Arbeitsweise / Was tun wir?
Wir kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
- v.a. Arbeitsverfassungsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Universitätsgesetz, Kollektivvertrag, u.a.)
Wir arbeiten
- in monatlichen Sitzungen des Betriebsrats-Plenums
- in regelmäßigen Besprechungen mit Rektorat, Personalwesen, Senat und Universitätsrat
- bei Treffen im Rahmen von themenspezifischen Arbeitsgruppen
- durch unsere Arbeit in Ausschüssen (Datenschutz/persönliche Rechte, Gebäude- und Sicherheitsfragen, Lehre)
- durch die Teilnahme an Gebäudebegehungen mit dem Arbeitsinspektorat
- bei der jährlichen Klausur
- durch Verhandeln und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Wir beraten, vermitteln und unterstützen
- in Einzelberatungen nach Terminvereinbarung persönlich, per Mail, per Telefon
- durch anonymisierte Weitergabe von Fragen an die Personaladministration und Rückübermittlung der Antworten
- bei Begleitung/Beratung zum Jahresgespräch
- durch individuelle Interventionen
- durch Hilfestellung für Behindertenvertrauensperson und betriebliche Gesundheitsförderung
- durch Konflikt-Managementbei
Networking im Sinne der Anliegen des wissenschaftlichen Personals
- durch den arbeitsteiligen Besuch universitärer Präsentationen (Vorstellung diverser Tätigkeitsberichte, Informationsveranstaltungen zu geplanten Aktivitäten oder Baumaßnahmen, Antrittsvorlesungen, usw.)
- bei Besprechungen mit Betriebsräten anderer Universitäten und Bildungseinrichtungen, mit GÖD- sowie AK-FunktionärInnen
- durch Begleitung von MitarbeiterInnen zu Beratungsgesprächen bei der GÖD oder der AK
- durch Engagement einiger Betriebsratsmitglieder in der GÖD für das wissenschaftliche Personal aller österreichischen Universitäten
- durch Politik-Beobachtung / Politik-Bereatung