Aktuelles

Mitteilung des Betriebsrates

19.01.2021

Aktuelle Mitteilungen des Betriebsrates zur derzeitigen Entwicklung

 

Mitteilung des Beriebsrates 3.3.2021

Stornierte Impftermine - zeitnahe Zuweisung neuer Termine

Liebe Kolleg_innen!

Auf Nachfrage im Büro von Stadtrat Hacker, wurde mir nun mitgeteilt, dass jede/jeder der Kolleg_innen, die/der bereits einen Termin buchte und diesen stornierte, zeitnahe wieder einen Impf-Termin bekommt. Zeitnahe bedeutet in dem Zeitraum, wo die ersten Termine angeboten wurden.

Genaue Strategie für die erneute Einladung der - und nur der, die stornierten - wird morgen oder übermorgen bekanntgegeben. Die Stadt Wien hat auf jeden Fall heute noch die entsprechende Anzahl an Impfdosen zusätzlich organisiert. Wer nicht stornierte, nimmt ja ohnehin den ausgemachten Termin wahr.

Das Büro von Stadtrat Hacker hat sich auf jeden Fall vielmals für die Irritationen entschuldigt.

Liebe Grüße
Karl Reiter und das Team der Betriebsrät_innen


Mitteilung des Betriebsrates 3.3.2021

Widerruf vom Widerruf

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Nun hat heute Stadtrat Hacker in einer Pressekonferenz gesagt, dass man nun doch die angemeldeten UNI-Mitarbeiter_innen impfen wird! Wobei er sagte „die aus Versehen eingeladenen UNI-Mitarbieter_innen“ – ich weiß leider nicht, wie er das meinte, da ich einfach keine Informationen von der Stadt Wien bekomme. Es wurden ja auch Kolleg_innen der verschiedenen UNIs auf Grund der Registrierung eingeladen  - und niemand weiß, warum das überhaupt geschehen ist.

Daher nun die Empfehlung, ja nicht zu stornieren und ich versuche, dass die bereits getätigten Stornierungen aufgehoben werden. Er hat ja gesagt: was sind schon 5000 Impfdosen mehr!

Ich fürchte, dass wir jetzt täglich Aussendungen machen müssen – weil sich sicher wieder was ändern wird.

Entschuldigen Sie auch bitte, dass wir als BR aktuell nicht alle individuell gestellten email-Anfragen beantworten können, da uns hunderte von Anfragen erreichen.

Liebe Grüße
Karl Reiter und das Team der Betriebsrät_innen


Mitteilung des Betriebsrates 2.3.2021

Widerruf

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Mittlerweile erfahren wir als Betriebsrat etwas mehr – und das ist nicht erfreulich. Die Stadt  Wien hat in den Morgenstunden ihren Fehler bemerkt und klargestellt, dass Universitätspersonal nicht zum Bildungspersonal zählt. Daher wurden die Kategorien für die Anmeldung zur Impfung geändert und Bildungspersonal klar für Schulen präzisiert. Auch wurde die Kategorie „Schüler 16+, Studenten“ um „Universitätspersonal“ nun erweitert.

Nach Auskunft der Stadt Wien, werden die Mitarbeiter_innen-Ausweise oder Dienstverträge mit der Universität Wien nicht als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Bildungseinrichtung anerkannt.

Es gab auch Einladungen der Stadt Wien an Universitätsleher_innen zur Impf-Anmeldung – das war wohl ein Systemfehler, hat aber uns als Betriebsrat veranlasst, eine Aussendung zu machen. Auch haben wir uns als Betriebsrat bei „1450“ rückversichert. Und auch aus der WU war zu vernehmen, dass man dort die Auskunft von der Stadt Wien bekommen hat, dass das WU-Personal unter die Kategorie „Bildungspersonal“ fällt.

So leid es uns tut, müssen wir als Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals der Universität Wien empfehlen, die bereits erfolgreichen Anmeldungen wieder zu stornieren, damit Kolleg_innen aus dem Bildungsbereich ihre Impftermine bekommen können.

Es tut uns leid, dass wir hier Irritationen erzeugt haben. Aber wir haben im guten Glauben und in unserer Verantwortung für die Gesundheit der Kolleg_innen gehandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Reiter und das Team der Betriebsrät_innen

Link zur Aussendung der Stadt Wien: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210302_OTS0090/stadt-wien-derzeitige-bildungspersonal-impfaktion-ausschliesslich-fuer-lehrerinnen-aller-schultypen-und-kindergarten-und-hortpaedagoginnen


Mitteilung des Betriebsrates 1.3.2021

Anmeldung zur Coronaimpfung

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Seit heute besteht in Wien für „Personal von Bildungseinrichtungen“ die Möglichkeit, sich für eine Corona-Impfung anzumelden. Und es ist klar, dass wir als Universitätslehrer_innen zu dieser Gruppe zählen – auch wenn es aus dem Ministerium oder den Wiener Rektoraten keine Aussendung an die Mitarbeiter_innen gibt.

Anmeldung und Terminauswahl unter: impfservice.wien

(Der Webserver ist ständig überlastet - Bitte Einstieg mehrfach versuchen )

Mehr wissen wir als Betriebsrat auch nicht, da sich niemand mit uns in Verbindung setzte.

 Liebe Grüße
Karl Reiter und das Team der Betriebsrät_innen


 

Mitteilung des Betriebsrats 16.02.2021

Sind Universitäten systemrelevant?

–  eine Frage, die wir uns seit geraumer Zeit im Betriebsrat stellen. Die Zeichen der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen liefern da eine sehr klare Botschaft: nein!

Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass erst nach Intervention von verschiedenen Seiten die Hochschullehrer_innen überhaupt in der Gruppeneinteilung der zu Impfenden aufgenommen wurden (in die gleiche Gruppe wie die Oberstufen-AHS-Lehrer_innen). Es ist aber nicht zu erwarten, dass durch die Impfpläne (Sozialministerium, Länder) eine gezielte Impfung der UNI-Lehrer_innen vor Mai ermöglichen wird – und da ist ein Teil des Sommersemesters  auch schon vorbei.

Wir wissen als Betriebsrat, dass unsere UNI-Leitung an einer In-House-Impfstrategie arbeitet. Wenn also Impfstoff für Universitätsbedienstete zur Verfügung steht (oft als Phase 5 bezeichnet), wird die Impfung an der UNI von unseren Arbeitsmediziner_innen durchgeführt.

Was ich persönlich als Skandal empfinde – wissend, dass sich meine Meinung nicht mit der Meinung vieler anderer deckt – ist die Tatsache, dass das BMBWF keine Strategie entwickelt, um auch den Universitäten die   „Anterio-Nasal-Tests“ – vergleichbar den Schulen –  zur  Verfügung zu stellen. Aktuell wären 20 Mill Euro für alle Universitäten (60.000 Beschäftigte; 290.000 Studierende) für Testungen und Ähnliches vom BMBWF  zur Verfügung gestellt – das ist nicht einmal ein Tropfen auf dem sprichwörtlichen „heißen Stein“. Die Begründung der Verweigerung der zentralen Besorgung von Testkits für Universitäten mit der deren Autonomie der Universitäten zu argumentieren, finde ich dann doch sehr fadenscheinig – das Ministerium hat ja auch sonst kein Problem, mit neuen Gesetzen in die  Autonomie der Universitäten einzugreifen.

Diese Schnelltests (Anwendung und Ergebnis in den 15 Minuten vor LV-Beginn – da bekommt sine/cum tempore eine ganz neue Bedeutung) – würden  viel mehr an Präsenz-Lehre ermöglichen und der Uni wieder die Funktion geben, die sie kennzeichnen sollte: ein Ort des Diskurses von Mensch zu Mensch.

Länger besteht schon die Forderung des Betriebsrates, endlich auch FFP2-Masken zentral zu besorgen und diese dann Lehrenden für Präsenzlehre zur Verfügung zu stellen – z.B. über die jeweiligen Portiere. Bis jetzt ist das noch immer an die einzelnen Fakultäten oder sogar Institute ausgelagert.

Auf jeden Fall unternimmt der Betriebsrat alles, was möglich ist, um Impfungen so bald wie nur irgendwie möglich an die Universitäten zu holen und ein breites Ausrollen von Tests auch für Nicht-Labor-Unterricht zu bewirken.

Mit besten Grüßen

Karl Reiter und das Team der Betriebsrät_innen


Mitteilung des Betriebsrats 18.01.2021

Liebe Kolleg*innen!

Nach Ende der Begutachtungsfrist zur Novelle des UG2002 möchten wir Ihnen den Link auf die Parlaments-Homepage zur Stellungnahme des BRWUP übersenden:

www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_35786/imfname_876604.pdf

Bundesminister Faßmann sagte jüngst in einem Standard-Interview: Der „Termin für Veränderung ist oft unpassend für Betroffene“ – ja, da mag er wohl recht haben, aber so unpassend wie jetzt aktuell, kann man einen Zeitpunkt für höchst fragwürdige UG-Änderungen, die alle an Universitäten arbeitenden und studierenden Menschen betreffen, wirklich nicht wählen.

Frei von Unsicherheit und auch Ängsten ist wohl niemand zur Zeit – und da sieht das BMBWF gerade jetzt die „Notwendigkeit“, die größtmögliche Unruhe durch Änderungen des Studienrechts, Organisationsrechts und Personalrechts für die Universitätsmitarbeiter*innen auszulösen!? Mit empathischem und sorgsamem Verhalten hat das wirklich sehr wenig zu tun.

Es gäbe genug andere Themen, denen sich das Ministerium widmen könnte. Wir denken da an Aktivitäten betreffend z.B.:

  • Beschaffung von FFP2-Masken,
  • Teststrategien an Universitäten,
  • Impfstrategien an Universitäten,
  • Homeoffice-Regelungen,
  • Unterstützung von Kolleg*innen, die über die Weihnachtsfeiertage im Ausland gestrandet sind,
  • finanzielle Unterstützung von Kolleg*innen mit geringen Einkommen – und die gibt es zahlreich auch bei den Wissenschaftler*innen bzw. Lehrenden – und
  • Bereitstellung von „Anterio-Nasal-Tests“ für Universitäten (diese sind nicht optimal, aber besser als nichts und bleiben in der Autonomie der/des Anwender*in).

Entgegenzutreten ist auch dem ständigen Totschlagargument in diesem Zusammenhang, nämlich in die Autonomie der Universitäten nicht eingreifen zu wollen – obwohl dies ja gerade massiv mit der vorliegenden UG-Novelle geschieht. Im Übrigen greift auch die Regierung mittlerweile massiv in Landeskompetenzen ein, und es wird Covid-bedingt akzeptiert – ob jetzt bei sinnvollen oder sinnlosen Maßnahmen der Bundesregierung (aber das ist eine andere Geschichte …).

Aktuelle Forderungen des BRWUP an das Rektorat sind:

  • Reduzierung der Lehrverpflichtung von befristeten Kolleg*innen mit Postdoc-Verträgen (insbes. wenn sich diese in einem Qualifizierungsprozess befinden), sobald Reisen bzw. Arbeiten im öffentlichen Raum wieder uneingeschränkt möglich sind,
  • Ausweitung der aktuell vorhandenen Testmöglichkeiten auf alle Kolleg*innen,
  • Erarbeitung und Durchführung einer Impfstrategie an der Universität Wien und
  • Kostenersatz der Ausgaben der Kolleg*innen im Home-Office (Verwaltung, Forschung und Lehre).

Wir möchten auch darüber informieren, dass in den letzten Wochen die Anstellungsmöglichkeiten von Studienassistent*innen nicht unerheblich geändert wurden. Diese – überraschend und ohne Einbindung des BRWUP erfolgten – Änderungen sehen u.a. eine Reduzierung der Anstellung auf zwei Jahre und eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre mit Begründung vor. Wir können mangels Informationen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Änderungen nicht nachvollziehen – umso mehr erachten wir es als geboten, Sie darüber zu informieren:

intra.univie.ac.at/themen-a-z/initiale/s/thema/studienassistentinnen/aktion/show/ctlr/tp/.

Trotz all der „Grauslichkeiten“, die derzeit wieder auf die Universitäten einstürmen, möchte ich doch daran erinnern, dass bereits Hundertausende in den verschieden Branchen ihren Job verloren haben und noch viele ihre Jobs verlieren werden. Die Finanzierung der Universitäten scheint zwar NOCH gesichert zu sein, aber man darf nicht vergessen, dass auch viele aus unseren Reihen das Heer der Arbeitslosen verstärken werden – freilich nicht durch Corona-bedingte Kündigungen, sondern durch Vertragsablauf. 2020 wurde zwar niemand an der UNI-Wien Corona-bedingt gekündigt, aber 1.002 Kolleg*innen (exklusive Lektor*innen) mussten bereits 2020 die UNI infolge von Vertragsablauf verlassen, und viele werden sie 2021 noch verlassen müssen (zumal aufgrund der Covid-Regelungen mögliche Vertragsverlängerungen auch nur in geringem Maß erfolgt sind) …

Jedenfalls wünschen wir Ihnen allen das Beste für das Jahr 2021 und hoffen, dass es besser zu Ende gehen wird, als es begonnen hat.

Mit besten Grüßen

Karl Reiter und das Team der Betriebsrät*innen des wissenschaftlichen Personals


Mitteilung des Betriebsrats 24.12.2020

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Am Ende des Jahres, das uns wohl alle vor ungeahnte Herausforderungen gestellt hat, darf ich Ihnen und den Ihnen nahestehenden Menschen im Namen des Betriebsrates ruhige und erholsame Feiertage wünschen.

Neben den persönlichen und beruflichen Problemen, welche die Pandemie mit sich brachte und wohl auch noch weiter mit sich bringen wird, sind wir nun alle auch mit einer Novelle zum UG2002 konfrontiert, die nicht nur legistisch kein Glanzstück ist, sondern auch in ihrer Wirkung massive negative Folgen für das Arbeitsleben an den Universitäten bewirken wird. Am Beginn des kommenden Jahres werden wir uns bei Ihnen melden, um Ihnen unsere Ansichten zur Novelle, v.a. hinsichtlich des zu erwartenden studienrechtlichen Chaos, der die Autonomie gravierend einschränkenden demokratischen Defizite und der zu erwartenden arbeitsrechtlichen Katastrophen für viele Mitarbeiter_innen, ausführlicher zu kommunizieren.

Trotz aller Schwierigkeiten, Probleme und Zukunftsängste wollen wir dennoch optimistisch in die Zukunft blicken und hoffen wenigstens, dass die Universität Wien weiterhin so stabil wie bisher in diesen herausfordernden Zeiten aufgestellt sein wird.

Mit besten Grüßen und bis bald

Karl Reiter und dBetriebsräte des wissenschaftlichen Personal


Mitteilung des Betriebsrates 2.11.2020

Sehr geehrte Kolleg_innen

Nachdem die Bundesregierung wieder eine Vielzahl von erneuten Beschränkungen zur Eindämmung der Corona‐Pandemie verordnet hat, besteht auch für Universität Wien die Verpflichtung, ihr Management für die Sicherung der Gesundheit der Mitarbeiter_innen und der Student_innen an die neue Situation anzupassen.

Aus einer grundsätzlichen Haltung als Vertretung des Personals der Universität und auf Grund gesetzlicher Vorgaben (ArbVG §92a) besteht für uns als Betriebsrat die Verpflichtung, uns in die Diskussion einzubringen und auch Forderung zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer_innen zu stellen.

Ziel muss es sein, dass wir als Universität unseren Beitrag dafür leisten, dass sich die Situation nicht verschlimmert, sondern bald verbessert und dass eine zweite Sperrung der Gebäude der Universität Wien verhindert werden kann.

Im Folgenden einige Punkte ausführlich dargestellt:

Home‐Office: Seit Ende des ersten Lockdowns galt Home‐Office als die Ausnahme und nicht als Standard. Nun gilt wieder Home‐Office als Standard (folgend den Empfehlungen in der Regierungserklärung) und wird auch von der Universitäts‐Leitung empfohlen.

Es gab auch in den letzten Monaten Regelungen zur Arbeit im Home‐Office, aber immer in Absprache mit der/dem Dienstvorgesetzten. Das Aussprechen eines Verbotes von Home‐Office durch Dienstvorgesetzte kann jetzt natürlich nicht mehr möglich sein (und will ich mir als BR‐Vorsitzender auch nicht vorstellen). Sollte es doch irgendwo Kolleg_innen geben, die sich gegen Home‐Office ihrer Mitarbeiter_innen aussprechen, bitten wir als BRWUP, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir das Gespräch mit diesen Dienstvorgesetzten suchen – auch in deren eigenem Interesse, um diese vor strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen zu bewahren.

Für Kollegin_innen, die aus wenigen, jedoch nachvollziehbaren Gründen doch in die Universität müssen, muss gelten, dass ihnen die Universität kostenfreie FFP2‐Masken in ausreichender Zahl zur Verfügung stellt.

Als BRWUP möchten wir erneut auf eine ganz wesentliche Forderung hinweisen: durchgehende Ausstattung mit Distance‐Teaching fähigen Endgeräten (große Bildschirme, hohe Bandbreiten) in Büro und Homeoffice. Es gab zwar vom Rektorat klare Vorgaben über den Sommer, dass die Fakultäten vermehr in IT‐Ausstattung investieren sollen – auch in Laptops. Immer wieder erreichen uns aber Mitteilungen, dass dies von den Fakultäten bzw. den Instituten nur sehr schleppend umgesetzt wurde bzw. wird.

Sonderurlaub: Im ersten Lockdown mussten wir erfahren, dass die Kombination von Home‐Office und Betreuung von Kleinkindern nicht möglich ist bzw. eine enorme Belastung für die Betreuenden darstellt. So gilt auch weiterhin die Möglichkeit der Beanspruchung von Sonderurlaub von drei Wochen – und was wir als sehr erfreulich sehen: Sollte der Sonderurlaub bereits aufgebraucht sein, beginnt der „Zähler“ wieder mit 1. Oktober. Aber grundsätzlich gilt immer: Betreuungspflicht steht über Treuepflicht gegenüber dem Dienstgeber.

Lehre: In der Regierungserklärung wurde klar vermittelt, dass die Lehre wieder in Form des Distance‐ Teaching/Distance‐Learning durchzuführen ist. Natürlich ist klar, dass es Lehrinhalte gibt, die nur in Präsenzlehre durchzuführen sind. Dazu gibt es ein sehr genaues Regelwerk des Rektorats, welches zeitnahe an die Kolleg_innen übermittelt wird.

Raumklima: Es ist zu hoffen, dass die unbedingt nötige Präsenzlehre und auch die unbedingt nötige Anwesenheit von Kolleg_innen in einem sicheren Umfeld stattfinden kann. Als BRWUP haben wir einige Wünsche an die Universitäts‐Leitung aus unserem Ausschuss für Gebäudesicherheit (AGS) übermittelt. Zu diesen Empfehlungen zählen:

  • Lüftungsmanagement mit Hilfe von (mit der Atemintensität verknüpften) CO2 Monitoring – CO2 als Proxy für die Belastung der Atemluft auch mit Covid‐19 Viren.
  • flächendeckendes Upgrade der Luftfilter von M5/F7 zu F7/EPA
  • Belüften von Gebäudeteilen mit versperrten Fenstern vorantreiben – Fenstersperren entfernen, wo es die Sicherheitsvorgaben erlauben.

Wir können nur hoffen, dass sich die aktuelle Situation sehr bald wieder entspannt und wir zu einem weitgehend normalen Universitätsbetrieb zurückkehren können.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die nächsten Wochen! Mit freundlichen Grüßen

Karl Reiter und die Betriebsrät_innen des wissenschaftlichen Personals,


Mitteilung des Betriebsrates 29.9.2020

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal möchten Sie zum Thema „Verlängerung befristeter Verträge nach Covid-19-Hochschulgesetz (C-HG)“ informieren.

In Abweichung zu den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 wurden ab dem 16.3.2020 mehrere Bestimmungen des UG2002 bis 30.9.2021 außer Kraft gesetzt. Vor allem auch Regelungen zum §109, der Anstellungsdauer und das Verbot von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen („Kettenvertragsregelung“) regelt.

Zuerst wurden im C-HG nur die gesetzliche Vorgaben  bezogen auf Drittmittel-Beschäftigte neu geregelt. Am 7.7.2020 wurden dann folgend den Initiativen von Gewerkschaft und einigen Rektor*innen auch bezogen auf Globalbudget-Beschäftige (primär Prädocs und Postdocs) Bestimmungen des UG2002 temporär neu geregelt.

Der §6 C-HG sagt nun, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden dürfen, sofern das Arbeiten von befristet Bediensteten durch Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verzögert oder verhindert wurde.

Diese Verlängerungen müssen der Fertigstellung von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten, Publikationen bzw. dem Abschluss von Qualifizierungen zur Erreichung für eine nächste Qualifizierungsstufe (z.B. Abschluss einer Dissertation, Abschluss einer Habilitation, Erreichen der Vorgaben einer Qualifizierungsvereinbarung) dienen.

Ansuchen sind formlos von den Betroffenen an das jeweilige Dekanat zu stellen. Diese Ansuchen müssen eine umfangreiche Begründung enthalten, warum die Arbeit durch die Covid-19-Maßnahmen behindert wurden bzw. werden. Diese Begründungen müssen auch von den Dienstvorgesetzten bestätigt werden. Daher ist es sinnvoll, dem formlosen Ansuchen auch die Begründung der/des Dienstvorgesetzten beizulegen.

Die Begründungen sind sehr vielfältig – Beispiele wären Einschränkungen in der Feldarbeit oder Archivarbeit in inländischen und ausländischen  Institutionen, fehlender Austausch mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen durch Reisebeschränkungen,  Arbeitsverzögerung durch Beschränkungen des  Laborbetriebs,  vermehrte Erziehungspflichten im Lockdown, eingeschränkter Bibliotheksbetrieb etc.  

Das Ansuchen wird dann über das Dekanat der Frau Vizerektorin Hitzenberger (Geschäftsbereich des Rektorats für befristetes Personal) zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt.

Wichtige Hinweise:

Eine Befristung kann nur einmal erfolgen – d.h. z.B. Prädocs, die bereits die Hoffnung auf eine einmalige Verlängerung auf eine Postdoc-Stelle haben, sollten die Möglichkeiten des C-HG nicht nutzen, da die Postdoc-Stelle eine unzulässige zweite Verlängerung wäre. Auch eine kurze Verlängerung verbunden mit der Andeutung der Möglichkeit auf eine weitere Verlängerung ist sinnlos, da die zweite Verlängerung unzulässig wäre.

Die/der Dienstvorgesetzte muss sich darüber im Klaren sein, dass in der Regel eine erneute Ausschreibung der zugewiesenen Stelle erst möglich ist, wenn dann die betroffene Person aus dem Dienststand der Universität Wien ausgeschieden ist.

Das Recht auf Antragstellung ist nicht an ein Vertragsende im Jahr 2020 gebunden – Verträge können maximal um 12 Monate verlängert werden. Das Ende der Möglichkeit auf Antragsstellung wäre nach dem Gesetz mit 30.9.2021 begrenzt, da an diesem Tag nach aktueller Gesetzeslage das C-HG endet. ABER: die Universität Wien begrenzt das Recht auf Antragstellung mit dem 31.12.2020. Ob es uns als Betriebsrat gelingt, die Frist auf die vom C-HG geschaffenen Möglichen auszuweiten, werden Diskussionen im Herbst zeigen.

Für Fragen bitte Mail an karl.reiter@univie.ac.at oder 0664-60277-54373

Mit freundlichen Grüßen

Karl Reiter und das Team der Betriebsrät*innen


Mitteilung des Betriebsrates 16.6.2020

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Obwohl die aktuellen Zahlen zu Erkrankten mit Covid19 eine Entspannung der Situation zeigen, ist ein Zurück zur Arbeitssituation wie vor Ausbruch der Pandemie auch in den nächsten Monaten nicht zu erwarten. Gerade den Universitäten  - und speziell der Universität Wien - als Stätten der Begegnung und Interaktion von tausenden von Menschen kommt eine ganz besondere Aufgabe bei der Aufrechterhaltung der positiven Entwicklung zur  Eindämmung der Covid19-Pandemie zu.

Als Betriebsrat befassen wir uns aktuell mit vier wesentlichen Themen:

  1. Wie wird die Lehre im kommenden Wintersemester organisiert
  2. Wie geht es mit Home-Office weiter
  3. Wie werden private Aufwendungen für Distance-Teaching und Home-Office vom Dienstgeber abgegolten
  4. Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Lehre

Durch viele Gespräche mit der Universitätsleitung, besteht für uns als BRWUP kein Zweifel, dass auch im kommenden Wintersemester die Lehre von Einschränkungen charakterisiert werden wird. So scheinen große Vorlesungen völlig ausgeschlossen zu sein. Es ist zu hoffen, dass prüfungsimmanente  LVs in Präsenz abgehalten werden können oder in einer Hybrid-Form (teilweise in Präsenz und teilweise durch Distance-Teaching).

Im Bereich Vizerektorat-Lehre werden gerade unterschiedlichste Formate für Distance-Teaching – Hybrid-Lehre – Blended Learning entwickelt. Als BRWUP vertreten wir jedoch auch die Meinung, dass diese Angebote eine Hilfestellung darstellen können, aber im Sinne der „Freiheit der Lehre“ Lehrende letztendlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entscheiden, welche Lehr-Formate sie als richtig für ihre Themen ansehen. Der Dienstgeber hat aber natürlich das Recht der Vorgabe von Gruppengrößen für Präsenzlehre bei definierten Raumgrößen im Szenario einer aktuellen oder möglichen erneuten Pandemie.

Dass Distance-Teaching durch das sehr großes Engagement der meisten Kolleg_innen in einer sehr krisenhaften Zeit erfolgreich war, ist eine Tatsache – Tatsache ist auch, dass durch die Verbundenheit der meisten Kolleg_innen zur Universität Wien und vor allem gegenüber den Studierenden in einer Krise die meisten bereit waren, diese Mehrleistungen zu erbringen – das vor allem, weil alle unvorbereitet und unerwartet in diese Situation kamen. Im kommenden Wintersemester sind Beschränkungen nicht mehr ganz unerwartet, und somit braucht es eine Vorbereitung in den kommenden Monaten – vor allem in der Schaffung einer uneingeschränkt funktionierenden Infrastruktur am Arbeitsplatz und gegebenenfalls im Home-Office.

Wir sehen, dass aktuell eine Investitionsoffensive in manchen Bereichen stattfindet – Ausstattung von Hörsälen mit Streaming-Ausrüstung, und an manchen Instituten werden auch die individuellen Arbeitsplätze mit neuer Hard- und Software ausgestattet. Wobei „manche Institute“ bedeutet, dass aktuell viel zu wenig auf Ebene der Subeinheiten vorbereitet wird, um für das kommende Wintersemester gerüstet zu sein. Daher rufen wir alle Kolleg_innen auf, ihre Bedürfnisse an Hard- und Software ihren Dienstvorgesetzten zu nennen. Das Argument „wir haben kein Geld“ darf nicht gelten, da wir merken, dass sich der Dienstgeber der Tatsache bewusst ist, dass Geld in die Hand zu nehmen ist.

Zum Thema Lehre wollen wir als BRWUP festhalten, dass wir die Haltung des Rektorats „die Universität Wien ist eine Präsenz-Universität“ uneingeschränkt unterstützen. Ziel muss es sein, dass die Lehre im vollen Umfang wieder als Präsenz-Lehre erfolgen kann, aber vielleicht da und dort Erfahrungen aus dem Distance-Teaching einfließen werden.

Home-Office

Durch die Öffnung der Universitätsgebäude für die Mitarbeiter_innen besteht natürlich für den Großteil der Mitarbeiter_innen nicht mehr die Möglichkeit des uneingeschränkten Home-Office. ABER Tatsache ist, dass die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften weiterhin gelten. Daraus ergibt sich logischerweise, dass Home-Office immer wieder unumgänglich ist.

Solange beabsichtigte Anwesenheit zu melden ist - solange viele Eingangsbereiche gesperrt sind – solange das Tragen von Masken in unterschiedlichen Settings als Akt der Sorgsamkeit gegenüber Kolleg_innen gilt – solange gilt, dass wir längst nicht in der „Post-Corona-Zeit“ angekommen sind.

Die Information der Kolleg_innen durch die Betriebsleitung zu Covid19-Maßnahmen erfolgt über die FAQs.  Leider ist das Verfolgen von Änderungen in den FAQs sehr schwierig und immer wieder Anlass für Irritationen. Zu finden sind die FAQs im Intranet für Mitarbeiter_innen

Wir wollen eine der wichtigsten Passagen aus den FAQs in diese Aussendung übernehmen:  Die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen und Teams ist sicherzustellen mit Rücksichtnahme auf Personen mit Betreuungspflichten, auf Personen mit langen Anfahrtswegen (mehr als 1h in öffentlichen Verkehrsmitteln) und auf Personen, die einer Risikogruppe angehören. Damit sollten bzw. müssen jene Personen weiterhin im Home-Office (gänzlich oder tageweise/halbtageweise) arbeiten können, die zu diesen Personengruppen gehören. Der Einsatzplan ist mit der Führungskraft zu vereinbaren. Alle anderen Mitarbeiter*innen sollten aber nicht gleichzeitig vor Ort sein, ein Team-Betrieb (z.B. tageweises Wechseln von festen Teams, Home-Office) ist anzustreben, die Abstandsregel (1 m Abstand zwischen den Personen) ist bei der Einsatzplanung ausnahmslos zu beachten.

Diese hier zitierte Passage aus den FAQs zeigt ganz klar: Ja – Home-Office und Anwesenheit am Arbeitsplatz gelten  weiterhin als Standard.

Es ist uns als BRWUP sehr wichtig, dass wir Dienstvorgesetzte darauf hinweisen, dass es keine Verletzung der Abstandsregel geben darf, und es liegt in der sogenannten Fürsorgepflicht der Dienstvorgesetzten, der Einhaltung der Abstandsregel besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es darf weiterhin nicht vergessen werden, dass bei Erkrankung eines/r Mitarbeiter_in mit Anwesenheit an der Universität, Kolleg_innen mit Kontakt zu der betreffenden Person auch in Quarantäne geschickt werden können.

Kostenersatz

Als BRWUP wollten wir für die Gespräche mit dem Rektorat zur Unterstützung der Kolleg_innen im Home-Office valide Daten zur Infrastruktur. Die Ergebnisse der Befragung können Sie unter http://131.130.33.13/brwup/umfrage abrufen. Die Befragung zeigt ganz klar, dass die Lehre in diesem Sommersemester ohne private Investitionen für Home-Office und Distance-Teaching nicht möglich gewesen wäre.

Auch zum Thema Kostenersatz wollen wir eine Passage aus den FAQs zitieren: Mitarbeiter*innen, die während der COVID-19-Maßnahmen im Home Office Mehraufwendungen hatten – etwa die Herstellung eines Internetanschlusses, Kauf zusätzlicher Datenpakete, Headsets, Büromaterial und dergleichen – können die Rechnungen bei der Subeinheitsleitung zur Refundierung einreichen. In Sonderfällen können die Rechnungen auch von der Subeinheitsleitung über personaladministration@univie.ac.at mit Begründung eingereicht werden.

Dieser Text zeigt ganz klar, dass sich die Universitätsleitung zu einem Kostenersatz für aktuelle Anschaffungen im Bereich Hard- und Software bekennt. Leider fehlt es hier völlig an der Darstellung der eigentlichen Prozesse vor allem hinsichtlich der  Übernahme der Kosten: Die einfache Frage „wie finanziert eine Sub-Einheit“ findet keine Antwort. Was ist ein „Sonderfall“? … Als BRWUP vertreten wir die Meinung „alles ist ein Sonderfall“.

Anstellungen – Vertragsverlängerungen von befristet Beschäftigten

Durch die Einschränkungen der letzten Monate und auch der kommenden Monate konnten und können viele Kolleg_innen ihre Forschungsarbeiten nicht in der geplanten Form durchführen. Dies führt unweigerlich zu Problemen beim Abschluss von Arbeiten zur Qualifikationen für die weitere universitäre Karriere.

Dachverband der Universitäten (Vertretung der Dienstgeber), Universitätenkonferenz (Rektor_innen-Konferenz) und Gewerkschaft haben eine gemeinsame Initiative zur temporären Änderung des UG §109 gestartet – Ziel ist die Genehmigung von Verlängerungen befristeter Verträge. Diese Initiative wurde vom Ministerium nicht einmal ignoriert. D.h. dem Ministerium scheint das Schicksal der befristet angestellten Wissenschaftler_innen eher gleichgültig zu sein.

Die Universitätsleitung hat daher eine eigene Verfahrensrichtlinie gestaltet, aus der wir zitieren wollen:

Dienstverhältnisse von befristeten Mitarbeiter*innen, die über das Globalbudget finanziert werden und deren Dienstverhältnisse im Laufe des Jahres 2020 befristet sind, können unter folgenden Randbedingungen ein weiteres befristetes Dienstverhältnis als Projektmitarbeiter*in erhalten:

•        Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Vizerektorin für Infrastruktur im Einzelfall

•        Das Forschungsprojekt konnte aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 nicht fertiggestellt werden (bspw. auch aufgrund von erheblichen Betreuungsaufgaben))    

•        Die COVID-19 bedingte Verzögerung sowie die tatsächlich zu erwartende Fertigstellung des Forschungsprojekts bzw. der Publikation wird durch eine umfassende Begründung durch den/die Dekan*in dargestellt

•        Die Projektanstellung wird einmalig bis max. 12 Monate abgeschlossen, die Antragstellung muss bis 31.12.2020 erfolgen

•        Die Finanzierung erfolgt über eine Overheadkostenstelle der Fakultät/des Zentrums oder eine Sammelkostenstelle der Subeinheit, über die Finanzierung der Kostenstelle (etwa im Gegenzug gegen die befristete Sperre einer kostenäquivalenten Stelle) ist eine Vereinbarung mit der Vizerektorin für Infrastruktur zu treffen

Ob sich durch diese Verfahrensweise die Karriere-Situation für VIELE Kolleg_innen verbessern wird, bezweifeln wir als BRWUP, aber es ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die finanziellen Belastungen für die Fakultäten sind aktuell durch Aufgaben zur Verbesserung der Infrastruktur hoch – andererseits werden jedoch derzeit Gelder z.B. für Dienstreisen eher sehr eingeschränkt abgeholt.

Mit freundlichen Grüßen, und bleiben Sie weiterhin gesund,

Karl Reiter und die Mitglieder des BRWUP


 

Mitteilung des Betriebsrates 4.5.2020

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Die Mitglieder des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal der Universität Wien (BRWUP) ersuchen Sie, an der von uns zusammengestellten  online-Befragung zu Ihrer Arbeitssituation im Home-Office teilzunehmen.

Zweck der Befragung: wir denken, dass wir als BRWUP die Pflicht haben, mit dem Rektorat sehr rasch eine Diskussion zu beginnen, wie Home-Office in Zukunft funktioniert und wo der Arbeitgeber unterstützend wirken kann oder auch muss. Dafür benötigen wir jedoch valide Daten.

Dauer der Befragung: 4.5.2020 bis 15.5.2020

Link zur Befragung: https://ww2.unipark.de/uc/brwup_digitalisierung/

Die Befragung ist anonym und wird über das Umfragetool Unipark (https://www.unipark.com/) durchgeführt.
Als personenbezogene Daten werden abgefragt: Geschlecht, Alter, Art des Anstellungsvertrages

Danke für Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Reiter und die
Betreibsräte für das wissenschaftliche Personal

Tel.: 43-664-60277-54373
Email: karl.reiter@univie.ac.at

karl.reiter@univie.ac.at


karl.reiter@univie.ac.at

Mitteilung des Betriebsrates 6. April 2020

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Wir möchten Sie als Betriebsrat auf einige gesetzliche Änderungen der letzten Tage hinweisen, die das Personal der Universitäten betreffen:

Texte: Originalausendung der Gewerkschaft öffentlicher Dienest

Sonderbetreuungszeit

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen für die Betreuung von Kindern bis

14 Jahren bzw. die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung wird ausgedehnt. Eine derartige Sonderbetreuungszeit ist nun auch für Arbeitnehmer*innen möglich, wenn mangels verfügbarer Betreuungskräfte eine 24‐Stunden Betreuung wegfällt und der/die Arbeitnehmer*in dessen/deren Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, die überwiegende Betreuung einer/s Angehörigen ab dem Zeitpunkt des Wegfalls übernimmt. Die Arbeitgeber haben weiterhin Anspruch auf Vergütung eines Drittels des an die Arbeitnehmer*innen bezahlten Entgelts.

Projektarbeitsplätze an Universitäten

Rückwirkend ab dem 16. März 2020 können Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmer*innen an Universitäten, die im Rahmen von Drittmittel‐ oder Forschungsprojekten beschäftigt sind, die aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID‐19 nicht fertiggestellt werden können, zur Fertigstellung der Projekte und Publikationen einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden, wobei jeweils ein Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden darf.

Ergänzung BRWUP: So wie wir das verstehen, können Begrenzungen, die sich aus der Kettenvertragsregel ergeben um 12 Monate überschritten werden, aber leider: sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Unfälle und Homeoffice

Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID‐19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.

Ergänzung BRWUP: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Feststellung in den FAQ zur Arbeitszeit von wissenschaftlichen Bediensteten mit „8 bis 16 Uhr“ nicht konform dem Kollektivvertrag § 31 ist –

„eigene Festlegung der Beginn‐ und Endzeit der Arbeit“. Wir denken als Orientierungshilfe kann die Festlegung der fiktiven Arbeitszeit gelten, die man zu Beginn des Dienstantritts der Personalabteilung übermittelt hat (Formular: Arbeitszeitregelung – Wissenschaftliches Universitätspersonal (PA/D5).


Zur Urlaubsfrage: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Aussendung der Universität Wien zur Frage von Verbrauch von Erholungsurlaub in der Zeit der Sperre der Gebäude der Universität Wien nur „eine Empfehlung oder einen Wunsch“ darstellt, aber jede/jeder selbst entscheiden kann, ob Erholungsurlaub Sinn machen könnte (jedenfalls keine Verpflichtung oder Zwang). Durch die

Mehrbelastungen von Home‐Office und vor allem E‐Learning kann das aber wohl nur in ganz seltenen Fällen so sein. Sollte man jedoch die Möglichkeit haben, den eigentlichen Arbeitsort (gemeldeter Wohnort) für einige Tage zu Erholungszwecken verlassen zu können, dann ist freilich eine Urlaubsmeldung erforderlich.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und Gesundheit

Karl Reiter und die Betriebsräte


Mitteilung des Betriebsrates 26. März 2020

Liebe Kolleg*innen

Nach zwei Wochen Notbetrieb an unserer Universität darf ich mich als Vorsitzender des BRWUP im Namen der Betriebsräte wieder bei Ihnen melden.

Ich möchte zuerst festhalten, dass es mir ein Anliegen ist, die rasche und konsequente Schließung der Universität Wien durch das Rektorat als vorbildliche Entscheidung hervorzuheben, wodurch die Gesundheit von wohl vielen Kolleg*innen und deren Angehörigen bewahrt wurde. An dieser Stelle auch ein sehr herzliches Dankeschön an all jene Kolleg*innen, die durch ihre Arbeit die Infrastruktur der Universität Wien unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten.

Es ist uns bewusst, dass neben vielen inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen, E‐Learning und Home‐Office auch einen Verbrauch privater Ressourcen darstellen: Einerseits mussten viele von Ihnen zusätzliche Hardware beschaffen (Kameras, Headsets) und auch erweiterte Datenvolumen finanzieren – natürlich ganz zu schweigen von der enormen Mehrarbeit, die sich durch Umstellung der jeweiligen Lehr‐Konzepte im Szenario des Distance‐Learning ergeben. Und es ist leider nicht absehbar, wann die Universität Wien wieder in den Präsenzbetrieb wechseln kann.

Die Krise ist freilich so schnell über Österreich hereingebrochen, dass es uns als BR nicht mehr möglich war, eine Betriebsvereinbarung mit dem Rektorat zu Home‐Office und Distance‐Learning für Wissenschaftler*innen zu vereinbaren. Daher ist vieles, was nun geschieht, primär auf privater Initiative basierend – danke für Ihren Einsatz! ABER: Wir stehen mit der Universitätsleitung in Verhandlungen, welche Möglichkeiten es für die Kolleg*innen gibt, nach der Krise finanziellen Ausgleich für die privaten Investitionen zu bekommen. Bitte heben Sie daher alle Rechnungen auf, die mit Neuanschaffungen bzw. sonstigen Mehrkosten für Online‐Lehre zu tun haben.

Es ist uns jedoch bewusst, dass vielen der prekär Bediensteten ihre anderen Jobs aktuell wegbrechen und sich massive finanzielle Härtefälle JETZT ergeben. Aus diesem Grund hat das Rektorat auf unser Betreiben hin einen Härtefonds eingerichtet, aus dem relativ rasch Kostenersätze für das Distance‐ Learning getätigt werden sollen.

Ich möchte daher alle Kolleg*innen ersuchen, die in finanzieller Bedrängnis sind, sich an mich (karl.reiter@univie.ac.at) zu wenden und mir die anfallenden Kosten (Kosten nach Aussetzen der Präsenz‐Lehre) für die Durchführung von Home‐Office und Distance‐Learning zu kommunizieren bzw. zu dokumentieren – ich reiche die Schreiben an die zuständige Person im Rektorat weiter, wo dann die weiteren Schritte veranlasst werden.

Ich muss es aber sehr direkt sagen: Da die Mittel in diesem Härtefonds SEHR begrenzt sind, bitte ich, Kolleg*innen mit unbefristeten Verträgen oder anderen gesicherten Anstellungen (die leider auch im Abnehmen sind), zwar Ihre formlosen Anträge mir (mit entsprechendem Vermerk) zu übermitteln, aber es ist nicht davon auszugehen, dass die Kosten DERZEIT erstattet werden können. Es ist für uns als Betriebsrat jedoch wichtig über mögliche Kostenersätze schon jetzt eine Vorstellung zu bekommen, um uns auf Verhandlungen mit dem Rektorat nach dem Notbetrieb vorzubereiten.

Liebe Grüße und gesund bleiben

Karl Reiter und die Betriebsräte

 


 


Mitteilung des Betriebsrates 15. März 2020

Sehr geehrte Kolleg_innen!

Der Betriebsrat darf sie erneut über die Entwicklungen zu Anwesenheit bzw. Abwesenheit am und vom Arbeitsplatz und zu Home-Office informieren.

Zuerst dürfen wir Sie auf die neuersten Nachrichten auf der Homepage der Universität hinweisen:

Startseite: https://www.univie.ac.at/

FAQs im Intranet: https://intra.univie.ac.at/coronavirus/alle-faqs/

Eigentlich stellt sich die Frage nicht, ob man am Arbeitsplatz zu erscheinen hat, da von der Bunderegierung Ausgangsbeschränkungen durch Verordnungen und Gesetzesänderungen heute erlassen wurden. Daher sind Dienstvorgesetzten natürlich von Entscheidungen enthoben, ob Mitarbeiter_innen erscheinen müssen oder nicht. Richtig ist vielmehr, dass Dienstvorgesetzte darauf hinweisen, dass Mitarbeiter_innen ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen dürfen.

Die Mitarbeiter_innen, die die Infrastruktur (vor allem ZID) unserer Universität aufrechterhalten müssen, stehen ohnehin in Kontakt mit ihren Dienstvorgesetzten. Im Bereich des wissenschaftlichen Personals gibt es nur sehr wenige, die Aufgaben vor Ort zu erfüllen haben –außer vielleicht die Kontrolle von Kühlsystemen in Labore, Fisch- und Maussysteme oder andere sehr kritischen wissenschaftliche Infrastruktur.

Was leider auch nicht sein kann, dass man z.B. noch ganz schnell Unterlagen, Bücher oder Daten nach Hause holt. Wird man ab morgen von der Polizei angehalten und kann keinen der Gründe ‐ wie von der Bundesregierung vorgegeben ‐ angeben, besteht auch die Möglichkeit der Verhängung von sehr hohen Strafzahlungen.

Aber alle anderen Mitarbeiter_innen sind dazu angehalten, mit ihren IT-Möglichkeiten Kontakt untereinander zu halten und  auch Arbeitsaufträge, die zu Hause ausgeführt  werden können, zu erfüllen. Aber Dienstvorgesetzte müssen sich auch der Tatsache bewusst sein, dass die familiären Pflichten der Kolleg_innen in so schwierigen Zeiten für jeden im Vordergrund  zu stehen haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Kolleg_innen des allgemeinen Personals bedanken, die in ihrer Verantwortung die wesentlichen Infrastruktur-Einrichtungen weiterhin an ihrer jeweiligen Dienststelle betreuen.

Auch wenn manche der Maßnahmen als sehr hart wirken, so dienen sie der Prävention, um wirklich großes Unheil abzuwenden – und das wird vermutlich auch gelingen. Als Betriebsrat dürfen wir Ihnen als Gute bei der Bewältigung ihrer familiäreren und möglichen dienstlichen Aufgaben wünschen.

Sollten Sie Fragen, Wünsche, Unterstützung oder einfach Hilfe jeglicher Art benötigen, darf ich Sie bitten, sich einfach mit einer Email (karl.reiter@univie.ac.at) oder telefonisch (0664-60277-54373) an den Betriebsrat zu wenden.

Karl Reiter und die Betriebsräte


Mitteilung des Betriebsrates 12. März 2020

Liebe Kolleg_innen
Dem Betriebsrat ist es ein Bedürfnis, Sie in den schwierigen Wochen für unsere Universität zu unterstützen, wo es uns möglich ist. Alles was aktuell veranlasst wird, dient der Prävention, um eine große Krise zu verhindern. Daher unterstützen wir auch die Universitätsleitung bei ihren Bemühungen gesundheitliche Beeinträchtigungen von den Studierenden und den Mitarbeiter_innen abzuwenden.

Das was für die Mitarbeiter_innen wesentlich ist, wurde bereits gestern in der Aussendung des Rektorats mitgeteilt. Als Vorsitzender des Betriebsrates merke ich gemeinsam mit den Betriebsrät_innen, wie Universitätsleitung, DLEs, SPLs und Dekanate um Feinjustierungen aller  Notwendigkeiten nach dem Auftrag zur Schließung der Universitäten bemüht sind. Ich denke viele der Fragen, die sich Mitarbeiter_innen noch stellen, werden in den nächsten Tagen beantwortet. Unsere Universität ist einfach viel zu groß, um alle möglichen Probleme im Vorfeld einer erwarteten UNI-Schließung zu lösen – wohl wissend, dass daran bereits seit Wochen gearbeitet wurde.

Aber konkret zu einigen der Fragen, die uns als Betriebsrat gestellt wurden. Natürlich werden die angestellten Lektor_innen, auch wenn die Präsenzlehre ausgesetzt ist, weiter bezahlt. Sollte es notwendig sein, dass Lehre nach einigen Wochen des Aussetzens der Präsenzlehre nachgeholt werden kann und vor allem muss, dann wird das bei angestellten Lektor_innen extra bezahlt. Wichtig ist, dass die wesentlichen Lehre-Outcomes den Studierenden vermittelt werden. Dafür eine generelle Vorgabe zu schaffen, ist bei tausenden von Lehrveranstaltungen unmöglich. Wir wissen als Betriebsrat, dass in den letzten Tagen bereits die Kapazitäten der Moodle-Server erhöht wurden und auch andere IT-Services an die aktuelle Situation angepasst wurden. Natürlich ist es aber auch eine Tatsache, dass vieles von der Lehre nicht über IT-Ressourcen abgewickelt werden kann und manche Kolleg_innen dem Thema E-learning aus dem Selbstverständnis als Präsenz-Lehrende eher reserviert gegenüber stehen. Aber jetzt braucht es auch das, was ich gerne als Kolleg_innen-Hilfe bezeichnen würde – d.h. ich appelliere an Kolleg_innen, die mit E-learning erfahrener sind,  Kolleg_innen mit weniger Erfahrung zu unterstützen. Es zeigt sich ohnehin, dass manche SPLs bereits Hilfestellungen kommunizieren.

Auf jeden Fall ist es für unsere Studierenden wichtig, dass wir ihnen einen Abschluss des Semesters ermöglichen – auch wenn das manchmal unkonventionelle Lösungen erfordert. Ich denke einfach über die Email-Listen mit den Studierenden in Kontakt zu bleiben, ist schon ein wichtiger Schritt.

Schwierig ist der Umgang mit einer generellen Linie zum Home-Office bzw. dem Arbeitsplatz fernbleiben. Auch wenn oft einfach von der „Schließung der Universitäten“ gesprochen wird, so ist es aber „nur“ das Aussetzen der Präsenzlehre. Als Betriebsrat ist es jedoch unsere Pflicht, dass wir ständig Gespräche mit der Universitätsleitung führen, um jede Gefährdung der Mitarbeiter_innen zu verhindern. Aktuell sehen wir keinen Handlungsbedarf für Forderungen an den Arbeitgeber, denn die Aussendungen des Rektorats geben der Selbstverantwortung der Mitarbeiter_innen einen sehr breiten Spielraum. Wir möchten daher an alle Dienstvorgesetzten appellieren, ihren Mitarbeiter_innen Home-Office zu gewähren, wenn diese aus Gründen der Sorge um die Gesundheit ihrer Angehörigen oder ihrer eigenen Gesundheit dem Arbeitsplatz fernbleiben wollen bzw. sich nicht in den öffentlichen Raum begeben wollen. Was aber natürlich gilt: Fernbleiben ohne Mitteilung geht nicht.

So wünschen wir Ihnen als Betriebsrat, dass Sie gesund über die nächsten Wochen kommen. Sollten Sie Fragen, Wünsche, Unterstützung oder einfach Hilfe jeglicher Art benötigen, darf ich Sie bitten sich einfach mit einer Email (karl.reiter@univie.ac.at) oder telefonisch (0664-60277-54373) an den Betriebsrat zu wenden.

Karl Reiter und die Betriebsräte

 

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