Information und Beratung
Wir beraten MitarbeiterInnen in allen Angelegenheiten, die ihre universitäre Tätigkeit betreffen. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat mindestens vierteljährlich und auf Verlangen des Betriebsrates monatlich gemeinsame Beratungen über laufende Angelegenheiten abzuhalten und ihn dabei über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Bei dieser Gelegenheit können auch Probleme der MitarbeiterInnen in anonymisierter Form an das Rektorat herangetragen werden. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen die zur Beratung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Sie können sich auch persönlich an eine/n Betriebsrat/Betriebsrätin Ihres Vertrauens wenden. Bei Konsultationen sind die Mitglieder des Betriebsrats per Gesetz zur Vertraulichkeit verpflichtet.