Intervention

Der Betriebsrat hat das Recht, in allen Angelegenheiten, die die Interessen der MitarbeiterInnen berühren, beim Betriebsinhaber und erforderlichenfalls bei den zuständigen Stellen außerhalb des Betriebes die Beseitigung von Mängeln betreffend Rechtsvorschriften, Arbeitsbedingungen etc. zu verlangen. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, den Betriebsrat auf dessen Verlangen in allen diesbezüglichen Angelegenheiten anzuhören.