arbeitszeit und damit die Bezahlung transparenter zu gestalten. Nun hören wir jedoch vorwiegend aus den Naturwissenschaften, dass die Maßnahme als Einsparung erfahren wird und dass die Zahl der TutorInnen dort nicht mehr den Anforderungen eines sinnvollen Lehrbetriebs entspräche. Es gibt aber durchaus auch Stimmen, in erster Linie aus den "Buchwissenschaften", dass das neue System sehr wohl besser sei als das alte.

    Im alten System wurden die TutorInnen nach Semesterwochenstunden bezahlt. Für das neue System wurde der Terminus der "Tutoriumsstunden" eingeführt. Der wesentliche Unterschied ist der, dass früher eine Mindestanzahl an zu leistenden Stunden festgelegt war, aber alle darüber hinaus anfallenden Stunden im Gehalt inkludiert waren ("Damit sind alle Leistungen einschließlich allfälliger Mehrarbeit/Überstunden abgegolten."). Wieviele Stunden tatsächlich zu leisten waren, hing von der Lehrveranstaltung und deren LeiterIn ab. Die Bezahlung orientierte sich jedoch nicht an der tatsächlichen Arbeitsverpflichtung, sondern an der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Mindestverpflichtung. Die neuen Verträge werden für mindestens vier Stunden ausgestellt. Die Bezahlung ist formal geringer als vorher, aber dafür können nun keine weiteren Verpflichtungen als die im Vertrag genannten Stunden dazukommen.

    Wie sind Sie mit dieser neuen Regelung zufrieden?

    Wir bitten alle TutorInnen, Aufzeichnungen über die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden anzulegen und uns mitzuteilen, ob die vereinbarte Arbeitszeit für Ihre Aufgaben reicht. Die LehrveranstaltungsleiterInnen bitten wir, uns Beobachtungen und Erfahrungen rund um die neuen TutorInnenverträgen zu mailen. Das muss nicht nur Kritik sein, auch positive Erfahrungen sind willkommen! Bitte senden Sie Ihre Mails mit dem Betreff "Tutorien" an Mag. Dr. Christine Kasper.

  • ENTFRISTUNG BEI LEHRAUFTRÄGEN

    Nach acht Jahren maximal durch ein Semester unterbrochener Lektorentätigkeit (oder einem kürzeren Zeitraum, wenn andere Beschäftigungszeiten dazukommen) bieten sich durch die sog. "Kettenvertragsregelung" nur drei Möglichkeiten an:

    • Anstellung mit unbefristetem Vertrag
    • Beschäftigung mit freiem Dienstvertrag (sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind)
    • keine weitere Beschäftigung (an der Universität Wien: für zumindest ein Jahr)

    Ein freier Dienstvertrag ist nur möglich, wenn die im § 100 UG angeführten Bedingungen zutreffen (s. dazu das Merkblatt der Personaladministration: max. 4 Stunden, keine soziale Bedürftigkeit). Für freie DienstnehmerInnen gilt der Kollektivvertrag nicht; die Universität Wien bezahlt allerdings den gleichen Bruttobetrag, den der KV für die angestellten LektorInnen vorsieht – jedoch nur die Grundstufe ohne Chance, jemals eine höhere Entlohnungsstufe zu erreichen. Da freie DienstnehmerInnen nicht in den Genuss der steuerlichen Begünstigungen für den 13. und 14. Monatsgehalt kommen, ergibt sich allerdings ein geringfügig niedrigerer Nettobetrag. Die im KV definierte Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen und den Gehaltssprung nach drei Dienstjahren gibt es für freie DienstnehmerInnen nicht. Im Gegensatz zu allen anderen freien DienstnehmerInnen sind LektorInnen mit freiem Dienstvertrag nicht einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig, d.h. sie brauchen sich nicht mehr selbst um die Versteuerung der Bezahlung kümmern. Das Arbeitsrecht gibt freien DienstnehmerInnen größere Freiheiten bei der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort als Angestellten; und dass freie DienstnehmerInnen sich vertreten lassen dürfen, ist sogar im UG verankert, wird aber an den Universitäten nicht gerne gesehen.

    Ein unbefristeter Vertrag entsteht eigentlich schon dadurch, dass ein befristeter ausgestellt wird, wo nur mehr ein unbefristeter erlaubt wäre. Die Universität Wien möchte es so weit nicht kommen lassen, sondern unbefristete Verträge nur auf der Basis einer Ausschreibung vergeben, allerdings bloß ab dem Zeitpunkt, zu dem eine befristete Anstellung nicht mehr möglich wäre.

    Die Voraussetzungen und das Prozedere für unbefristete Lehraufträge sind bislang nirgendwo verschriftlicht, daher wagen wir hier einen Versuch:

    Voraussetzungen

    Für eine Entfristung von LektorInnen müssen drei Voraussetzungen zutreffen:

    a) eine bisherige Betrauung mit mindestens 4 Stunden. Die unbefristete Anstellung umfasst nämlich 4 Stunden. Unbefristete LektorInnen können daneben weitere Lehraufträge erhalten; diese sind aber nach wie vor semesterweise befristet. Das bedeutet, dass der Rechtsanspruch auf Lehre nur die vier im Vertrag festgelegten Stunden umfasst und weitere Stunden nur dann möglich sind, wenn die Lehre gebraucht wird und nicht über die Lehrverpflichtung von ProfessorInnen und AssistentInnen abgedeckt werden kann! Nach Meinung der RechtsexpertInnen der Universität Wien entsteht für diese zusätzlichen Stunden kein Anspruch auf Entfristung, da ja ein unbefristeter Vertrag vorliegt (auch wenn dieser nur einen Teil der abgehaltenen Stunden umfasst)!

    b) bei wissenschaftlicher Lehre das Doktorat. Bei LVG 2 (Sprachunterricht) oder LVG 3 (anleitende Lehre) genügt das Magisterium. Allerdings ist auch dort das Doktorat zumindest auf längere Sicht erwünscht.

    c) ein langfristiger Bedarf auch in der Zukunft. Das Problem dabei ist, dass nur schwer absehbar ist, wie sich das Curriculum in der Zukunft entwickelt, zumal das Curriculum ja nicht von den SPL festgelegt wird. Unbefristete Verträge sind grundsätzlich kündbar, und eine Bedarfsänderung würde eine Kündigung rechtfertigen – allerdings hauptsächlich dann, wenn die Einstellung von befristeten Lehraufträgen nicht ausreicht, um die Bedarfsänderung aufzufangen. Für ältere KollegInnen gilt der erweiterte Kündigungsschutz (§ 22 KV), d.h. die Universität kann sie nur dann kündigen, wenn eine andere Tätigkeit nicht möglich wäre.

    Unbefristete Lehraufträge sind für die Betroffenen natürlich erstrebenswert, weil sie ein wenig Sicherheit in die Lebensplanung und v.a. eine durchgängige Krankenversicherung bieten. Auch für den Arbeitgeber sind unbefristete Verträge von Vorteil, weil sie die Sicherheit geben, dass bewährte MitarbeiterInnen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Aber aus Arbeitgeberperspektive gibt es auch Nachteile:Unbefristete Lehraufträge sind für die Betroffenen natürlich erstrebenswert, weil sie ein wenig Sicherheit in die Lebensplanung und v.a. eine durchgängige Krankenversicherung bieten. Auch für den Arbeitgeber sind unbefristete Verträge von Vorteil, weil sie die Sicherheit geben, dass bewährte MitarbeiterInnen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Aber aus Arbeitgeberperspektive gibt es auch

    Nachteile: Unbefristete KollegInnen kosten die Universität langfristig mehr Geld als befristete, weil sie ja in den Genuss des zweiten Gehaltssprungs kommen (bei dem bleibt es dann aber, denn die übrigen Gehaltssprünge gelten nicht für LektorInnen). Außerdem ist es ungleich schwieriger, unbefristete KollegInnen zu kündigen, als unbefristeten mitzuteilen, dass sie keinen weiteren Vertrag mehr erhalten. Das ist allerdings nur relevant, wenn die Arbeitskraft nicht gebraucht wird.

    In Fakultäten mit einem hohen Projektanteil (Naturwissenschaften, Mathematik, Chemie, usw.) ist eine Entfristung von LektorInnen ziemlich unwahrscheinlich, weil ProjektmitarbeiterInnen nur im Rahmen von Lehraufträgen Lehrerfahrung sammeln können und die Studienprogrammleitungen, aber auch die ProjektbetreuerInnen, Wert darauf legen, Lehraufträge auch für künftige MitarbeiterInnen verfügbar zu halten.

    Prozedere

    Etwa ein Jahr, bevor befristet angestellte LektorInnen das Ende der befristeten Anstellungszeit (im Normalfall: 8 Jahre; wenn andere Anstellungen mitberücksichtigt werden müssen, entsprechend weniger) erreichen, verständigt die Personaladministration die zuständigen SPL. Diese müssen dann mit den betroffenen LektorInnen die weitere Vorgangsweise besprechen. Wenn eine Entfristung in Betracht kommt, muss der/die SPL diese beantragen. Das Rektorat gibt den SPL dafür keine Handlungsanweisungen, so dass Entfristungen nicht routineartig zustande kommen können, sondern nur bei einem ausdrücklichen Interesse der Studienprogrammleitung und der Organisationseinheit.

    Damit eine Stelle entfristet werden kann, muss nicht nur die Studienprogrammleitung den Bedarf bestätigen, sondern auch noch die Fakultäts- bzw. Zentrumsleitung zustimmen, da die Entfristung ja auch Auswirkungen auf die Budgetplanung hat: Auch wenn die Universität die Lehre braucht, macht es einen psychologischen Unterschied, ob sie semesterweise entscheiden kann, wofür sie das Geld einsetzt, oder ob ein Teil der Gelder mittels Anstellungszusagen gebunden ist.

    Wenn das Rektorat der Entfristung zustimmt (was bislang unseren Informationen nach immer der Fall war), wird ein Lehrauftrag für 4 Stunden ausgeschrieben. Die Bewerbung steht allen offen, aber es wird erwartet, dass sich die Person, die diese Lehraufträge bisher befristetet hatte, im Auswahlverfahren als die beste erweist. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem eine derartige Stelle einer anderen Person zuerkannt wurde als der, für die die Stelle geschaffen wurde. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Universität bereit wäre, anderen BewerberInnen, die ja in der Regel noch befristet angestellt werden könnten, sofort einen unbefristeten Vertrag zuzuerkennen.

    Derzeit gibt es an der Universität Wien 52 unbefristete LektorInnen (36 mit LVG 1, 16 mit LVG 2) bei insgesamt ca. 2200 semesterweise beschäftigten LektorInnen und weiteren ca. 500, die mit einem freien Dienstvertrag lehren).

    Für die KursleiterInnen am Universitäts-Sportinstitut (USI) gelten zwar die gleichen Regelungen hinsichtlich maximaler Beschäftigungsdauer und freiem Dienstvertrag, aber eine Entfristung entspricht dort einer Übernahme in die Personalkategorie "InstruktorIn".

  • ERLÖSCHEN DER HABIL

    Habilitationen, die bis zum Inkrafttreten des UG 2002 (d.h. bis zur Ausgliederung der Universitäten, die im Jahr 2004 erfolgte) erworben wurden, waren vom UOG (Universitätsorganisationsgesetz) geregelt: Diese Habilitationen galten österreichweit, doch konnte die Lehrbefugnis unter bestimmten Voraussetzungen, im Wesentlichen bei Nichtausübung, erlöschen. Im Jahr 2004 wurde das UOG durch das UG 2002 ersetzt, das zwar weiterhin Regelungen bezüglich des Erwerbs der Lehrbefugnis enthält, jedoch nichts über ein Erlöschen. Das Wissenschaftsministerium steht daher auf dem Standpunkt, dass ein Erlöschen dieser alten Habilitationen nicht mehr möglich ist. Das steht in einem Schreiben von 2014, das wir einer betroffenen Kollegin verdanken. Das bedeutet, dass KollegInnen, die sich vor 2004 habilitiert haben, ihre Lehrbefugnis auch bei Nichtausübung behalten!

    Habilitationen, die 2004 oder später erworben wurden, folgen den Bestimmungen des UG 2002. Sie gelten nur mehr an der Universität, an der sie erworben wurden. Wer eine Lehrbefugnis an einer anderen Universität ausüben will, kann dies nur nach einer formalen Anerkennung der Lehrbefugnis durch die andere Universität. Eine Professur ist automatisch mit einer Lehrbefugnis verbunden. Einige Universitäten haben in ihrer Satzung festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine von ihnen verliehene Habilitation erlischt, wobei sie sich dabei an den Bedingungen aus dem UOG orientiert haben. Die Universität Wien hat eine Satzungsbestimmung "Erlöschen der Lehrbefugnis": Demnach erlischt die Lehrbefugnis durch Verzicht, durch eine gerichtliche Verurteilung sowie "durch fortgesetzte unbegründete Nichtausübung durch vier Jahre".

    Immer wieder erfahren wir von KollegInnen, dass sie sich aufgrund dieses Passus für erpressbar halten: Wenn sie nicht bereit sind, zu sehr geringer Bezahlung (LVG 5) zu lehren, würden sie die Lehrbefugnis für den Rest des Lebens verlieren. Ein Fall, wo jemand wegen Nichtausübung der Lehre durch vier Jahre hindurch die Lehrbefugnis an der Universität Wien tatsächlich verloren hätte, ist uns allerdings nicht bekannt.

    Wie wir erfahren haben, bemühen sich die MittelbauvertreterInnen im Senat um eine klarere Regelung der Bestimmungen. Möglich wäre freilich auch, die Erlöschensbestimmung ganz streichen, zumal es offenbar Universitäten gibt, die nie eine beschlossen haben. Denkbar wäre auch ein Frühwarnsystem, wie es z.B. die Universität für Bodenkultur hat (dort ist der/die  PrivatdozentIn "ein Jahr vor Ablauf dieser Frist auf die Folgen der unbegründeten Nichtausübung der Lehrbefugnis hinzuweisen"), und/oder ein System, bei dem die Lehrbefugnis nicht schon durch die Nichtausübung allein erlischt, sondern eines formalen Aberkennungsaktes bedarf (wie z.B. an der Universität Salzburg, wo die Lehrbefugnis bei unbegründeter Nichtausübung erst erlischt, wenn sie durch einen Bescheid des Rektorats aberkannt wird [§ 130] – gegen einen Bescheid lässt sich Einspruch erheben!), oder einfach eine genauere Definition dessen, was unter einer unbegründeten Nichtausübung verstanden wird. Würde es als Grund anerkannt, wenn jemand, der eine Sozialversicherung braucht, unter der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt würde? Leider ist der Betriebsrat immer öfter mit hochqualifizierten Menschen befasst, deren finanzielle Lage ganz und gar nicht dem Bild entspricht, das Arbeitsmarktanalysen von AkademikerInnen zeichnen!

    Hier noch eine Klarstellung zur Bezahlung von Lehraufträgen für Habilitierte: Der Betriebsrat hat eine präzisere Definition der Lehrveranstaltungskategorien erreicht, die mittlerweile auf der Homepage der DLE Personalwesen abrufbar ist. Damit ist nun auch klar festgelegt, dass LVG 5 ("Lehrveranstaltungen, die von emeritierten UniversitätsprofessorInnen, von UniversitätsprofessorInnen im Ruhestand oder PrivatdozentInnen in Ausübung ihres Rechts auf Grund der venia docendi oder einer gleichzuhaltenden Qualifikation abgehalten werden") nur für thematische Ergänzungen zum Pflichtlehrangebot möglich ist, nicht für die im Curriculum vorgesehenen Pflicht-Lehrveranstaltungen. Habilitierte LektorInnen, die Pflichtlehrveranstaltungen bzw. Lehre im Auftrag einer Studienprogrammleitung anbieten, fallen also nicht in die Kategorie LVG 5!

    Dass emeritierten oder pensionierten ProfessorInnen und DozentInnen für Lehre weniger Geld geboten wird, liegt auch an der gesellschaftspolitischen Überlegung, dass mit Lehraufträgen in erster Linie die Generationen bedacht werden sollen, die noch erwerbspflichtig sind. Oft sind emeritierte und pensionierte ProfessorInnen und DozentInnen dankenswerterweise sogar bereit, ihre Erfahrung selbstlos weiterhin für die Universität einzusetzen. Der Grund, warum LVG 5 nicht für Pflichtlehrveranstaltungen möglich ist, liegt im Steuerrecht: Einkünfte aus Lehre im Rahmen der venia docendi sind nämlich einkommensteuerpflichtig, während die übrige Lehre an der Universität im Wesentlichen lohnsteuerpflichtig ist. In der Art der Versteuerung liegt damit bereits eine Aussage über die Art der Lehre!

    Wir weisen allerdings auch darauf hin, dass habilitierte KollegInnen zwar das Recht haben, Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer Venia anzubieten, aber bei der Zuerkennung von bezahlten Lehraufträgen (wissenschaftliche Lehre, d.h. LVG 1) keine bevorzugte Behandlung genießen. Das bedeutet, dass die Studienprogrammleitung Lehraufträge sogar dann an Nicht-Habilitierte vergeben kann, wenn habilitierte InteressentInnen dafür zur Verfügung stünden.

    Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat!

  • EVALUIERUNG PSYCHISCHE BELASTUNGEN

    Voraussichtlich im April werden alle MitarbeiterInnen der Universität Wien eingeladen, einen Fragebogen auszufüllen, mit dem ihre psychische Belastung eruiert werden soll. Bitte beteiligen Sie sich daran! Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung, d.h. das Ergebnis muss dokumentiert werden und die Universität muss sich bei den herausgefundenen Missständen nachweislich um Verbesserungen bemühen!

    Es geht nicht um die Beurteilung konkreter Personen oder individueller Befindlichkeiten, sondern um belastende Arbeitsumstände. Ein in diesem Zusammenhang oft gehörter Vergleich ist der mit einem Rucksack: Es geht darum, wie schwer der Rucksack ist, ob er leichter gemacht werden kann, nicht darum, wer für die Befüllung des Rucksacks verantwortlich gewesen ist und ob der Rucksack für Kollegen x zu schwer ist.

    Für die Evaluierung dürfen nur approbierte Fragebögen verwendet werden; die Universität Wien hat sich für den Fragebogen SALSA entschieden. Das bedeutet, dass die Fragen nicht auf die Universitäten zugeschnitten sind ("KundInnen" statt "Studierende", "Firma" statt "Universität", usw.). Bitte machen Sie trotzdem mit!!!

    Wir sind überzeugt davon, dass beispielsweise die hohe Zahl befristeter Verträge und die damit zusammenhängende Ungewissheit bei der Karriereplanung und der ständige Sparzwang eine hohe psychische Belastung darstellen, und würden es gut finden, wenn das endlich einmal ganz offiziell dokumentiert wäre.

    Der Fragebogen wird über einen individualisierten Link an die MitarbeiterInnen-Mailadresse versendet, umfasst 61 Fragen zu den psychischen Belastungen in den Dimensionen Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und Organisationsklima, sowie 12 Zusatzfragen zu Art und Ort der Tätigkeit. Die Auswertung erfolgt anonymisiert nach Standorten und Art der Tätigkeit und bei einer externen Firma, d.h. die Universität hat keinen direkten Zugriff auf die Daten!

    Bitte nehmen Sie an der Befragung teil! Hier finden Sie den neuen Informationsfolder über die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz an der Universität Wien.

  • DIGITALE MATERIALIEN - UNTERSTÜTZUNG FÜR LEHRENDE

    Im Rahmen des österreichweiten Projekts "Open Education Austria" unterstützt das Center for Teaching and Learning (CTL) Studienprogrammleitungen und Lehrende ab diesem Sommersemester bei der Entwicklung von digitalen Lehr- und Lernmaterialien. Mit geringem Aufwand können kurze Videos direkt im CTL hergestellt werden, die danach im Unterricht verwendet werden können. Für die Studierenden wirken Erklärungen und Anleitungen auf Video sicher besonders anschaulich und motivierend, und für die Lehrenden sind die Erfahrungen mit neuen didaktischen Mitteln sicher ebenfalls inspirierend. Die über das CTL produzierten Video bleiben, da es sich um offene Bildungsressourcen handelt, allgemein verfügbar. Das Angebot gilt zunächst (bevorzugt) für die Bereiche Lebenswissenschaften und MINT.

    Ausgebildete E-TutorInnen unterstützen Lehrende vor Ort bei der Produktion von Videos, E-Skripten, usw. Das CTL führt im Sommersemester 2017 eine Bedarfserhebung bei Studienprogrammleitungen durch; aber Interessierte können sich auch direkt im CTL melden.

    Das Projekt "Open Education Austria" läuft aus derzeitiger Sicht bis Dezember 2018.

    Auf der Homepage des CTL finden Sie nähere Informationen zum Unterstützungsangebot für Lehrende sowie auch zur aktuellen Workshopreihe "Teaching Competence".

  • GRATIS EINTRITT RARITÄTENBÖRSE

    Für den Besuch der Raritätenbörse im Botanischen Garten wird heuer zum ersten Mal Eintritt verlangt. MitarbeiterInnen und Studierende der Universität Wien können die Raritätenbörse aber gratis besuchen!

    Die 17. Raritätenbörse findet vom 7. bis 9. April 2017 (jeweils 9:30 bis 18 Uhr) im Botanischen Garten der Universität Wien statt. Wie bisher stehen AusstellerInnen verschiedener Kategorien (Gärtnereien, AnbieterInnen von Gartenzubehör, Umwelt- und Pflanzenberatungsstellen) mit Raritäten und speziellen Sortimenten sowie mit ihrem Experten-Wissen zur Verfügung. Auch wenn Sie keinen Garten besitzen, können Sie interessante Pflanzen finden. Für das leibliche Wohl vor Ort und auch zum Mitnehmen für unterwegs sorgen die Gastro-Stationen, die mit biologischen und regional produzierten Spezialitäten verwöhnen. Speziell für Kinder haben die Grüne Schule des Botanischen Gartens und die City Farm Schönbrunn wieder ein spannendes Mitmach-Programm entwickelt, das einlädt, Pflanzen zu erforschen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben übrigens freien Eintritt.

    Bitte weisen Sie sich als MitarbeiterIn oder StudentIn der Universität Wien aus, wenn als MitarbeiterIn dann nach Möglichkeit mit einem MitarbeiterInnenausweis. Bei Problemen hilft der Betriebsrat gerne weiter; wenden Sie sich dazu bitte an Mag. Dr. Christine Kasper (Tel. /19106, auch mobil).

    Informationen zur Raritätenbörse finden Sie auf der Webseite des Botanischen Gartens; beachten Sie auch das Informationsmaterial ganz am Ende der Seite (Ausstellerliste, Lageplan, usw.).

  • DIVERSE INFORMATIONEN

    Die Abteilung Gleichstellung und Diversität der DLE Personalwesen bietet schon seit langem Seminare zum Thema Habilitation speziell für Frauen an. Nun gibt es die wichtigsten Informationen in Form einer Broschüre: "Schritte zur erfolgreichen Habilitation" ist in deutscher oder englischer Fassung erhältlich und steht natürlich auch Männern zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gleichstellung und Diversität, konkret an Frau Marohn.

    Auf dem neuen Downloadportal des ArbeitnehmerInnenschutzes finden Sie eine Fülle von Informationen für Büro- und Laborarbeitsplätze. Hervorheben möchten wir dabei insbesondere die Meldeformulare für Arbeitsunfälle und für Beinaheunfälle sowie die Anleitung zur Vorgehensweise bei Unfällen von Studierenden.

    Die Arbeitsinspektion hat eine Ombudsstelle eingerichtet; bitte wenden Sie sich bei Fragen aber zuerst an die an der Universität Wien für den ArbeitnehmerInnenschutz zuständige Stelle oder an den Betriebsrat (Arbeitsgruppe AGS).

    Die Bundespensionskasse ist auch die BeamtInnen in den ausgegliederten Einrichtungen zuständig. Für diese betreibt sie eine eigene Webseite; Link zum Newsletter vom Jänner 2017.

    In den Medien wurde bereits über die Wiedereingliederungsteilzeit berichtet, die ab dem 1.7.2017 für ArbeitnehmerInnen nach einem langen Krankenstand möglich wird. Der Kernsatz des Gesetzes lautet: "Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin kann nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand (Anlassfall) mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte (Wiedereingliederungsteilzeit) für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat." Konkrete Informationen sind derzeit noch spärlich: help.gv, WKO, beim Verlag LexisNexis (Bettina Sabara: Wiedereingliederungsteilzeit – BGBl, 19.01.2017) oder beim Verlag WEKA.

  • ANGEBOTE

    Wir aktualisieren laufend die Webseiten mit den Angeboten für die MitarbeiterInnen der Universität Wien. Beachten Sie bitte auch die Rubrik "Kultur" mit kurzfristig angebotenen Ermäßigungen. Derzeit ist die T.H.E. Kulinarik 2017 noch zum ermäßigten Preis (13,90 Euro statt 22,- Euro) erhältlich (Informationen in der Rubrik "Kulinarisches"). Auch auf das Angebot von Myclubs (mit einem Beitrag/Abo verschiedene Sportclubs nutzen, Informationen in der Rubrik "Fitness/Sport") möchten wir nochmals explizit hinweisen.

  • WIR ÜBER UNS

    Dr. Nadine Zillmann ist aus dem Betriebsrat ausgeschieden, weil sie eine neue Stelle angetreten hat und an der Universität Wien nur mehr einen Lehrauftrag ausübt; an ihre Stelle ist Ass.-Prof. Mag. Dr. Hanspeter Kählig (Institut für organische Chemie und NMR-Zentrum) nachgerückt. Wir freuen uns über die Expertise, die das neue Mitglied in den Betriebsrat einbringt. Mag. Dr. Petra Herczeg hat sich habilitiert. Wir gratulieren dazu recht herzlich!

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • ENGLISH SUMMARY (March 2017)
    1. Our chairperson Karl Reiter informs about actual topics: The Works Council has achieved a renewed definition for the categories of courses (LVG). This means that senior lecturer with LVG 3 will have to teach only 24 course hours instead of 28 until last semester. Language teachers will be paid LVG 1 for courses which cannot be seen as language teaching in the proper sense (i.e. introduction to culture and society, linguistics). One of the big current topics of the government's university policy is the socalled "Studienplatzfinanzierung" (distribution of the budget according to the number of students). If this comes true, the University of Vienna which has currently more than 30% of all students in Austria, but only 15% of the Austrian University budget, would get more money. We think that this money should not be invested in professureships only, but in better supervision and study support in general, preferably in more senior lecturers (with a contract for an unlimited period and research activities as part of the job profile. If you have questions please do not hesitate to contact the Works Council (br-wup@univie.ac.at) or our chairperson (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).
    2. Since October 2016 tutors have been employed according to a new model, which is no longer based on the amount of course hours for which the tutor is responsible, but on the real workload. However, we have realized that especially in the life sciences this has led to a deterioration, because there are not as many tutors as would be needed. We kindly ask all tutors to write down how many hours they actually work this semester, and all university teachers who have tutors to draw their attention to this. Tutors are members of the academic staff, but many of them keep using their student mail account and therefore do not receive our mails. The comparision of the work hours, the payment and the needs would help the Works Council to evaluate the functioning of the new model.
    3. Lecturers can get a lectureship for an unlimited period only after 8 years of work for the University of Vienna (or less if they also have other employments at this university) and only if they have a teaching load of 4 hours minimum. The contract for an unlimited period will be for 4 hours. More hours are possible, but only on a fixed-term basis without any guarantee for the semesters to come. A doctor's degree is a must for lecturers who want to get a contract for an unlimited period for LVG 1 (academic teaching); for LVG 2 (language teaching) and LVG 3 (training and instructions) a master's degree is considered sufficient. There is no official channel how to apply for a lectureship for an unlimited period, but it is up to the directors of the studies programme and the deans to ask the rectorate to create a lectureship for an unlimited period for lecturers they need for more than 8 years.
    4. The "Habilitation" (qualification for a teaching career in higher education beyond a doctor's degree, only known in Austria and Germany) is not automatically valid for the rest of the life. It can expire, especially if the holder does not teach at the university for at least 4 years without valid explanation. The Senate is currently discussion a possible modification of the conditions under which the Habilitation can expire. If you are habilitated and worry about losing the right to teach please contact the Works Council. See also below, topic no. 8
    5. Presumably in April the university will send you a questionnaire in order to learn more about the work-related mental stress of its staff. This evaluation is prescribed by the law; the university is obliged to document the results and the efforts taken to improve the situation. Therefore it is very important that as many staff members as possible take part in the evaluation! There will be an English version of the questionnaire.
      The following English explanation on the legal framework is from a presentation by mrs. Kloesch from the Austrian Chamber of Labour (http://www.isw-linz.at/themen/dbdocs/KF_Kl%C3%B6sch_2_16.pdf):"Higher, faster, longer, more – the working conditions are changing and getting harder. Psychosocial risks and mental health problems are increasing. The Austrian Occupational Health and Safety Act amendments from 2013 state that physical- and psychosocial risks are equally important. Austrian employers have to examine whether work-related psychosocial risks exist. If so, appropriate and verifiable measures must be taken to counteract the registered risks. We need working conditions which enable workers to stay healthy up to and beyond their retirement age. The so-called risk-assessment of mental job strain is a process which aims the continuing improvement of working conditions and not a single activity. One step forward for better working conditions – physical and psychosocial –, but it`s still a long way to go, till workplaces are safe and healthy."
    6.  The CTL (Center for Teaching and Learning at the University of Vienna; despite its English name the website of the CTL is in German only: http://ctl.univie.ac.at/) helps the teaching staff of the University of Vienna to make short didactic video clips for the use in the classroom. This is free of cost for the teachers, but the video clips are also published on the website of the CTL and are open to the general public. For more information please contact the CTL, especially dr. Felix Schmitt who is in charge of this offer: https://ctl.univie.ac.at/ueber-uns/
    7.  From April 7th to April 9th the Botanical Garden of the University of Vienna will open its doors for the next Rare Plant Fair. This year the entrance is free of cost only to students and staff members of the University of Vienna and to children. Of course you need a proof that you are a staff member, ideally an employee identity card ("MitarbeiterInnenausweis"), but any official declaration by your department/institute or even your contract will hopefully do as well. If you are also enrolled as a student, the student's card is perhaps the easier available document. English information on the event: http://www.botanik.univie.ac.at/hbv/index.php?nav=sv0&lang=en The main entrance of the Botanical Garden is in Mechelgasse/Praetoriusgasse (Vienna city map: https://www.wien.gv.at/stadtplan/)
    8. The Gender Equality and Diversity Unit of the University of Vienna (http://personalwesen.univie.ac.at/en/gender-equality/) has published a guideline on habiliation ("Habilitation", see also above, topic no. 4), which contains both information on the legal background in Austria and at the University of Vienna, as well as steps which should be taken by the habiliation candidate. An English version is available via mrs. Marohn (contact data: http://online.univie.ac.at/pers?lang=en&zuname=Marohn&format=html).
      Information on new services concerning the occupational health and safety is available in German only. However if you have questions about your working conditions please contact he Works Council at the following address: ags.betriebsrat@univie.ac.at
      From July onward it is possible for employees who have been on sick leave for at least 6 weeks at a time to arrange a period of 1-6 months of part time work. This is a legal novelty in Austria; we do not know yet how this will be handled at the University of Vienna.
    9. Information on the reductions for staff members can be found on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/einkaufen/, but the website is in German only.
    10. Dr. Nadine Zillmann has left the Works Council, because she has got a position outside the university. Her seat has been taken over by dr. Hanspeter Kählig from the Department of Organic Chemistry.
      Our members are listed on our homepage: http://brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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