Aufgaben
Überwachung von Rechtsvorschriften
Bei der Überwachung von Rechtsvorschriften stehen dem Betriebsrat einige Befugnisse zu.
Intervention
Der Betriebsrat hat das Recht zu intervenieren
Information und Beratung
Information und Beratung gehören zu den Kernaufgaben des Betriebsrates.
Zustimmungspflicht
Viele Maßnahmen der Betriebsleitung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit die Zustimmung des Betriebsrates.
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an ArbeitnehmerInnen und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten.
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Betriebes zu unterrichten.