Arbeitsweise / Was tun wir?

Wir kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

  • v.a. Arbeitsverfassungsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Universitätsgesetz, Kollektivvertrag, u.a.)

Wir arbeiten

  • in monatlichen Sitzungen des Betriebsrats-Plenums
  • in regelmäßigen Besprechungen mit Rektorat, Personalwesen, Senat und Universitätsrat
  • bei Treffen im Rahmen von themenspezifischen Arbeitsgruppen
  • durch unsere Arbeit in Ausschüssen (Datenschutz/persönliche Rechte, Gebäude- und Sicherheitsfragen, Lehre)
  • durch die Teilnahme an Gebäudebegehungen mit dem Arbeitsinspektorat
  • bei der jährlichen Klausur
  • durch Verhandeln und Abschluss von Betriebsvereinbarungen 

 
Wir beraten, vermitteln und unterstützen

  • in Einzelberatungen nach Terminvereinbarung persönlich, per Mail, per Telefon
  • durch anonymisierte Weitergabe von Fragen an die Personaladministration und Rückübermittlung der Antworten
  • bei Begleitung/Beratung zum Jahresgespräch
  • durch individuelle Interventionen 
  • durch Hilfestellung für Behindertenvertrauensperson und betriebliche Gesundheitsförderung
  • durch Konflikt-Managementbei 


Networking im Sinne der Anliegen des wissenschaftlichen Personals 

  • durch den arbeitsteiligen Besuch universitärer Präsentationen (Vorstellung diverser Tätigkeitsberichte, Informationsveranstaltungen zu geplanten Aktivitäten oder Baumaßnahmen, Antrittsvorlesungen, usw.)
  • bei Besprechungen mit Betriebsräten anderer Universitäten und Bildungseinrichtungen, mit GÖD- sowie AK-FunktionärInnen
  • durch Begleitung von MitarbeiterInnen zu Beratungsgesprächen bei der GÖD oder der AK
  • durch Engagement einiger Betriebsratsmitglieder in der GÖD für das wissenschaftliche Personal aller österreichischen Universitäten 
  • durch Politik-Beobachtung / Politik-Bereatung