BeamtInnen
Ab 1. Jänner 2021 werden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit Sondervertrag sowie die Zulagen um 1,45% erhöht.
KV Bedienstete
Die Gehälter und Zulagen der ArbeitnehmerInnen der Universitäten werden mit 1. Februar 2021 um 1,45 Prozent erhöht. Dieser Prozentsatz entspricht der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und reiht sich in die Gehaltsabschlüsse anderer Branchen ein.