Mai 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bereits ab dem Wintersemester 2014/15 wurde an der Universität Wien als Reaktion auf das im Nationalrat beschlossene Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen ein neues Lehramtsstudium eingeführt – mit der wesentlichen Änderung vom Diplomstudium auf die Bologna-Struktur. Für viele unbemerkt, mussten nun in den letzten Monaten das Curriculum bzw. die Teilcurricula des Lehramtsstudiums erneut geändert werden, da ab dem WS 2016/17 das Lehramtsstudium in einer Kooperation zwischen der  Universität  Wien, der PH (Pädagogische Hochschule) Wien, der KPH Wien/Krems, der PH Niederösterreich und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik angeboten wird. Dieser Zusammenschluss wird als Kooperationsverbund Nord-Ost bezeichnet. Für die Universität Wien ist das eine essentielle Änderung im Bereich Lehre, da von ca. 56.000 prüfungsaktiven Studierenden ca. 10.000 Lehramtsstudierende  sind. In Zukunft wird die Universität Wien das Eingangsportal für alle Lehramtsstudierenden aus dem Kooperationsverbund Nord-Ost darstellen – z.B. auch für die Aufnahmetest verantwortlich zeichnen. Auch eine neue SPL wird eingerichtet – mit einer Vertreterin der Universität Wien als SPL und einer Vize-SPL, die von den PHs gestellt wird.

Die Entwicklung der Curricula ist für den Betriebsrat kein Thema – diese werden durch die Curriculare Arbeitsgruppe-Lehramt  bzw. deren Sub-Arbeitsgruppen entwickelt und von der Curricular-Kommission und dem Senat beschlossen. In Abhängigkeit von der Zuweisung der geforderten Mittel aus den Hochschulraum-Strukturmitteln wird der Senat dann das Curriculum Ende Juni beschließen.

Da nun der Termin des Starts des gemeinsamen Lehramtsstudiums immer näher rückt und die organisatorischen Strukturen nun auch für den Betriebsrat sichtbar werden, sind wir nun gefordert gestaltend, warnend und vor allem fordernd in diesen Prozess einzugreifen.

So merken wir, dass in einigen Studienrichtungen langjährige und erfolgreiche Lehrende nicht mehr mit Lehraufträgen betraut werden. Das mit der Begründung, dass auch die anderen tertiären Bildungseinrichtungen des Kooperationsverbundes Nord-Ost  mit Lehre betraut werden müssen. Durch Kontakte mit den Personalvertretungen in den PHs merken wir, dass auch dort derartige Argumente für die Verweigerung von Lehraufträgen um sich greifen. Da drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass manche der Verantwortlichen auch die „Chance einer Strukturbereinigung“ sehen. Massive Eingriffe erwarten wir vor allem im schulpraktischen Bereich, der Fach-Didaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen. Gerade im Falle von parallelen Lehrveranstaltungen auf Uni und PHs sind Probleme mit Folgebetrauungen zu erwarten.

Obwohl es nur ein gemeinsames Studium geben wird („alle Studierenden sind allen PHs und der Universität  zugeordnet“), bleiben alle an der Kooperation beteiligten Institution natürlich in ihrer Eigenständigkeit  erhalten, und auch die DienstnehmerInnen sind ihren jeweiligen Stamminstitutionen zugeordnet  – etwas unklar für den Betriebsrat ist der Umgang mit jenen KollegInnen, die Lehraufträge gleichzeitig an der Universität Wien und den PHs haben.

In einem Bereich hat der Betriebsrat eine klare Haltung eingenommen: Wir stimmen einer gemeinsamen Evaluierung aller im Lehramt Lehrenden nicht zu und wenden uns vor allem gegen einen Austausch der Evaluierungsdaten zwischen den Kooperationspartnern. Wir denken auch, dass die Rahmenbedingungen der Beschäftigung bezogen auf eine Universität und eine PH extrem unterschiedlich sind – die Universität ist eine autonome Institution mit derzeit bereits ca. 70% Angestellten (Rest:  BeamtInnen und Vertragsbedienstete), während die PHs Einrichtungen mit Bundesbediensteten bzw. Landesbediensteten sind. Begriffe wie z.B. Kettenverträge, Kollektivvertrag etc. sind auf PHs nicht bekannt – umgekehrt gibt es auf den Universitäten keine Bezahlung nach Werteinheiten. Die institutionellen Gegebenheiten sind also wirklich sehr unterschiedlich.

Aber trotz all der zutage tretenden Probleme wird der Betriebsrat den Prozess der gemeinsamen PädagogInnenbildung grundsätzlich unterstützen. Zugleich bitten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen aus den Änderungen Probleme erwachsen.

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

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  • Stellungnahme zur Verlagerung von Sprachkursen ans Sprachenzentrum

    Der Beitrag erläutert, warum sich der Betriebsrat mehrheitlich dagegen ausgesprochen hat, dass Sprachkurse für AnfängerInnen, die bislang Teil des Studiums waren, ans Sprachenzentrum ausgelagert werden

    Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal unserer Universität spricht sich mit Beschluss vom 26.1.2016 erneut (vgl. schon Dezember 2008) gegen eine Auslagerung von bisher an den Universitätsinstituten angebotenen Teilen einer philologisch basierten Sprachausbildung auf das als GmbH eingerichtete Sprachenzentrum der Universität Wien aus.

    Dem Bestreben der Universität Wien, das Eingangsniveau für philologische Studien gegen die gültigen Studienzugangsbestimmungen auch für Studierende ohne Vorkenntnisse auf B1 zu erhöhen und so die Studierenden auf den außeruniversitären Sprachkursmarkt zu verweisen, steht die Expertise einer von der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingesetzten Arbeitsgruppe des wissenschaftlichen Personals der Universität Wien „Eingangsniveau-Sprachstudien“ (2014) entgegen.

    Für die entsprechenden Lehrenden ist es zwar grundsätzlich möglich, diese Sprachkurse im Rahmen des Sprachenzentrums weiter anzubieten – allerdings zu dessen finanziellen Bedingungen, also mit hohem Einkommensverlust. Zugleich ist völlig unklar, wie unter den Voraussetzungen des Sprachenzentrums (teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16, die die Kursgebühr entrichten) ein Kenntnisniveau erreicht werden soll, das den universitären curricularen Anforderungen entspricht.

    Der Betriebsrat vertritt die Anliegen des wissenschaftlichen Personals. Er greift weder in die Curricularplanung ein noch macht er sich zum Sprachrohr der Studierenden, auch wenn die geplante Anhebung des Eingangsniveaus bei Sprachen für philologische Studien diesen Nachteile bringt (Studienverzögerung, Zusatzkosten).

    Viele KollegInnen beklagen, dass sich die Universitäten zunehmend auf Angebote für Fortgeschrittene verlegen und die Basislehre vernachlässigen. Die Qualität von Universitäten wird etwa an der Anzahl an Publikationen, gemessen. Je höher das Eingangsniveau, desto höher wohl der Output, so die Überlegung dahinter. Somit entstehen Hürden für den Hochschulzugang, die umso stärker wirken, je weniger sie sichtbar sind. Der Hochschulzugang bleibt offiziell frei, aber die Chance, dass man auf Basis der gesetzlichen Hochschulreife erfolgreich studieren kann, sinkt.

    Zum konkreten Anlass für unseren Beschluss: Wir sehen in einer Ausgliederung der Grundlagensprachkurse einen Weg in diese Richtung. Als neue Herberge für Studierende ohne Vorkenntnisse der studierten Sprache scheint sich das Sprachenzentrum der Universität Wien anzubieten. Die dort angebotenen Sprachkurse werden jedoch unter anderen Voraussetzungen organisiert, setzen keine Matura voraus, haben den Erwerb kommunikativer Kompetenzen zum Ziel und sind keine adäquate Grundlage für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Sprache. Die Qualifikationsanforderungen an Lehrende am Sprachenzentrum unterscheiden sich von den akademischen Erfordernissen der Universität.

    Vor allem aber sehen die Betriebsratsmitglieder, die mit Sprachunterricht vertraut sind, einen Trugschluss in der Meinung, ein höheres Sprachniveau (welches sich meist rein auf produktive Kompetenzen bezieht) zu Studienbeginn führe automatisch zu einem höheren Studienerfolg. Oft ist das Gegenteil der Fall. Es entspricht dem Erfahrungsbild zahlreicher Lehrender, dass Studierende ohne Vorkenntnisse in der studierten Sprache zu den motiviertesten Studierenden und damit auch zum philologischen Nachwuchs zählen. Ihr Abdrängen aus dem Pflichtkursprogamm führt daher nicht nur zu einer Diskriminierung, sondern auch zu einem Qualitätsverlust der Lehre des betroffenen philologischen Fachs und damit zu einer Beeinträchtigung des Lehrertrags bzw. zu merkbaren Ausbildungsverlusten. Für das Lehrpersonal würde der Wechsel ins Sprachenzentrum einen Einkommensverlust von etwa 60 % (!) und eine inakzeptable Bezahlung weit unter ihrer tatsächlichen Lehrleistung bedeuten (Sprachenzentrum: 1 Semesterstunde [15 Einheiten]: € 495,-- / Universität: 1 Semesterstunde LVG 2/1: € 1.232,80 bzw. LVG 2/2: € 1,464,50 [ab einer dreijährigen Tätigkeit]). Auch scheint es grundsätzlich problematisch, wenn Lehrende dieselben Studierenden im Rahmen einer Pflichtlehrveranstaltung im Universitätsstudium und eines kostenpflichtigen Stützkurses am Sprachenzentrum betreuen.

    Die Arbeitsgruppe sah sich veranlasst, das Rektorat um die flächendeckende Einrichtung eines Aufbaukurses zu ersuchen, der zum Sprachniveau A2 führt und den Studierenden einen problemlosen Einstieg in den ersten Pflichtkurs des Curriculums ermöglicht. Die Universität hat den Auftrag, allen Studierenden ohne Einplanung von Studienverzögerungen eine Ausbildung höchstmöglicher Qualität anzubieten. Viele Fremdsprachen kommen im Lehrangebot der Schulen übrigens gar nicht vor.

    In diesem Zusammenhang betonen wir, dass Sprachkurse im Curriculum eines philologischen Studiums keinesfalls nur auf die Vermittlung kommunikativer Fähigkeiten abzielen. Die früher verbreitete Scheininskription zur Nutzung der Lehrangebote der Sprachbeherrschung ist durch Bindung der Zulassung zum ersten Sprachkurs der Pflichtcurricula an die positiv absolvierte STEOP drastisch zurückgegangen. Einer weiteren Verbesserung der Situation würde ein bedarfsadäquates und differenziertes Angebot an Sprachkursen für HörerInnen aller Fakultäten und Zentren am Sprachenzentrum dienen, die den Fachbedürfnissen der Studierenden entgegenkommen, denen an den philologischen Instituten nicht entsprochen werden kann.

  • Lehraufträge - das sollten Sie beachten

    Hinweise auf Regelungen, die nicht allgemein geläufig sind!

    Hier haben wir einige Regelungen für angestellte LektorInnen zusammengestellt, von denen wir manchmal erst deshalb erfahren haben, weil sich betroffene KollegInnen an den Betriebsrat gewandt haben:

    * Nach dem Ende einer relativ hoch bezahlten Anstellung noch Lehraufträge anzunehmen (z.B. um die im Rahmen der Anstellung begonnene Semesterlehre abzuschließen) ist zumeist keine gute Idee, wenn Sie in Erwägung ziehen, sich danach arbeitslos zu melden. In bestimmten Fällen richtet sich die Höhe der Arbeitslosenunterstützung nach dem Einkommen der letzten Erwerbsmonate, d.h. durch die Lehraufträge riskieren Sie eine geringere Arbeitslosenunterstützung. Informieren Sie sich rechtzeitig beim AMS.

    * Seit 2016 liegt die Bezahlung für einen zweistündigen Lehrauftrag mit wissenschaftlicher Lehre (LVG 1) unter der Geringfügigkeitsgrenze. An sich kann man ein Einkommen unter dieser Grenze mit dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Karenzgeld kombinieren. Das gilt aber nicht, wenn Sie sich nach einer Beschäftigung arbeitslos melden und gleichzeitig einen geringfügig bezahlten Lehrauftrag beim gleichen Arbeitgeber annehmen: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz besagt (§ 12 Abs 3 lit h), dass der Bezug einer Arbeitslosenunterstützung (samt Versicherung durch das AMS) nur möglich ist, wenn zwischen der vorhergehenden Beschäftigung und der neuen geringfügigen Beschäftigung beim selben Dienstgeber ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Beachten Sie, dass auch für ProjektmitarbeiterInnen die Universität und nicht der/die jeweilige ProjektleiterIn als Dienstgeber fungiert!

    Wird die Frist nicht eingehalten, können Sie sich nicht arbeitslos melden, während Sie gleichzeitig durch die geringfügige Beschäftigung keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben.

    * Geblockte Lehrveranstaltungen sind für viele LektorInnen aus verschiedenen Gründen attraktiv, insbesondere wenn sie nicht das gesamte Semester hindurch verfügbar sind. Allerdings umfasst der Arbeitsvertrag in diesen Fällen nur die Zeit des Blocks, nicht das gesamte Semester. Wenn Sie für ein Studium an der Universität Wien inskribiert sind und davon profitieren wollen, dass die Universität Wien ihren MitarbeiterInnen die an der eigenen Universität bezahlten Studienbeiträge refundiert, müssen Sie beachten, dass die Studienbeiträge nur dann rückerstattet werden, wenn Sie mindestens 90 Tage im Semester an der Universität Wien beschäftigt sind (s. die Informationen beim Studentpoint: Erlassgründe der Universität Wien).

    * LektorInnen mit Blocklehrveranstaltungen erhalten (genau wie übrigens auch die LektorInnen mit freiem Dienstvertrag) pro Semester brutto genauso viel Gehalt wie angestellte LektorInnen mit einer Vertragslaufzeit über das gesamte Semester, d.h. einen Betrag, der sechs Monaten plus der im Kollektivvertrag vorgesehenen Sonderzahlung (§ 49 Abs. 11, bei einer Jahresanstellung landläufig „13. und 14. Monatsgehalt“ genannt) entspricht. Die Sonderzahlung wird aber dann nicht als solche ausgewiesen und kann dadurch auch nicht steuerlich begünstigt sein, wie das bei den Sonderzahlungen sonst der Fall ist. Bei einem geringen Einkommen ist der dadurch entstehende Unterschied im Netto-Gehalt im Vergleich zu LektorInnen, deren Verträge über das ganze Semester laufen, allerdings gering.

    * Da der Gehaltssprung nach dreijähriger Tätigkeit (§ 49 Abs. 3) ausdrücklich auf die Dauer der Anstellung abstellt, bedeutet das, dass Sie (jedenfalls an der Universität Wien) mit Blocklehrveranstaltungen länger zu seiner Erreichung brauchen als mit Lehraufträgen über das ganze Semester. Wir finden das ungerecht, weil die Leistung bei beiden Vertragsarten gleich ist, aber der Wortlaut des Kollektivvertrags stützt den Standpunkt des Dienstgebers.

    * Im Universitätsbetrieb gelten alle Semester als gleich lang. Für das Arbeitsamt ist das Wintersemester wegen des kürzeren Februar allerdings kürzer als das Sommersemester. Beschäftigung über ein Winter- und ein Sommersemester reichen für einen Erstanspruch auf Arbeitslosenunterstützung aus, ebenso Beschäftigung in zwei Sommersemestern, nicht jedoch Beschäftigung in zwei Wintersemestern. Beachten Sie aber, dass Zeiten eines Krankengeldbezuges, die aus einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis heraus entstanden sind, die Anwartschaft entsprechend verlängern!

    Das AMS informiert detailliert über alle Fragen rund um die Arbeitslosigkeit; s. besonders die Informationen rund um die Höhe des Arbeitslosengeldes. Informationen rund um Anstellungen unter der Geringfügigkeitsgrenze finden Sie hier. Beachten Sie auch die Informationen der Arbeiterkammer!

    Leider ist heutzutage auch die Mindestsicherung ein Thema, das von den KollegInnen an den Betriebsrat herangetragen wird. Unter den angegebenen Links bei Arbeiterkammer und Sozialministerium erfahren Sie mehr darüber.

  • §99,3 - Professuren

    Link zu den Richtlinien für die Qualifikationsprüfung, nach der ao. ProfessorInnen, welche gemäß § 99 Abs. 3 des Universitätsgesetzes befristet in die Professorenkurie aufgenommen wurden, definitiv zu Mitgliedern der Professorenkurie werden.

    Für die ao. ProfessorInnen, die seit 2011 gemäß § 99 Abs. 3 UG 2002 zunächst auf fünf Jahre befristet in die Professorenkurie aufgenommen worden sind, hat das Rektorat eine Qualifikationsprüfung zur unbefristeten Verlängerung dieser Bestellung erarbeitet. Diese wurde allen heuer betroffenen ProfessorInnen bereits übermittelt, ist aber mittlerweile auch auf der Homepage der Qualitätssicherung in deutscher und in englischer Sprache abrufbar.

  • Betriebsausschuss der Universität Wien

    Der Betriebsausschuss ist die Summe aller Mitglieder des Betriebsrats für das allgemeine Personal und des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal. Er hat sich am 12.4.2016 neu konstituiert.

    Zur besseren Koordination der Aktivitäten unseres Betriebsrats und des Betriebsrats für das allgemeine Personal hat sich am 12.4.2016 der Betriebsausschuss der Universität Wien neu konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Norbert Irnberger, der Vorsitzende des Betriebsrats für das allgemeine Personal gewählt; sein Stellvertreter ist unser Vorsitzender, Ass.-Prof. Mag. Dr. Karl Reiter. Der Betriebsausschuss befasst sich mit den gemeinsamen Anliegen der beiden Personalgruppen, ist aber auch ein Diskussionsforum für Themen, die unterschiedlich wahrgenommen werden. Betriebsvereinbarungen werden aber nach wie vor von den Vorsitzenden der Betriebsräte unterzeichnet, die bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch die Hauptansprechpartner des Rektors bleiben.

    In der konstituierenden Sitzung haben wir einer Erweiterung der Videoüberwachung im Bereich der Universitätsbibliothek prinzipiell zugestimmt, die vom Rektorat nach zwei Vorkommnissen mit Polizeieinsatz gewünscht worden war. Die entsprechende Erweiterung der „Betriebsvereinbarung betreffend Videoüberwachung“ tritt aber erst nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft, die bislang noch nicht erfolgt ist.

    Außerdem haben wir neben den bereits bestehenden Ausschüssen AGS (Ausschuss für Gebäudeangelegenheiten und Sicherheitsfragen) und AID (Ausschuss für Informationsverarbeitung und Datenschutz) einen neuen, dritten Ausschuss eingesetzt: Der Ausschuss Lehrorganisation (ALO) wird sich in den nächsten Tagen konstituieren; wir werden ihn bei nächster Gelegenheit näher vorstellen.

    Die Liste der Einkaufsermäßigungen findet sich bereits jetzt auf der Homepage des Betriebsausschusses.

  • Nachtrag zur Betriebsvereinbarung Prüfungstaxen

    BetreuerInnen und MitbetreuerInnen von Diplom-, Magister- und Masterarbeiten teilen sich das für die Prüfung vorgesehene Entgelt. Das steht im 4. Nachtrag zur Betriebsvereinbarung betreffend die Abgeltung von Prüfungen und Begutachtungen/Betreuungen wissenschaftlicher Arbeiten.

    Im 4. Nachtrag zur Betriebsvereinbarung betreffend die Abgeltung von Prüfungen und Begutachtungen/Betreuungen wissenschaftlicher Arbeiten, die schon am 26.1.2016 im Mitteilungsblatt erschienen ist, wurde geregelt, wie die im Vorjahr neu eingeführte Mitbetreuung von Diplom-, Magister- und Masterarbeiten zu bezahlen ist: Der vorgesehene Betrag wird auf zu gleichen Teilen auf BetreuerIn und MitbetreuerIn aufgeteilt.

    Den Nachtrag finden Sie in der Liste aller Betriebsvereinbarungen auf der Homepage der DLE Personalwesen und Frauenförderung.

  • Sommerakademie Dienten

    Kurse verschiedenster Art (Action, Body&Soul, Family Fun, Ausbildungen) im Sport- und Seminarzentrum Dientnerhof, das zum USI Wien gehört. Gäste, die ihren Urlaub im Dientnerhof individuell gestalten wollen und keinen Kurs buchen, sind ebenso willkommen.

    Mitte Juni öffnet wieder die Sommerakademie Dienten 2016 mit einem neuen Sommerprogramm! Das USI-Team bietet heuer im Sommer wieder ein breit gefächertes Angebot im Sport- und Seminarzentrum Dientnerhof/Hochkönig an:

    * Action: Freestyle Moves, Trailrun, Mountainbike Trailcamps (Tour und Downhill), Kickbox, Piloxing, Lauf und Fitnesswochen, Vorbereitungswochen für Ergänzungsprüfung am Institut für Sportwissenschaften, Travelfit, Triathloncamp, Freeletics & Outdoor Experience, Faszientraining, Tennis...

    * Body&Soul: Dance, Theaterspiele, Zumba, Schlank & Fit, Yoga, Tai Chi in den Bergen, Schauspieltraining, Slingtraining, Pilates und Wandern...

    * Family Fun: Zirkuscamp für klein bis groß, Hike, Bike, Body&Soul (mit Kinderbetreuung)…

    * Ausbildungen: Mountainbike Guide, Manuelle Lymphdrainage, …

    Sie können gerne auch einen Aufenthalt im Dientnerhof ohne Kursbesuch buchen. Alle Informationen, Termine und Preise gibt es auf der Homepage des USI; Näheres über das Haus selbst erfahren Sie auf der Homepage des Dientnerhofs. Link zum Imagevideo.

    Die Umgebung des Hochkönigs lädt sehr zum Klettern, Biken und Wandern ein. Auch Baden wird in den Bergen großgeschrieben. Der Böndlsee ist ein wunderschöner Badesee nur 7 km von Dienten entfernt und mit den hauseigenen Fahrrädern gut zu erreichen. Wer es näher haben will, kann auch im hauseigenen Wellnesscenter entspannen. Der Dientnerhof bietet den Standard eines 3-Sterne Hotels und verfügt über 2-, 3- und 4-Bettzimmer. Alle Zimmer haben Dusche und WC.

  • Neuerungen FWF

    Hinweise auf Förderungs- und Antragsrichtlinien sowie auf Regelungen bezüglich Geräte in FWF-Projekten (beide seit 1.4.2016, bei den Geräten rückwirkend für alle Projekte, die seit Oktober 2015 bewilligt wurden).

    Seit 1.4.2016 gibt es beim FWF eine Beschränkungen bei der Zahl von Projekten pro AntragstellerIn/ProjektleiterIn. Das hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen, wenn man bereits Projekte eingereicht hat oder bewilligt bekommen hat. Kürzlich sind neue Regelungen hinsichtlich Geräteanschaffungen in FWF-geförderten Projekten dazugekommen, die alle Projekte betreffen, welche seit dem 1.10.2015 bewilligt wurden, sowie natürlich alle neuen Projekte. Beide Neuerungen sind abrufbar auf der Homepage des FWF: neue Förderungs- und Antragsrichtlinien; Geräte-Regelungen.

    Die Junge Kurie der Akademie der Wissenschaften hat mit einem Hilferuf auf die besorgniserregende finanzielle Situation des FWF hingewiesen.

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  • Ausschreibungen und Preise

    Wirtschaftskammer Österreich (bis 31.5.), gemeinsamer Forschungscluster Uni Wien – Meduni Wien (Kurzantrag bis 13.6.20169, Erwin Wenzl Preis (bis 30.6; Oberösterreichbezug erforderlich), Inklusion durch Naturwissenschaften und Technik (bis 1.7.), AK-Wissenschaftspreis (bis 30.6.2016 und 30.6.2017).

    Die Wirtschaftskammer Österreich prämiert im Rahmen des Stipendiums „Zukunft | Wirtschaft“ herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit einem unternehmens- bzw. standortspezifischen Thema befassen. Stipendien-Anträge können bis 31. Mai 2016 gestellt werden.

    Die Einreichfrist für Kurzanträge im Rahmen des Gemeinsamen Forschungsclusters zwischen Universität Wien und die Meduni Wien läuft bis 13. Juni 2016.

    Der Erwin Wenzl Preis wird jährlich in den Kategorien SchülerInnen, LehrabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen ausgeschrieben; die Einreichfrist endet am 30. Juni 2016; BewerberInnen müssen einen Bezug zu Oberösterreich haben.

    Zur weiteren Stärkung von Innovationen im Bereich der Inklusion hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für 2016 zum zweiten Mal den Wissenschaftspreis Inklusion durch Naturwissenschaften und Technik (WINTEC) ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis 1. Juli 2016, 12:00 Uhr möglich.

    gemeinsamer Forschungscluster Uni Wien – Meduni Wien (Kurzantrag bis 13.6.20169,

    Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich vergibt jährlich einen Wissenschaftspreis für wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen, die der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer/-innen dienen. Die Einreichfrist endet am 30. Juni.

  • Angebote

    Verlosung T.H.E.-Kulinarik; neue Einkaufsermäßigungen (Aina Naturkosmetik, Parfümerie Liechtenstein, Notfall-App c-cared, u.a.); Information über Gratiseintritte in Museen.

    Wir verlosen fünf Exemplare der T.H.E.-Kulinarik für das Jahr 2016 (gültig bis 30.11.2016). Damit gibt es in 30 von ca. 300 teilnehmenden Restaurants in Österreich, Südtirol und Bayern bei der Bestellung von zwei Essen das preisgünstigere oder preisgleiche Hauptgericht gratis oder ein anderes attraktives Angebot. Nähere Informationen über T.H.E. Kulinarik finden Sie in den Betriebsratsnachrichten von Herbst 2015 (Punkt 4 b)) bzw. der Homepage von T.H.E. Kulinarik. Bei Interesse an der Verlosung senden Sie bitte bis 22. Mai 2016 eine Mail an Mag. Dr. Christine Kasper, mit dem Betreff „Kulinarik“.

    Über die Webseite des Betriebsausschusses finden Sie Vergünstigungen für MitarbeiterInnen der Uni Wien. Neu sind diesmal Updates bei den Angeboten von Aina Naturkosmetik und Parfümerie Liechtenstein. Außerdem sind die neuen Ermäßigungsgutscheine für Feichtinger & Waiglein erhältlich (Rubrik: Schmuck/Uhren/Gold; einlösbar ab einem Einkaufswert von 100 Euro). Auch weisen wir nochmals auf den Rabatt für die Notfall-App b-cared hin, die von einem Mitarbeiter der Uni Wien entwickelt wurde und bereits mehrere Preise bekommen hat. Die App hilft Berufstätigen mit Betreuungspflichten für alte Menschen. Sie alarmiert im Notfall ausgewählte Notfallkontakte durch manuelle Auslösung, durch einen eingebauten Sturzsensor oder wenn die zu betreuende Person sich nicht zu vereinbarten Zeiten meldet. Der Alarm ist unabhängig von einer Haus-Basisstation und schlägt selbst dann Alarm, wenn die zu betreuende Person nicht selbst in der Lage ist, anzurufen, oder wenn das Telefon nicht funktioniert oder keinen Empfang hat. Als die Person, die sich um den alten Menschen kümmert, können Sie optionale Einstellungen und Notfallkontakte bequem auch vom Büro aus verwalten. MitarbeiterInnen der Uni Wien erhalten b-cared mit einem Gutschein um 12,90 Euro pro Monat (statt regulär 14,90 Euro). Auf der Webseite von b-cared finden Sie eine kostenlose Testversion. Beachten Sie auch die Ermäßigungsangebote auf der Webseite der Betrieblichen Gesundheitsförderung (Kosmetik, Massage, usw.)!

    Am 12. Mai sind die Museen der Nationalbibliothek von 18 bis 21 Uhr gratis zugänglich. Ebenfalls am Abend des 12. Mai haben die Kulturinstitutionen des Museumsquartiers von 17 bis 22 Uhr ihre Türen bei freiem Eintritt geöffnet. Am 22. Mai können Sie das Literaturmuseum gratis besichtigen, wenn Sie mit einem Exemplar des „Standard“ hinkommen. Ein ähnliches Angebot hat die Zeitschrift „News“ für das Leopold-Museum, das nächste Mal am 4. Juni.

  • Wir über uns

    Michaela Schaffhauser-Linzatti hat ihr Mandat zurückgelegt; Elisabeth Goldarbeiter-Liskar ist an ihre Stelle nachgerückt. Barbara Weichselbaum trägt nun den Familiennamen Cargnelli-Weichselbaum. Etliche Betriebsratsmitglieder engagieren sich auch in der Fakultätskonferenz ihrer Organisationseinheit. Link zu unseren Kontaktdaten

    Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Schaffhauser-Linzatti hat sich entschlossen, ihr Betriebsratsmandat zurückzulegen, da sie als Vizedekanin der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften berufen wurde und sie diese Tätigkeit, auch bereits im Vorfeld, nicht als vereinbar mit einer weiteren Ausübung ihres Betriebsratsmandates sieht. Wir wünschen ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit und würden uns freuen, sie vielleicht einmal als Auskunftsperson in einer unserer kommenden Sitzungen begrüßen zu dürfen. So sehr wir den Abschied betrauern, so sehr freuen wir uns über das neue Mitglied, das in der Vergangenheit als Ersatzmitglied ohnedies schon an sehr vielen Sitzungen teilgenommen hat: OR Dr. Elisabeth Goldarbeiter-Liskar, SPL der Kunstgeschichte und Europäischen Ethnologie.

    Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Weichselbaum hat geheiratet und heißt nun Cargnelli-Weichselbaum. Wir gratulieren!

    Etliche Betriebsratsmitglieder engagieren sich auch in ihrer Fakultät. Bislang wurden die folgenden Mitglieder, darunter alle vier vom UPV gestellten, zu Mitgliedern von Fakultätskonferenzen gewählt: Herczeg (Sozialwissenschaften, wiss. MitarbeiterInnen), Ille (Phil-Kult., wiss. MitarbeiterInnen), Marko (Chemie, Professorenkurie), Mauser (Mathematik, Professorenkurie), Prügl (katholische Theologie, Professorenkurie), Reiter-Zatloukal (Rechtswissenschaften,wiss. MitarbeiterInnen), Risak (Rechtswissenschaften,wiss. MitarbeiterInnen), und Simon (Rechtswissenschaften, Professorenkurie)

    Anfang Mai haben sich die Betriebsratsmitglieder zu einer Klausur getroffen und dabei die Weichen für unser künftiges Engagement und v.a. unsere Sichtbarkeit gestellt. Ein Betriebsrat braucht nicht nur zu den Wahlen Stimmen, er braucht auch den beständigen Kontakt zu den KollegInnen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz an uns zu wenden.

    Eine interessante Lektüre: ao. Prof. Mag. Dr. Martin Risak (Arbeitsrechtler und Mitglied unseres Betriebsrats) im FM4-Interview zu Prekariat und Crowdwork.

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • English summary

    May 2016

    (1) Our chairperson Karl Reiter informs about the new teacher training which will start next autumn as a cooperation between the University of Vienna and four teacher training colleges in Vienna and Lower Austria. While the curricula are a topic for the Senate only, the Works Council is concerned about the allocation of the teaching units. Some colleagues who have been successfully teaching as a lecturer for many years have been told that they cannot be employed next year, because their teaching load will be assigned to the staff of the teacher training colleges. However, we have found out that the same thing has been told to teachers of these colleges, but in the inverse direction… The working conditions differ a lot between the University of Vienna and the four teacher training colleges. Therefore the Works Council is against a common evaluation of courses given by our staff and the staff of the teacher training colleges and also against the exchange of evaluation data between the controlling bodies of these five institutions. If you have problems caused by the new teacher training program or questions about other topics which concern the Works Council, please do not hesitate to contact him (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).

    (2) An overwhelming majority of the members of the Works Council has rejected plans of the rectorate to outsource beginners courses from several language curricula and require an entrance level of B1 (for the definition of B1 see https://en.wikipedia.org/wiki/Common_European_Framework_of_Reference_for_Languages), even for languages which are not common in school curricula. We do not think that the entrance level can be properly acquired at the Language Center of the University, since the teaching conditions are completely different. The courses of the Language Center are open to every paying person over 16 years. What is more, if the lecturers who have been in charge of the university courses for beginners, move to the Language Center in order to teach the beginners there, they would receive only a fraction of the salary they get at the University. The Works Council cannot accept this degradation of its staff members.

    (3) Information on regulations one should bear in mind when taking over a lecturership. In several cases it is a bad idea to take over a lecturership after a (near) fulltime employment. Block lecturers are in many cases not advantageous, unless you really want your lecture to be held in a shorter period than one full term.

    (4) University docents who have been incorporated in the Curia of the Professors within the framework of § 99,3 of the Universities Act have to undergo an evaluation. The details of this evaluation can be found on www.qs.univie.ac.at/evaluationen/einzelpersonen/professorinnen-ug-993/.

    (5) The „Betriebsausschuss" (Works Council Combined Committee) consists of all members of the Works Council for the Academic Staff and the Works Council for the General Staff. It has been newly constituted in April, and Norbert Irnberger (general staff) has been elected chairperson. Dr. Karl Reiter is the vice-chairperson. The „Betriebsausschuss" will discuss topics which concern both Works Councils or which need good coordination between the two Works Councils.

    (6) Last year the University of Vienna has introduced the possibility for tenure track-assistants to function as co-supervisors for doctoral theses. Therefore the company agreement on additional payment for the correction of examinations has been amended so as to include these new co-supervisors. The examination payment is divided equally between supervisor and co-supervisor.

    (7) The Dientnerhof in Dienten (province of Salzburg) is a 3-star conference hotel and sports centre which is operated by the Sports Centre of the University of Vienna. During the summer holidays it offers a wide variety of courses (sports of course, but also dance, actor's training, circus camp, biking, etc., in German only). You can also book a stay if you do not want to join a course. Information is available on www.univie.ac.at/USI-Wien/sommer/sommerhaupt.htm and on dientnerhof.univie.ac.at, in German only.

    (8) The FWF (Austrian Science Fund) has got several new regulations; see for the English version www.fwf.ac.at/en/news-and-media-relations/news/detail/nid/20160401-2180/. New regulations concerning the financing of technical eqipment are available in German only: www.fwf.ac.at/de/news-presse/news/nachricht/nid/20160428-2191/

    (9) Information on several academic awards, in German only.

    (10) Information on new reductions for staff members. All information can be found on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/, but in German only.

    If you are interested in musea, the following tips might be interesting for you: On the evening of May 12th the musea of the Austrian National Library open their doors for free (6-9 p.m.), and so do the musea of the MQ (5-10 p.m.). On May 22th the Literature Museum can be visited for free if you are equipped with a copy of the newspaper „Standard" (you can get one free of cost at the place too). Information is available in German only:

    * www.onb.ac.at/services/veranstaltungen_detail.php

    * https://www.mqw.at/programm/?tx_mqprogramm_pi1[eventid]=9567&cHash=70ace01aa184d4fcd88fb667b77f327f

    * derstandard.at/2000036614265/FREIER-EINTRITT-mit-dem-STANDARD-unter-dem-Arm

    (11) Dr. Michaela Schaffhauser-Linzatti has left the Works Council because of professional reasons; her seat has been taken over by dr. Elisabeth Goldarbeiter-Liskar from the Department of History of Art (kunstgeschichte.univie.ac.at/institut/mitarbeiterinnen/ifk-gold0/). Dr. Barbara Weichselbaum has married and now bears the surname Cargnelli-Weichselbaum.

    Our members are listed on our homepage: brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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