Gehaltserhöhung ab 1. Februar 2012
Die Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst liegt zwischen 3,36 % (€ 1.388,80 brutto) und 2,68 % (€ 9.594,40 brutto). Die in Fixbeträgen ausgewiesenen Zulagen und Vergütungen werden um 2,95 % angehoben.
Die große Jubiläumszuwendung nach Erreichen von 40 Dienstjahren bleibt unberührt. Die Gewährung der Jubiläumszuwendung bei weniger als 40 (mindestens aber 35) Dienstjahren erfolgt nur noch bei einer Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung nach dem gesetzlichenPensionsantrittsalter.
SHIATSU können ab sofort alle MitarbeiterInnen der Universität in Anspruch nehmen
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Mai 2011 auf Vorschlag des designierten Rektors Heinz W. Engl die Mitglieder des neuen Rektorats gewählt. Weitere Informationen
- Kollektivvertrag - Fassung des 2. Nachtrags mit Wirkung vom 1.1.2011
2. Nachtrag vom 15.2.2011
Gemeinsame Erklärung zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen
Gemeinsame Erklärung zu den §§ 76 und 49
- Zusatz-Kollektivvertrag - für die Altersvorsorge
Seit Oktober 2007 ist eine neue Regelung für die Jahresgespräche in Kraft.
Jahresgespräche ab 2008
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
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T: +43-(0)1-4277-191 01
F: +43-(0)1-4277-9 191




