Was tun bei einem (Arbeits-) Unfall?

1. Allgemeine Schritte: helfen – sichern – melden

Ruhe bewahren!

  • Helfen: erste Hilfe! bei Gefahr Verletzte aus dem Gefahrenbereich bringen!
    < Vergewissern Sie sich vorab, wo der Erstehilfekasten steht, wo sich Defibrillatoren befinden, wer als Ersthelfer fungiert, wo sich Feuerlöschen befinden und wie man sie bedient!
  • Sichern: abhängig vom Anlassfall Brand bekämpfen, Maschinen abstellen, Strom abschalten
  •  Melden:
    * Notrufnummer der Universität Wien: DW 12700 (Sicherheitsteam, rund um die Uhr erreichbar)
    * allgemeine Notrufnummern: Feuerwehr 122 – Polizei 133 – Rettung 144 – Euronotuf 112 – Ärztefunkdienst 141 – Vergiftungsinformation 01/406 43 43 – Notruf für Gehörlose 0800 133 133

    wichtige Fragen
    : wo ist etwas passiert? wer spricht? was ist passiert? wann ist es passiert? wie viele Personen sind betroffen? welche weiteren Gefahren bestehen? gibt es in der Nähe gefährliche Stoffe? – warten Sie auch Rückfragen ab!

    wenn die anderen Schritte gesetzt sind
    : das Gebäude verlassen, gefährdete Personen warnen bzw. mitnehmen(denken Sie auch an Menschen mit Behinderung), den gekennzeichneten Rettungswegen folgen, vor dem Gebäude bzw. auf dem vereinbarten Sammelplatz warten, etwaige Anweisungen beachten.

2. Meldung eines Arbeitsunfalls

Wenn Sie oder KollegInnen, für die Sie verantwortlich sind, Schaden erlitten haben, müssen Sie den Arbeitsunfall bei der Personaladministration melden. Das dafür nötige Formular finden Sie im Intranet (Schlagwort "Arbeitsunfall/Dienstunfall"). Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in den meisten Fällen über die der Krankenversicherung hinausgehen (z.B. verlangt die BVA bei der Behandlung von Unfällen keinen Selbstbehalt), ist es wichtig, dass Sie den Unfall so rasch wie möglich melden. Eine rasche Meldung ist v.a. auch deshalb nötig, weil sich Folgeschäden ergeben können, an die Sie im ersten Augenblick bzw. in den ersten Tagen nach dem Unfall vielleicht gar nicht denken. Wenn der Unfall nicht gemeldet wurde, kann natürlich auch kein Folgeschaden geltend gemacht werden!

Auch Wegunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Der Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf den direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie auf dienstlich notwendige Wege. Darüber, was im Einzelfall alles als Dienstweg gelten kann und was nicht mehr drunter fällt, gibt es eine umfangreiche Judikatur (Arztbesuch wegen akuter Probleme; Umweg, um Kinder abzuholen oder um ein WC zu finden; Unfall an der Tür zum Wohnhaus, usw.). Im Ernstfall macht juristische Beratung Sinn, z.B. auch (sofern Sie Mitglied sind) bei der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer.

Melden Sie bitte auch sog. "Beinaheunfälle", sofern es sich um Situationen handelt, wo die Universität Handlungsbedarf hat, um zu verhindern, dass es hier in der Zukunft zu echten Unfällen kommt. Als Beinaheunfall oder "Near Miss" werden unsichere Zustände, unsichere Handlungen, versteckte Gefahren, Risikopotenziale, Schwachstellen, sicherheitswidriges Verhalten, usw. verstanden, die rechtzeitig erkannt wurden und daher ohne größere Folgen geblieben sind. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben – falls Sie es unterlassen haben, einen Beinaheunfall zu melden und es kommt an der gleichen Stelle zu einem tatsächlichen Unfall, können Ihnen dafür eine Mitschuld angelastet werden!

Unfälle, an denen Studierende beteiligt sind, müssen innerhalb von 5 Tagen an die AUVA und an die ÖH-Versicherung (derzeit die Generali) gemeldet werden, die Abt. ArbeitnehmerInnenschutz bittet um eine Kopie der Meldung.

Die Pflichten der ArbeitnehmerInnen im Zusammenhang mit dem ArbeitnehmerInnenschutz sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), konkret in § 15, festgelegt.

Im Downloadportal der Abt. ArbeitnehmerInnenschutz stehen die Formulare zur Meldung von Arbeitsunfällen und von Beinaheunfällen, aber auch Informationen zur Vorgangsweise bei Unfällen mit Studierenden und die dafür nötigen Formulare.

Melden Sie Beinaheunfälle bitte auch mittels eines Tickets: "Vorfallsmeldung" auswählen, ausgefülltes Formular als Dokument hinzu.

3. Sonstige wichtige Informationen im Internet