Dezember 2017

Editorial

Karl Reiter

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Eigentlich wollten wir als Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal bereits in der Vorwoche unsere Betriebsratsnachrichten an Sie versenden – durch eine Vielzahl von Besprechungsterminen und Beratungsgesprächen fand ich jedoch keine Zeit ein Editorial zu verfassen. Nun – das ist gut so, denn so kann ich als Vorsitzender des Betriebsrates diese Ausgabe der BR-Nachrichten dazu nutzen, um „unserem“ Vizerektor Prof. Heinz Faßmann alles Gute und viel Erfolg für sein Amt als Minister für Bildung zu wünschen – auch wenn ich persönlich meine, dass es viele Aspekte in der neuen Regierung gibt, die Grund zur Sorge bedeuten.

So ein Regierungswechsel lädt dazu ein, sich Gedanken zu machen, was nun anders werden wird als in den Jahren zuvor. Eines ist klar –  universitäres Leben in Forschung und Lehre ist schon seit vielen Jahrzehnten nicht durch planbare Karriereverläufe, Wohlstand & gute Laune gekennzeichnet. Und trotzdem ist die aktuelle Universitätslandschaft eine andere  als vor Jahren – heute prägen Neoliberalismus, Unsicherheit, Evaluierungen, Befristungen, Prekariat und letztendlich für viele der Weg in die Altersarmut die Universitäten – und es gilt heute mehr als in früheren Jahrzehnten die Aussage Max Webers in seinem Essay „Wissenschaft als Beruf“, dass akademisches Leben ein „wilder Hasard“ ist.

Akademische Bildung öffnet den Weg in eine sichere berufliche  Zukunft – ein Aberglaube? Die positiven beruflichen Perspektiven gelten sicher für einen großen Teil der Menschen nicht, die akademische Bildung vermitteln,  denn Beschäftigungsverhältnisse mit Befristungen, Teilzeit und schlechter Entlohnung lassen den Begriff Prekariat als wesentliches Thema in der täglichen Betriebsratsarbeit erscheinen. 

Vielfach sind Gesetze an die realen Verhältnisse der Universitäten nicht angepasst bzw. wird mittels sehr enger oder sehr weiter Auslegung durch die autonomen Rektorate dem durch den Gesetzgeber intendierten Inhalt der Gesetze oft entgegengesetzt gehandelt. Das dramatischste Beispiel dafür ist  die extrem geringe Anzahl von Laufbahnstellen, denn auch für sehr erfolgreiche Univ. Ass., die z.B. längst habilitiert sind,  gibt es meist nur befristete Stellen ohne Chance auf eine zukünftige Dauerstelle,  und damit ist ein enormer Braindrain von Österreichs Universitäten verbunden.

Die Entlohnung unserer KollegInnen mag ja in manchen Sektoren im Vergleich mit anderen Ländern gar nicht so schlecht sein. Aber dabei darf nicht vergessen werden, dass nur eine Minderheit Vollzeitverträge hat, und es ist eine klar beweisbare Tatsache, dass die Lebenseinkommenssumme von KollegInnen mit Senior-Lecturer- und  Senior-Scientist-Verträgen  (Stellen, die „lebenslang“ in der Gehaltsgruppe B1 bleiben) um einiges geringer ist als jene von AHS/BHS-LehrerInnen. 

Aber wir wollen nicht nur jammern. So manche Entwicklung der letzten Monate lässt auf eine bessere Zukunft hoffen. Die bereits im Juni beschlossene Steigerung des Universitäten-Budgets um 1,35 Milliarden Euro und auch die Mechanismen der bedarfsorientierten Studienplatzfinanzierung sollten positive Effekte auf  die finanzielle Situation der Universität Wien haben – falls sie durch die neue Regierung nicht (z.B. durch neue Sparmaßnahmen) zurückgenommen werden. Zu hoffen ist, dass sich diese erwartete Budgetsteigerung auf ALLE Beschäftigungsverhältnisse strukturell (Steigerung der Dauerposten, Entfristungen) positiv auswirkt. In dieser Situation des erwarteten Aufbruches im Bereich der Universitäten ist aber auch Kontinuität in der Führung der Universität ein wesentlicher Faktor für den Erfolg.

Ich darf Ihnen und Ihrer Familie angenehme und geruhsame Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2018 wünschen.

Karl Reiter

Vorsitzender des BRWUP

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  • BILDSCHIRM(ARBEITS)BRILLE

    Erste Ergebnisse der im Sommer durchgeführten Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zeigen, dass langes Arbeiten am Bildschirm von sehr vielen KollegInnen als besonders gravierendes Problem erfahren wird.

    Lange Bildschirmarbeit ist für die Augen nicht gesund. Daher sind regelmäßige Pausen vorgeschrieben (siehe § 10 Bildschirmarbeitsverordnung, § 68 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Freilich nutzt die Vorschrift nichts, wenn unaufschiebbare (oder für unaufschiebbar gehaltene) Arbeiten anstehen. Regelungen rund um Bildschirmarbeitsplätze (Ergonomie, u.a.) finden Sie auf der Homepage der Arbeitsinspektion, Tipps für Entspannungsübungen bei der Bildschirmarbeit auf der Homepage der Arbeiterkammer. Unter den Broschüren der Arbeiterkammer finden Sie auch eine über Bildschirmarbeit. Sehr viele Hilfen und Tipps zur ergonomischen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen bietet die AUVA ("Büroarbeit").

    Wo hinter einer Unzufriedenheit mit dem zeitlichen Aufwand für Bildschirmarbeit die viel brennendere Frage steht, ob man im Arbeitsleben die richtigen Prioritäten setzt, kann vielleicht ein Gespräch mit den ArbeitspsychologInnen zu mehr Klarheit verhelfen. Mitunter bietet auch die Personalentwicklung Seminare an, die bei derartigen Fragen Orientierung bieten können.

    Übrigens sind Notebooks nicht für die regelmäßige Benutzung an einem Büroarbeitsplatz geeignet (Information über die Verwendung von Laptops)! Wenn Ihnen die Bildschirmarbeit und auch die ergonomische Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes gesundheitliche Probleme bereiten, können Sie sich gerne von den ArbeitsmedizinerInnen individuell oder als Gruppe beraten lassen. Im Downloadportal des RRM finden Sie auch arbeitsmedizinisch relevante Informationen (z.B. über den Mausarm oder die Frage, wie man ergonomisches Bürozubehör bekommt).

    ArbeitnehmerInnen, die für ihren Beruf viel Bildschirmarbeit leisten und für die Distanz zum Computer eine Brille brauchen, haben bei genau festgelegten Voraussetzungen das Recht, eine solche Brille auf Arbeitgeberkosten zu bekommen. Der Dienstgeber muss aber nur für ein Basismodell aufkommen; allfällige Extras (Designer-Fassung, entspiegelte Gläser, usw.) sind privat zu bezahlen.

    Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Bildschirm(arbeits)brille sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (§ 1) definiert und auch in den Unterlagen der Universität Wien zur Bildschirmarbeitsbrille beschrieben (bitte beachten Sie insbesondere auch die Ausführungen auf dem Formular, das über diese Webseite abrufbar ist). Damit Sie die Bildschirmbrille bekommen können, brauchen Sie eine Bestätigung durch die ArbeitsmedizinerInnen und ein ärztliches Attest. Da die ArbeitsmedizinerInnen nicht befugt sind, das ärztliche Attest auszustellen, müssen Sie Ihre Augen bei beiden Instanzen untersuchen lassen, und zwar zuerst bei den ArbeitsmedizinerInnen. Sie können das ärztliche Attest bei einem Augenarzt Ihrer Wahl ausstellen lassen und die Brille bei einem Optiker Ihrer Wahl kaufen; in diesem Fall bezahlen Sie die Leistung selbst und bekommen von der Universität die dafür festgelegten Normkosten rückerstattet. Allfällige Mehrkosten (z.B. für Extras, aber auch wenn Arzt und/oder Optiker höhere Preise/Honorare verlangen als von der Universität vorgesehen) müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie hingegen die Leistungen bei den Vertragspartnern der Universität Wien in Anspruch nehmen, bezahlen Sie für das augenärztliche Attest nichts und für die Brille nur allfällige, ausdrücklich mit den VerkäuferInnen vereinbarte Extras.

    Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bildschirmbrille um eine Maßnahme des ArbeitnehmerInnenschutzes handelt. Das bedeutet:

    * Die e-card ist dafür nicht erforderlich – es sei denn, der Arzt verbindet die für das Attest erforderliche Untersuchung mit einer eingehenderen medizinischen Überprüfung Ihrer Augen (siehe dazu ein Schreiben der Arbeitsinspektion von 2009). In der Praxis ist das nur schwer auseinanderzuhalten. Der Unterschied liegt darin, dass die e-card über die Krankenkasse abgerechnet wird (was bei der BVA einen Selbstbehalt auslöst), die reine ArbeitnehmerInnenschutz-Maßnahme hingegen über den Arbeitgeber. Allerdings gibt es keine Beschränkung für die Kosten, die der Arzt für das Attest verlangen darf, während die Universität nur einen Standard-Richtwert vergütet. Manche Ärzte sind bereit, das Attest zu einem günstigen Preis oder sogar gratis auszustellen, wenn Sie eine medizinische Untersuchung über die e-card in Anspruch nehmen.

    * Extras sind nicht von der ArbeitnehmerInnenschutz-Maßnahme erfasst, auch wenn sie medizinisch notwendig sind. So ist bei bestimmten Augenerkrankungen ein Blaufilter äußerst ratsam, wird aber genausowenig vom Arbeitgeber vergütet wie beispielsweise eine perlmuttbeschichtete Fassung. Da der Blaufilter medizinisch notwendig ist, können Sie den Aufpreis bei der Krankenkasse geltend machen. Es empfiehlt sich aber, das Prozedere mit der Krankenkasse zu besprechen, bevor Sie die Brille in Auftrag geben.

    * Sie können nur eine einzige Bildschirmbrille vom Arbeitgeber bezahlt bekommen. Zwar ist der Wunsch nach einer zweiten Brille verständlich, wenn Sie an mehreren Orten arbeiten und Ihre Brille nicht ständig herumtransportieren wollen, aber die Universität ist weder verpflichtet noch gewillt, mehr als eine Brille zu bezahlen. Wenn Sie die Bildschirmbrille verlieren, könnte es sein, dass Sie eine neue aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Abrechnung über die Inventarversicherung der Universität Wien ist nicht sinnvoll, da das Versicherungsmodell der Universität Selbstbehalte vorsieht, die über dem Wert einer Bildschirmbrille liegen. Es gibt aber (z.B. über die Fielmann GmbH) die Möglichkeit einer günstigen Brillenversicherung, die Verlust oder Schäden abdeckt. Eine Beschädigung der Brille könnte eventuell auch über eine privates Versicherungsprodukt (Haushaltsversicherung, private Haftpflichtversicherung, usw.) gedeckt sein.

  • AUFEINANDERFOLGE VON POSTDOC-VERTRÄGEN

    Bei der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) von 2015 wurde § 109 etwas gelockert. Die maximale Länge einer befristeten Anstellung bzw. einer Kette von aufeinanderfolgenden Anstellungen ist unverändert geblieben (6 Jahre bei Vollzeitstellen, 8 Jahre bei Teilzeitstellen, mit der Möglichkeit, unter genau definierten Voraussetzungen einmalig um 4 Jahre zu verlängern), aber der Wechsel zwischen unterschiedlichen Verträgen wurde erleichtert.

    Im Wesentlichen bedeutet das, dass in folgenden Situationen ein Wechsel möglich ist:

    * innerhalb der drei im UG ausdrücklich vom Kettenvertragsverbot ausgenommenen Anstellungsarten (LektorIn, ProjektmitarbeiterIn, Ersatzkraft),

    * bei einem (auch mehrmaligen) Wechsel zwischen einer der drei genannten Ausnahmen zu einer anderen befristeten Anstellung, insbesondere zwischen einer Projektstelle und einer aus dem Globalbudget finanzierten Anstellung,

    * bei einem Wechsel zu einer höheren Qualifikationsstufe, d.h. de facto von einer Prädoc-(Assistenten-)Stelle auf eine Postdoc-(Assistenten-)Stelle.

    * bei einem Wechsel zwischen Stellen auf gleichem Niveau nur dann, wenn es sich um eine andere Verwendung handelt, z.B. von einer Postdoc-Assistentenstelle auf eine Senior Lecturer-Stelle oder umgekehrt. Ein Wechsel von einer Postdoc-Assistentenstelle zu einer anderen ist nur für den ziemlich unwahrscheinlichen Fall möglich, dass damit eine fachliche und institutionelle Neuausrichtung verbunden ist, z.B. von einem Sprachenfach zu den Naturwissenschaften oder von der Sportwissenschaft zur Astronomie!

    Wie die Universität Wien mit den Bestimmungen von § 109 UG umgeht, ist im Intranet gut beschrieben ("Kettenvertragsregelung"). Falls Sie einen Wechsel ins Auge fassen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der DLE Personalwesen, ob er an der Universität Wien gestattet ist. In einigen Fällen ist es übrigens nicht ganz einfach zu erkennen, ob eine Anstellung als Projektstelle gilt oder als Globalbudgetstelle.

    Falls ein Wechsel zwischen zwei Postdoc-Stellen von beiden PartnerInnen des Arbeitsvertrags gewünscht wird, sehen wir nur zwei Möglichkeiten:

    * Zwischen den beiden Anstellungen wird eine Pause eingelegt. Derzeit verlangt die Universität eine Pause von mindestens einem Jahr, lässt aber gerade prüfen, ob auch eine kürzere Pause vor dem Gesetz vertretbar wäre.

    * Der zweite Vertrag wird unbefristet ausgestellt und später aktiv beendet (Kündigung durch die Universität, einvernehmliche Lösung).

    Abschließend noch ein Hinweis auf die Berechnung der Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverträgen: Es heißt im UG zwar, dass Beschäftigungszeiten als studentische/r MitarbeiterIn unberücksichtigt bleiben, aber das gilt an der Universität Wien nur dann, wenn diese am Beginn der Anstellungskette liegen. Studentische Projektarbeit mitten in einer Anstellungskette wird hingegen sehr wohl mitgezählt!

  • DATENSCHUTZ / DSGVO

    Die Vorbereitungen für das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetzes laufen auch an der Universität Wien auf Hochtouren. Die dafür erforderliche Stelle eines Datenschutzbeauftragten wurde bereits ausgeschrieben; die neuen Bestimmungen treten am 25.05.2018 in Kraft. Große Unternehmen haben dann ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, und jede Verletzung der gesetzlichen Verpflichtungen wird mit hohen Strafen geahndet – die Rede ist von bis zu 20 Millionen Euro!

    Der Betriebsrat konnte erreichen, dass Aufforderungen an die Lehrenden, sich mehr oder weniger selbst um die Gesetzeskonformität ihrer Datensammlungen zu bemühen, entschärft wurden. Fürs erste befasst sich nun die Universitätsverwaltung mit den erforderlichen Schritten. Die Intranet-Informationen zur DSGVO und insbesondere die FAQ dazu werden laufend erweitert und präzisiert. Lehrende müssen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Handlungen setzen, aber letztlich werden auch Listen mit Anwesenheits- oder Notendaten vom Anwendungsbereich der DSGVO erfasst. Bei uns im Betriebsrat kümmert sich Ass.-Prof. Mag. Dr. Christian Cenker, der zugleich auch der Vorsitzende des Datenschutzbeirats ist, um die DSGVO und achtet darauf, dass die komplizierten gesetzlichen Bestimmungen in einer für die MitarbeiterInnen möglichst schonenden Art und Weise rechtskonform umgesetzt werden.

  • DIVERSE UNI-INFORMATIONEN

    Dass die Gehälter der BeamtInnen und ehemaligen Vertragsbediensteten 2018 um 2,33% steigen, haben Sie sicherlich schon in den Medien gehört (Videostatement der GÖD).

    Die Gehaltsverhandlungen für die KV-Angestellten laufen noch. Es steht aber schon jetzt fest, dass die Gehälter für einen zweistündigen Lehrauftrag in der Grundstufe unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben werden; diese steigt voraussichtlich um fast 3% auf 438,05 Euro pro Monat. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass die Universität Wien auch weiterhin die Möglichkeit eines Zuverdiensts für LektorInnen, die Wert auf eine Sozialversicherung legen, anbietet bzw. auch auf LektorInnen des Wintersemesters ausweitet. Rektor Engl hat unserem Betriebsrat dazu seine prinzipielle Bereitschaft bekundet.

    MitarbeiterInnen, die ihr Kind ausnahmsweise mangels Betreuung ausnahmsweise an die Uni mitnehmen müssen, konnten bisher schon an verschiedenen Stellen Spielzeugrucksäcke ausleihen, mit denen sich das Kind beschäftigen kann, während die betreuende Person ihrer Arbeit nachgeht. Dieses Angebot wurde erweitert; die Spielzeugrucksäcke sind jetzt auch bei den PortierInnen im Hauptgebäude erhältlich. Weitere Informationen zu den Spielzeugrucksäcken finden Sie im Intranet zur Vereinbarkeit Beruf-Familie. Beachten Sie auch die "Empfehlungen für Führungskräfte und EntscheidungsträgerInnen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf & Familie" im Intranet der Universität Wien (im Themenbereich "Beruf & Familie").

    Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hat im Auftrag von Universitätenkonferenz und Wissenschaftsministerium eine Studie über die Wertschöpfung der österreichischen Universitäten erstellt ("Wirtschaftliche und gesellschaftliche Effekte von Universitäten"). Demnach rechnet sich das in die Unis investierte Steuergeld schon nach drei Jahren. Links zur gesamten Wertschöpfungsstudie (178 Seiten) und zu einem Präsentationsfolder der Wertschöpfungsstudie.

    Das IFK (Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften, organisatorisch zur Kunstuniversität Linz gehörig, aber mit Sitz in Wien) schreibt Junior Fellowships 2018/19 aus. Die Bewerbung steht DissertantInnen bis zum 35. Lebensjahr offen; die Deadline ist der 19.1.2018.

  • ANGEBOTE

    Für den 4. Wiener Ball der Wissenschaften, der am 27.1.2018 im Wiener Rathaus stattfinden wird, gewähren die Veranstalter den Angehörigen der Universität Wien wieder Sonderkonditionen, allerdings nur bei einer Buchung bis 22.12.2017. Statt klassische Karten (€ 90) und Studentenkarten (€ 25) im Webshop zu bestellen können Sie einfach 5 Karten zum Preis von 4 (€ 360 statt € 450) oder 10 Karten zum Preis von 8 (€ 720 statt € 900) per Mail ordern. Preise und Verfügbarkeiten von Logen und Tischen finden Sie auf der Homepage des Wissenschaftsballs. Zusätzlich erhalten Sie interessante Angebote wie eine Schnupperstunde in der Tanzschule Kraml, ein Ball-Dinner und – falls Sie Personen von außerhalb Wiens einladen – Rabatte bei Flügen zum Ball oder bei Übernachtungen in den Partnerhotels des Balls. Nähere Informationen insbesondere zu den zusätzlichen Angeboten finden Sie auf der Homepage des Betriebsausschsses. (PS.: Viele Wiener Hotels gewähren den MitarbeiterInnen der Universität Wien generell und auch ohne Ballbesuch Rabatt: Diese Sonderkonditionen sind über das Kongressservice der Universität Wien abrufbar.)

    Das 4-Sterne-Hotel Holiday Budapest Beach in Budapest gewährt den MitarbeiterInnen der Universität Wien Sonderkonditionen. Bis 30.4.2018 gibt es ein Paket mit zwei Übernachtungen mit Frühstücksbuffet und zahlreichen Zusatzleistungen (ein Abendessen, Sauna, Massage, usw.) um 109,- Euro pro Person bei Doppelzimmerbelegung (Normalpreis 139,- Euro). Um einen Aufpreis können Sie eine Stadtrundfahrt, einen Besuch im Széchenyi Thermalbad, u.a. dazubuchen. Zu Silvester gibt es ein ähnliches Angebot, das ein Silvesterprogramm beinhaltet (Buffet, Tanzmusik, Sekt), und 190,- Euro pro Person bei Doppelzimmerbelegung kostet (Normalpreis 210,- Euro). Links: Informationen über das Holiday Beach Budapest Hotel in deutscher Sprache – Informationen über das Paketangebot für MitarbeiterInnen der Universität Wien – Informationen über das Paketangebot zu Silvester – Ermäßigungsangebot für das Silvesterpaket.

    Mit der T.H.E. Kulinarik 2018 erhalten Sie in 30 teilnehmenden Restaurants Ihrer Wahl bei einem Essen zu zweit das zweite Hauptgericht gratis. Über den Betriebsrat (Mag. Dr. Christine Kasper) erhalten Sie die Karte um nur 14,90 Euro (regulärer Preis 24,- Euro). Dieses Angebot wurde bis Ostern 2018 verlängert.

    Die Firma Medicare im Ringturm (Schottenring 30; Eingang: Franz-Josefs-Kai) ist auf Kosmetik- und Schönheitsbehandlungen spezialisiert. Gutscheine im Wert von 20,- Euro für Neukunden sind im Betriebsrat (bei Mag. Dr. Christine Kasper) erhältlich.

    Von b-cared, der Notfall-App, mit der sich werktätige Menschen auch vom Büro aus um allein lebende Angehörige im Seniorenalter kümmern können, gibt es jetzt auch eine Telefonuhr mit integriertem Fallsensor ("Claptic"). Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite von b-cared. Dazu gibt es derzeit keine Ermäßigung für UniversitätsmitarbeiterInnen, aber wir weisen gerne auf b-cared hin, weil das System von einem Mitarbeiter der Universität mitentwickelt worden ist.

    Das Volkstheater sowie weitere Theaterhäuser und Kulturinstitutionen öffnen 10 Mal im Semester jeweils donnerstags von 13.00 bis 15.00 Uhr einen Kartenverkaufsstand direkt an der Universität Wien – die Kulturecke im sog. Hof 8 des Hauptgebäudes (überdachter Hof zwischen Audi Max und Reichsratsstraße, in dem sich auch eine Cafetaria befindet). Dort können MitarbeiterInnen und StudentInnen nicht nur vergünstigte Tickets erwerben, sondern sich über das Programm und besondere Aktionen informieren und an Gewinnspielen teilnehmen. Die restlichen Termine für das Wintersemester 2017/18 sind: 14. Dezember, 18. und 25. Jänner. Die Kulturecke ist eine Initiative des RRM.

    Gerne weisen wir auch auf die Weihnachtsschokolade der Universität Wien hin. Mit ihrem Kauf (im Shop on the Road oder online) unterstützen Sie Studierende der Universität Wien mit Fluchthintergrund.

  • WIR ÜBER UNS

    Wir haben unsere Homepage neu – und wie wir meinen: übersichtlicher und prägnanter – gestaltet. Dazu gehörte auch die Aktualisierung sämtlicher Links! Sollte Ihnen etwas fehlen oder Sie einen fehlerhaften Link bemerken, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir sind in unserer Arbeit wesentlich auch auf das angewiesen, was Sie uns melden!

     

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • ENGLISH SUMMARY (December 2017)
    1. Our chairperson Karl Reiter informs about actual topics: desires for the future, now that Austria has got a new government and our vice-rector prof. Fassmann has been appointed minister for education including the university sector. If you have questions please do not hesitate to contact the Works Council (br-wup@univie.ac.at) or our chairperson (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).
    2. The results of the Assessment of mental Workload (https://intra.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/rrm/rrm_ans/2017/Folder_Evaluierung_en.pdf) are not yet available, but it is already obvious that many colleagues have a problem with the high amount of strenuous work in front of a computer screen they have to do. Therefore we give several links to regulations and useful hints for work on the computer ("Bildschirmarbeit", in English "VDU work" or "DSE work"). These sources are in German only, but if you have any questions or problems please contact dr. Becsi or dr. Lutomska-Kaufmann from the occupational healthcare of the University of Vienna (contact data in the intranet: https://intra.univie.ac.at/themen-a-z/initiale/a/thema/arbeitsmedizinische-betreuung/aktion/show/ctlr/tp/?cHash=c2e2de8cb2557c02c9d156423927c6c5). Under certain conditions staff members can get glasses specially adapted for work on the computer. Since these glasses can be used for work on the computer only they have to be paid by the employer, i.e. the University of Vienna. Usually employees need computer glasses when they start to suffer from presbyopia (age related far-sightedness).
    3. It is not possible to start a limited-term postdoc-assistantship immediately after another limited-term postdoc-assistantship! Two or more consecutive limited-term-contracts are only possible for employments in the framework of a project, for mere teaching jobs and for replacement positions, and for a change to a different type of job, especially to a job on a higher level. If you want to change from a postdoc-assistantship to another, this is only possible if there is a break of at least one year between the two assistantships or if the second postdoc-assistantship is for an unlimited period. Please note that the maximum period for consecutive employments in the framework of a project is 6 years for full-time work and 8 years for part-time work.
    4. The GDPR (General Data Protection Regulation; in German: DSGVO) will come into force in May 2018, and the University of Vienna is already concerned with its implementation. Our member Christian Cenker is in permanent contact with the rectorate and up to date with the planning of the new regulations. Until now information is only available in German (https://intra.univie.ac.at/themen-a-z/initiale/d/kapitel/datenschutzgrundverordnung-dsgvo/aktion/show/ctlr/tp/?cHash=7444d6e7f021921a1a3f66190fd30cc3), but in the long run the new regulations will concern almost all researchers and teachers at our university.
    5. Salaries will raise by 2.33% for the civil servants, and we expect a similar raise also to the employees. If due to unexpected circonstances staff members have to bring their children to their working place they can borrow toys ("Spielzeugrucksäcke") at several places within the University. You can find a list of these places on the following intranet-site: https://intra.univie.ac.at/themen-a-z/initiale/e/thema/x-entlehnung-von-spielzeugrucksaecken/kapitel/kinderbetreuung/aktion/show/ctlr/tp/?cHash=5899cfb3f6d1ffa02832790749b0f28c There is a new study on the Economic Value Added of universities, in German only. The IFK (located in Vienna, but part of the University of Art and Design Linz) offers junior fellowships in the humanities for the academic year 2018/19; information in English: http://www.ifk.ac.at/files/images/Application%20forms/IFK_JuniorFellowship_2018-2019_Call_EN.pdf
    6. The next Vienna Ball of Sciences will take place on January 27th in the townhall of Vienna (http://www.wissenschaftsball.at/en/). Until December 22nd you can get 5 tickets for the price of 4 at karten@wissenschaftsball.at. The Holiday Beach Budapest Hotel in Budapest (http://www.holidaybeach.hu/eng_index.html) offers a package for a short holiday in the Hungarian capital: http://www.holidaybeach.hu/paketangebot17-18.pdf (German text); special offer for New Years Eve: www.holidaybeach.hu/Newyearseve17-18.pdf (staff members of the University of Vienna only pay 190,- euro instead of 210,-) Within the framework of the socalled "Kulturecke" members of the University of Vienna can buy reduced tickets for several Viennese theatres: http://rrm.univie.ac.at/services/projekte/kulturecke/ (website in German only). And finally the University of Vienna sells chocolate for a good cause: https://public.univie.ac.at/services/online-shop/weihnachtsaktion-2017/ (website in German only)
    7. Our members are listed on our homepage: http://brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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