Aufgaben

Überwachung von Rechtsvorschriften

Bei der Überwachung von Rechtsvorschriften stehen dem Betriebsrat einige Befugnisse zu.

Intervention

Der Betriebsrat hat das Recht zu intervenieren

Information und Beratung

Information und Beratung gehören zu den Kernaufgaben des Betriebsrates.

Zustimmungspflicht

Viele Maßnahmen der Betriebsleitung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit die Zustimmung des Betriebsrates.

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an ArbeitnehmerInnen und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten.

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Betriebes zu unterrichten.