Aufgaben
Aufgaben des Betriebsrats
Die Aufgaben des Betriebsrats werden durch das ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) geregelt - daher gibt es keine speziellen Regelungen für Betriebsräte an Universitäten.
- Bei der Überwachung von Rechtsvorschriften stehen dem Betriebsrat einige Befugnisse zu.
- Der Betriebsrat hat das Recht zu intervenieren
- Information und Beratung gehören zu den Kernaufgaben des Betriebsrates.
- Einige Maßnahmen der Betriebsleitung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit die Zustimmung des Betriebsrates.
- Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über den künftigen Bedarf an ArbeitnehmerInnen und die im Zusammenhang damit in Aussicht genommenen personellen Maßnahmen rechtzeitig zu unterrichten.
- Die Betriebsleitung hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Betriebes zu unterrichten - das erfolgt primär durch die Teilnahme des/der Vorsitzenden an den Sitzungen des Universitäts-Rates.