Angebote von Versicherungen

Einige Versicherungen bieten den MitarbeiterInnen der Universität Wien Sonderkonditionen an. Diese Webseite enthält die Informationen, die wir selbst von den einzelnen Versicherungen erhalten haben, ist aber ausdrücklich nicht als Empfehlung für bestimmte Versicherungen zu verstehen! Der Betriebsrat hat keinerlei Vorteile davon, wenn Sie als MitarbeiterIn ein Versicherungsprodukt kaufen! Wir bitten Sie, bei jedem Versicherungsangebot selbst zu prüfen, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen und ob es sich um das für Sie günstigste Angebot handelt. Auch weisen wir Sie darauf hin, dass Beratungsgespräche mit Versicherungsvertretern nicht als Teil der Dienstzeit gelten können, selbst dann nicht, wenn sich die Versicherungen auf Abkommen mit der Universitätsleitung oder dem Betriebsrat berufen!

Die Universität Wien hat mit fünf Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge abgeschlossen, die die sog. Bezugsumwandlung nach § 3 EStG ermöglichen (in alphabetischer Reihenfolge): Merkur, ÖBV, Uniqua, Wiener Städtische, Zürich. In Einzelfällen werden auch andere Versicherer akzeptiert. Link zu näheren Informationen zur Bezugsumwandlung.

Alle ArbeitnehmerInnen der Universität Wien, deren Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sind kranken- und unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst nur Arbeitsunfälle (inklusive Unfälle auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnhaus); Freizeitunfälle sind nur insofern versichert, als die ärztliche Behandlung über die Krankenversicherung abgedeckt ist. Auf dem Versicherungsmarkt sind Zusatz-Krankenversicherungen erhältlich, die je nach der gewählten Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Produkt auch Selbstbehalte, Privathonorare, alternative Behandlungskosten, Folgekosten nach Freizeitunfällen, und dergleichen abdecken. Derzeit bieten drei Versicherungsgesellschaften den ArbeitnehmerInnen der Universität Wien eine Zusatz-Krankenversicherung zum sog. Gruppen-Tarif an. Das bedeutet, dass Angestellte der Universität Wien und der Universität Wien zugeteilte Beamte die Zusatz-Krankenversicherung zu günstigeren Konditionen erhalten als Personen, die nicht berechtigt sind, den Gruppentarif zu nutzen. Der Gruppentarif ist möglich, weil der Betriebsrat oder seine Vorgängerorganisation im Wissenschaftsministerium ein Abkommen mit der jeweiligen Versicherung abgeschlossen hat. Der Einstieg in eine Zusatz-Krankenversicherung verteuert sich mit zunehmendem Alter. Erkundigen Sie sich bitte vor Versicherungsabschluss, wie hoch die Prämie ist, wenn Sie aus der Universität Wien ausscheiden bzw. den Ruhestand antreten.

Darüber hinaus bieten die Versicherungen den MitarbeiterInnen der Universität Wien auch andere Versicherungen an, wobei es mitunter dafür auch besondere Aktionen gibt: Haushaltsversicherungen, KFZ-Versicherungen, Lebensversicherungen, usw. Falls Sie an einer Rechtsschutzversicherung interessiert sind, weisen wir Sie darauf hin, dass eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft auch einen Rechtsschutz bei dienstlichen Verfahren beinhaltet. Die für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten zuständige Gewerkschaft ist die GÖD; Link zu Rechtsschutz-Informationen der GÖD. Anders als bei der Arbeiterkammer ist die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft freiwillig; wenn Sie dies wünschen, kann aber auch der Mitgliedsbeitrag für die GÖD direkt vom Gehalt abgezogen werden.

Haftpflichtversicherung

Informationen zur betrieblichen Haftpflichtversicherung der Universität Wien
Verantwortung und Haftung an Universitäten
Vortrag von Dr. Thomas Pfeiffer, AUVA, 5.3.2008):
- Originalpräsentation
- Von Dr. Pfeiffer autorisierte Zusammenfassung 
Der Vortrag ging insbesondere auf die Arbeit in Labors ein,
enthält aber auch grundsätzliche Richtlinien und Tipps."
Link zu einem Artikel der Wiener Zeitung vom 22.10.2009 über Haftungsfragen bei überfüllten Hörsälen