Oktober 2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In den letzten Monaten haben wir uns im Betriebsrat sehr oft mit dem Thema Nachwuchsförderung beschäftigt und dem, was die Universitätsleitung darunter versteht. Die Praedoc-Befragung hat uns gezeigt, dass sich NUR die Schaffung von Praedoc-Stellen ohne begleitende Maßnahmen zur Förderung der Dissertationsvorhaben zur Nachwuchsförderung als wenig hilfreich erweist, da knapp weniger als 20% der Praedoc-AssistentInnen ihre Dissertation in der Zeit der Anstellung abschließen.

Nachwuchsförderung ist mehr als nur die Vergabe von Praedoc-Stellen – dazu gehört genauso die Förderung von Postdocs, die Ausschreibung von Tenure-Track-Stellen Stellen und die Überstellung von assoziierten ProfessorInnen in die Professorenkurie.

Die Postdoc-Befragung (http://131.130.33.13/brwup) hat uns bestätigt, dass das Fehlen einer beruflichen Perspektive an der Universität Wien für diese Gruppe enorm belastend ist. Eine Erhöhung von Tenure-Track-Stellen und generell mehr Transparenz hinsichtlich des künftigen Bedarfs würde diese Situation nachhaltig verbessern. An der Universität Wien gibt es aber bis heute keinen Personalstruktur-Plan, wie er im Universitätsgesetz vorgeschrieben und von unserem Betriebsrat seit Jahren beharrlich eingefordert wird. Daher haben auch wissenschaftlich hervorragend positionierte Postdocs keine Möglichkeit, zu erkennen, wo, wann und wie viele Tenure-Track-Stellen in welchem Bereich geplant sind.

Natürlich sind wir uns im Betriebsrat der Tatsache bewusst, dass nicht jede Postdoc-Stelle in einen Tenure-Track münden kann, auch wenn es in der Leistungsperiode 2019-2021 eine Steigerung des Budgets geben wird. Und genau deswegen fordern wir als Betriebsrat, dass es von Seiten der Universitätsleitung viel mehr Unterstützung für die Karriereplanung von befristeten Postdocs geben muss. Ich denke dabei z.B. an die Befreiung der Postdocs von administrativen Aufgaben und (sofern gewünscht) auch von Lehre im letzten Semester ihrer Anstellung. Die Gewährung von Freistellungen zur Vorbereitung einer neuen Anstellung an anderen Universitäten und Reisebudgets sind beim Finden von neuen Beschäftigungsperspektiven hilfreich und fördernd.

Leider mussten wir als Betriebsrat feststellen, dass die Anzahl der angebotenen Professuren nach § 99/4 zu gering war gemessen an der Zahl der hervorragend geeigneten assoziierten ProfessorInnen. Diese geringe Anzahl an Stellen führte zu einer Schieflage bezogen auf Fakultäten und auch bezogen auf die geringe Anzahl von Frauen, die eine solche Position bekamen. Im Namen des gesamten Betriebsrats gratuliere ich den 20 KollegInnen, die durch dieses Verfahren nun den Karriereschritt zur Professur geschafft haben! Und jenen, die diesmal noch nicht ausgewählt wurden, sei gesagt, dass auch Sie sich alle immer wieder Evaluierungen stellen mussten, welche durch die hervorragenden Ergebnisse zu ihrer aktuellen Position führten. Außerdem können wir immer wieder feststellen, dass die Universität Wien bei ihren Auswahlverfahren dermaßen streng ist, dass sich auch die assoziierten ProfessorInnen, die nicht Mitglied der Professorenkurie sind, getrost als „professorabel“ fühlen können, und alle anderen KollegInnen sollten diese Tatsache auch anerkennen. Es ist zu wünschen, dass das Rektorat aus dem gerade beendeten Verfahren die richtigen Lehren für das neue Verfahren nach §99/4 zieht!

Ein erfolgreiches Semester wünscht Ihnen

Karl Reiter; Vorsitzender des BRWUP

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