Gewerkschaft und AK
Die Fachgewerkschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Universitätsangestellten (und die einer Universität zugeordneten BeamtInnen) fallen, ist die GÖD. Das wissenschaftliche Personal wird darin durch die Bundesvertretung (BV) 13 vertreten, die gemeinsam mit der BV 16 (allgemeines Personal) die Universitätsgewerkschaft bildet. Der Vorsitzende unseres Betriebsrats ist derzeit übrigens zugleich auch stv. Vorsitzender der BV 13.
Während die GÖD mit der Bundesregierung die Gehälter für die BeamtInnen und Vertragsbediensteten verhandelt, werden die Gehälter der Universitätsangestellten an den Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Bundesvertretungen 13 und 16 und dem Dachverband der Universitäten verhandelt. Bei dieser Gelegenheit werden oft auch gleich andere KV-Bestimmungen einvernehmlich abgeändert.
Die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft ist freiwillig, aber wichtig. Anders als bei den LehrerInnen der Sekundarstufe und den PolizistInnen ist die Mitgliederdichte bei den UniversitätslehrerInnen sehr gering. Bitte helfen Sie durch Ihren Beitritt mit, dass die GÖD auch für UniversitätsmitarbeiterInnen energisch auftreten kann! Als GÖD-Mitglied haben Sie Recht auf juristische Beratung und gegebenenfalls auf kostenlosen juristischen Beistand vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Außerdem können sie zahlreiche Service-Angebote der GÖD (Beratung zu verschiedenen Fragen, Einkaufsermäßigungen, usw.) und des ÖGB (Mobbingberatung, Kartenbüro, usw.) nutzen. Informationen über die Mitgliedschaft (Preis, Anmeldung) finden Sie auf der Homepage der GÖD. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich übrigens nach Ihrem Einkommen! Falls Sie an der Universität nur einen Lehrauftrag haben und für Ihren Hauptberuf Mitglied bei einer anderen Gewerkschaft sind, können Sie um einen sehr geringen Beitrag zusätzlich auch Anschlussmitglied der GÖD werden.
Seit 2004 sind alle Universitätsangestellten, seit 2008 auch alle freien DienstnehmerInnen verpflichtend Mitglied der Arbeiterkammer (AK). Die Mitgliedsbeiträge werden über die Sozialversicherung von ihrem Gehalt abgezogen. Die AK bietet auch Beratung und Hilfe, hat hohe Kompetenz v.a. bei Fragen zum ArbeitnehmerInnenschutz und zum Themenbereich Familie und Beruf. Bei arbeitsrechtlichen Fragen sind unserer Erfahrung nach die Expertise sowie der Mut, Ihre Rechte auch dann zu verteidigen, wenn die Gesetze Ihnen nicht ganz explizit und eindeutig Recht geben, bei der AK geringer als bei der Gewerkschaft. Da das Universitätsgesetz viele Sonderregelungen kennt, die sich vom Arbeitsrecht aller übrigen Branchen unterscheiden, sollten Sie bei einer arbeitsrechtlichen Beratung durch die AK schon bei der Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie aus dem Universitätsbereich kommen. Sie können sich eventuell auch durch ein Betriebsratsmitglied begleiten lassen.
Neben der Gewerkschaft gibt es die Zentralausschüsse als traditionelle Vertretung der Beamten auf überbetrieblicher Ebene. Die Zentralausschüsse werden alle fünf Jahre gewählt (zuletzt 2014); wahlberechtigt sind nur die BeamtInnen des vertretenen Bereichs. Der Zentralausschuss für die UniversitätslehrerInnen umfasst derzeit 7 Mitglieder, darunter Christian Cenker und Christine Kasper, die auch Mitglied des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal der Universität Wien sind.