Oktober 2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In den letzten Monaten haben wir uns im Betriebsrat sehr oft mit dem Thema Nachwuchsförderung beschäftigt und dem, was die Universitätsleitung darunter versteht. Die Praedoc-Befragung hat uns gezeigt, dass sich NUR die Schaffung von Praedoc-Stellen ohne begleitende Maßnahmen zur Förderung der Dissertationsvorhaben zur Nachwuchsförderung als wenig hilfreich erweist, da knapp weniger als 20% der Praedoc-AssistentInnen ihre Dissertation in der Zeit der Anstellung abschließen.

Nachwuchsförderung ist mehr als nur die Vergabe von Praedoc-Stellen – dazu gehört genauso die Förderung von Postdocs, die Ausschreibung von Tenure-Track-Stellen Stellen und die Überstellung von assoziierten ProfessorInnen in die Professorenkurie.

Die Postdoc-Befragung (http://131.130.33.13/brwup) hat uns bestätigt, dass das Fehlen einer beruflichen Perspektive an der Universität Wien für diese Gruppe enorm belastend ist. Eine Erhöhung von Tenure-Track-Stellen und generell mehr Transparenz hinsichtlich des künftigen Bedarfs würde diese Situation nachhaltig verbessern. An der Universität Wien gibt es aber bis heute keinen Personalstruktur-Plan, wie er im Universitätsgesetz vorgeschrieben und von unserem Betriebsrat seit Jahren beharrlich eingefordert wird. Daher haben auch wissenschaftlich hervorragend positionierte Postdocs keine Möglichkeit, zu erkennen, wo, wann und wie viele Tenure-Track-Stellen in welchem Bereich geplant sind.

Natürlich sind wir uns im Betriebsrat der Tatsache bewusst, dass nicht jede Postdoc-Stelle in einen Tenure-Track münden kann, auch wenn es in der Leistungsperiode 2019-2021 eine Steigerung des Budgets geben wird. Und genau deswegen fordern wir als Betriebsrat, dass es von Seiten der Universitätsleitung viel mehr Unterstützung für die Karriereplanung von befristeten Postdocs geben muss. Ich denke dabei z.B. an die Befreiung der Postdocs von administrativen Aufgaben und (sofern gewünscht) auch von Lehre im letzten Semester ihrer Anstellung. Die Gewährung von Freistellungen zur Vorbereitung einer neuen Anstellung an anderen Universitäten und Reisebudgets sind beim Finden von neuen Beschäftigungsperspektiven hilfreich und fördernd.

Leider mussten wir als Betriebsrat feststellen, dass die Anzahl der angebotenen Professuren nach § 99/4 zu gering war gemessen an der Zahl der hervorragend geeigneten assoziierten ProfessorInnen. Diese geringe Anzahl an Stellen führte zu einer Schieflage bezogen auf Fakultäten und auch bezogen auf die geringe Anzahl von Frauen, die eine solche Position bekamen. Im Namen des gesamten Betriebsrats gratuliere ich den 20 KollegInnen, die durch dieses Verfahren nun den Karriereschritt zur Professur geschafft haben! Und jenen, die diesmal noch nicht ausgewählt wurden, sei gesagt, dass auch Sie sich alle immer wieder Evaluierungen stellen mussten, welche durch die hervorragenden Ergebnisse zu ihrer aktuellen Position führten. Außerdem können wir immer wieder feststellen, dass die Universität Wien bei ihren Auswahlverfahren dermaßen streng ist, dass sich auch die assoziierten ProfessorInnen, die nicht Mitglied der Professorenkurie sind, getrost als „professorabel“ fühlen können, und alle anderen KollegInnen sollten diese Tatsache auch anerkennen. Es ist zu wünschen, dass das Rektorat aus dem gerade beendeten Verfahren die richtigen Lehren für das neue Verfahren nach §99/4 zieht!

Ein erfolgreiches Semester wünscht Ihnen

Karl Reiter; Vorsitzender des BRWUP

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  • SERVICES AN DER UNI WIEN

    Bei zahlreichen Betriebsratsaktivitäten stellen wir fest, dass zahlreiche KollegInnen kaum über die Möglichkeiten Bescheid wissen, die die Universität Wien ihren MitarbeiterInnen bietet. Hier haben wir die wichtigsten "Unbekannten" aufgelistet und um wichtige Links anderer Institutionen ergänzt:

    *) Gesundheit am Arbeitsplatz (Körper)

    Wenn am Arbeitsplatz Bedingungen herrschen, die krank machen oder bestehende Erkrankungen verstärken (Lärm, Probleme mit der Lüftung, ergonomisch unvorteilhafte Einrichtung, usw.), bieten die ArbeitsmedizinerInnen eine für die jeweiligen MitarbeiterInnen kostenlose Beratung an. Sie erfahren dabei, welche Möglichkeiten es gibt, um die Beschwerden zu lindern, und falls erforderlich, stellt die Universität auch geeignete Geräte und Möbel (ergonomische Maus, Stehpult, usw.) zur Verfügung. In manchen Fällen muss zwar ein Teil der Kosten von den Instituten/Departments bezahlt werden, aber es ist unseres Wissens noch nie vorgekommen, dass die Bezahlung der von den ArbeitsmedizinerInnen empfohlenen Maßnahmen abgelehnt worden wäre. Über die Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz können Sie einige Geräte und Möbel auch selbst ausprobieren (und auch Informationen über Ergonomie am Arbeitsplatz abrufen). Auch dort, wo die ArbeitsmedizinerInnen wegen fehlender gesetzlicher Regelungen keine befriedigende Lösung anbieten können (z.B. sommerliche Hitze im Büro) ist zumindest die Dokumentation des Problems wichtig – nicht nur, damit die Universität langfristig Handlungsbedarf erkennen kann, sondern auch für Sie, falls sich Ihre gesundheitliche Lage später verschlechtert.

    Auf der Homepage des Arbeitsinspektorats finden Sie alle Bestimmungen über die Anforderungen an Arbeitsräume (Mindestgröße, Lichtzufuhr, usw.). Die Arbeiterkammer (AK) bietet neben allerlei Informationen (online und in Form von Broschüren) auch Bildschirmschoner und Entspannungsübungen ("12 Tibeter") für PC-VielarbeiterInnen.

    Veranstaltungen wie der Gesundheitstag, zu denen das Rektorat die MitarbeiterInnen ausdrücklich einlädt, können im Rahmen der Dienstzeit besucht werden. Wir wissen, dass das für das wissenschaftliche Personal aufgrund von zeitlich gebundenen Verpflichtungen trotzdem bedeuten kann, dass die für solche Anlässe aufgewendete Zeit nachher eingearbeitet wird. Fest steht allerdings, dass Vorgesetzte die Teilnahme an solchen Veranstaltungen nicht verbieten dürfen und auch nicht anordnen dürfen, dass die durch den Besuch entgangene Arbeitszeit eingearbeitet wird. Wenn Ihnen diesbezüglich ein Konflikt mit Ihren Vorgesetzten droht, empfehlen wir, sich durch eine Beratung (s. weiter unten) vorab abzusichern.

    *)  Gesundheit am Arbeitsplatz (Psyche)

    Je nach Art des Ärgernisses am Arbeitsplatz können Sie bei der Konfliktberatung oder der Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing Tipps erhalten, wie Sie durch Ihr eigenes Verhalten den Ärger verringern oder bekämpfen können. Auch für den Fall, dass Sie sich bedroht fühlen, gibt es geschulte Ansprechpersonen (Link zu einer Webseite, über die alle genannten Angebote abrufbar sind). Konkrete Interventionen sind nur dem Betriebsrat möglich – wir helfen gerne, weisen allerdings auch darauf hin, dass Interventionen kaum anonym möglich sind und daher fast immer bedeuten, dass Ihre Vorgesetzten davon erfahren.

    Für Beratungen bei Belastungen, die sich negativ auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, oder wenn Sie Hilfe beim Umgang mit Personen aus Ihrem Arbeitsumfeld brauchen, stehen Ihnen die ArbeitspsychologInnen zur Verfügung. Das gilt auch für Führungskräfte, die bei Problemen in ihrem Team harmonisierend wirken wollen. Falls Sie externe Coaches suchen, kann die Personalentwicklung Sie dabei beraten und (in einem bescheidenen Ausmaß) sogar finanziell unterstützen. Übrigens bietet die Personalentwicklung auch Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Umgang mit Konflikten an, die für MitarbeiterInnen kostenlos sind. Frauen finden darüber hinaus auch noch weitere Angebote bei der Abteilung Diversität der DLE Personalwesen.

    *) Fortbildungsmaßnahmen / Team Building / Karriereförderung

    Für Fortbildungsmaßnahmen aller Art gibt es Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Personalentwicklung. Über das Jahresgespräch besteht sogar die Möglichkeit, passende Kurse/Maßnahmen mehr oder weniger zu "bestellen".

    Für die jeweiligen Mitglieder besteht auch die Möglichkeit, bei der GÖD oder der AK einen Bildungsförderungsbeitrag zu erhalten. Beachten Sie allerdings, dass Bildungsmaßnahmen, die bereits Inhalt des Arbeitsvertrags sind, nicht über diese Schiene gefördert werden!

    Informationen zur Karriereförderung für Frauen stehen im Intranet.

    *) Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen

    Immer mehr Räume der Universität werden zentral verwaltet. Hörsäle, die vom Raum- und Ressourcenmanagement verwaltet werden, stehen für universitätsinterne Veranstaltungen (Lehre, Institutsversammlungen und dgl.) kostenlos zur Verfügung. Für Räume, die vom Veranstaltungsmanagement verwaltet werden, ist Raummiete zu bezahlen – diese beträgt für MitarbeiterInnen der Universität allerdings nur die Hälfte dessen, was von externen Veranstaltern verlangt wird. Das bedeutet nicht, dass die MitarbeiterInnen diese Kosten aus eigener Tasche tragen müssen, sondern nur, dass sie sich selbst um die Finanzierung (Institut/Department, Projekt, wissenschaftliche Gesellschaft, Einnahmen aus der Veranstaltung, usw.) kümmern müssen. Seit Oktober 2016 gibt es einheitliche Regelungen zur Vergabe und Nutzung von Veranstaltungsräumen, allerdings in zwei verschiedenen Broschüren (Link Veranstaltungsräume-Intranet, Link Veranstaltungsräume-RRM; Informationen des ZID zur technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume). Beachten Sie auch die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.

    Alles, was Sie bei Buchung von Räumen über das Veranstaltungsmanagement wissen sollten, ist in einer neuen Informationsbroschüre des Veranstaltungsmanagements beschrieben. Wenn Sie einen Kongress veranstalten und diesen in den Veranstaltungskalender der Universität eintragen, bekommen Sie vom Veranstaltungsmanagement übrigens Kugelschreiber und Blöcke für die TeilnehmerInnen kostenlos! (S. 26 der genannten Broschüre)

    Das Veranstaltungsmanagement bietet ein komplettes Kongressservice an, das von vielen administrativen Aufgaben entlastet und MitarbeiterInnen zu günstigen Konditionen zur Verfügung steht. Kostenlos für Ihre Gäste nutzen können Sie auf jeden Fall die Sonderkonditionen, die das Veranstaltungsmanagement mit zahlreichen Hotels vereinbart hat. Darunter befinden sich auch Hotels in den Bundesländern, die Sie bei Ihren eigenen Reisen nutzen können. Die Liste der Hotels samt den jeweiligen Buchungscodes ist über die Rubrik "Hotelreservierung" auf der genannten Webseite abrufbar.

    *) Kinder und Familie

    Schwangere Arbeitnehmerinnen werden von den ArbeitsmedizinerInnen im Auftrag der Personaladministration in Bezug auf ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Tätigkeit für die Universität beraten. Schwangere, die wider Erwarten übersehen worden sind und Wert auf eine solche Beratung legen, können sich problemlos selbst bei den ArbeitsmedizinerInnen melden.

    Die Universität Wien hat keinen Betriebskindergarten (was auch an der Vielzahl ihrer Standorte liegt), aber das Kinderbüro bietet MitarbeiterInnen und deren Kindern vielfältige Hilfen an, auch (kostenpflichtige!) Kinderbetreuung.

    Falls Sie Ihr Kind mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten ausnahmsweise in die Universität mitnehmen müssen, können Sie in einigen Fachbereichsbibliotheken Spielzeug und Beschäftigungsmaterial entlehnen ("Spielzeugrucksäcke"; auf dieser Webseite finden Sie auch weitere Hilfen zu Fragen rund um die Kinderbetreuung).

    Die Flying Nannies können für die stundenweise Betreuung von Kindern oder Kindergruppen

    gebucht werden. Zögern Sie nicht, die OrganisatorInnen von dienstlichen Veranstaltungen darauf aufmerksam zu machen, falls Sie eine solche Betreuung für Ihr Kind brauchen.

    Die Führungskräfte der Universität sind angehalten, auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu achten. Informationen der Universität rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    *) Finanzielles / Ermäßigungen

    Bei einer unverschuldeten Notlage oder zur Beschaffung von Wohnraum ist ein Gehaltsvorschuss möglich; die Bedingungen dafür sind in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

    Hochschullehrende, die finanzielle Hilfe benötigen, können sich an die Sozialhilfe Hochschullehrer in Graz wenden.

    Falls Sie einen Kredit benötigen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach eventuellen Sonderkonditionen für Universitätsangehörige.

    Eine Liste von Ermäßigungen, die Firmen den MitarbeiterInnen der Universität Wien gewähren, finden Sie im Intranet der beiden Betriebsräte. (Wir würden uns übrigens freuen, falls Sie selbst ein gutes Angebot vermitteln können.) Die Sonderkonditionen von Hotels in Wien und teilweise auch außerhalb von Wien gehören zum Service des Veranstaltungsmanagements vereinbart.

    *) Arbeitsbehelfe

    Der Arbeitgeber muss die für die Arbeit erforderlichen Behelfe zur Verfügung stellen und erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Das geht an der Universität Wien allerdings nicht so weit, dass Computer und Software generell für KollegInnen zur Verfügung gestellt wird, von denen sozusagen nur die Lehre eingekauft wird. Wenn Sie sich mit der Leitung Ihres Instituts/Departments und dem/der EDV-Beauftragten darauf einigen, dass Ihr privates Gerät als in universitärer Verwendung stehend deklariert wird, erhalten Sie dafür den Zugang zu Software, die für Universitätsgeräte zur Verfügung steht.

    Für die Arbeit unumgängliche Behelfe wie Gehörschutz, Schutzhandschuhe und dgl. sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, bei Bedarf ebenso auch Bildschirmbrillen. Das sind Sehbehelfe, die auf die Entfernung zwischen Auge und Computer abgestimmt sind und in der Regel von älteren ArbeitnehmerInnen benötigt werden. Sie sind nur dann vom Arbeitgeber zu bezahlen, wenn Arbeitszeit in einem bestimmten Mindestausmaß am Computer geleistet wird; die genauen Bestimmungen hierzu stehen auf der Webseite des Arbeitsinspektorats und im Intranet der Universität Wien ("Bildschirmarbeitsbrille").

    Auf ergonomische Möbel, Mäuse u.a. sind wir bereits im Kapitel über die Gesundheit eingegangen.

    *) Recherche / Datenbanken

    Manche Bibliotheksdienste wie z.B. Fernleihe sind zwar kostenpflichtig, aber das schließt nicht aus, dass Institute/Departments bzw. ProjektleiterInnen derartige Kosten als dienstlich erforderliche Ausgaben in ihr Budget übernehmen können.

    Über die Universitätsbibliothek oder den ZID erhalten MitarbeiterInnen kostenlosen Zugang zu verschiedenen E-Ressourcen und Datenbanken (Link zu E-Ressourcen und Datenbanken der UB, Link zu den Datenbanken des ZID, auf der übrigens auch die Rechtsdatenbank zu finden ist). In den Räumlichkeiten der Fachbibliothek Zeitgeschichte ist der kostenlose Zugriff auf das ORF-Archiv für Zwecke der Lehre oder Forschung möglich.

    *) Arbeitsunfälle / Schäden

    In Ihrem eigenen Interesse raten wir dazu, Arbeitsunfälle und (sofern es sich nicht um Wegunfälle handelt) auch Beinahe-Unfälle der Personaladministration zu melden. Letzteres trägt dazu bei, dass Gefahrenquellen beseitigt werden können, bevor tatsächlich etwas passiert, und ersteres ist für Ihren eigenen Versicherungsschutz wichtig, insbesondere wenn sich später Folgeschäden bemerkbar machen sollten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Für die Behandlung von Arbeitsunfällen verlangt die BVA keinen Selbstbehalt. Wegunfälle (d.h. Unfälle auf dienstlichen notwendigen Wegen inklusive der direkten Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort) gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle – zur Frage, wann ein Weg dienstlich erforderlich und direkt war, gibt es allerdings eine so reichhaltige Judikatur, dass Sie sich im Anlassfall juristisch beraten lassen sollten (GÖD, AK, privater Anwalt).

    Die Versicherung der Universität Wien für Gebäude- oder Inventarschäden und die Betriebshaftpflicht decken erlittene Schäden ab, doch gibt es insbesondere bei Inventarschäden einen Selbstbehalt, der den eigentlichen Schaden in vielen Fällen übersteigt (je geringer der Selbstbehalt, desto höher sind die Prämien, die die Universität für die Versicherung bezahlen müsste); Auskünfte erteilt die Abteilung Recht, Raum und Kommunikation (RRK) des Raum- und Ressourcenmanagements.

    *) Informationen für neue MitarbeiterInnen / Fremdenrecht

    Die Universität lädt neue MitarbeiterInnen zu einem Welcome Day ein, falls sie zum ersten Mal für die Uni Wien arbeiten und ihr Vertrag länger als ein Semester dauert. KollegInnen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, aber trotzdem an einem Welcome Day teilnehmen wollen, werden unseren Informationen zufolge nicht zurückgewiesen. Die beim Welcome Day ausgeteilten Unterlagen ("Begleitbroschüren") sind aber auch über den Webauftritt des Welcome Day im Intranet abrufbar.

    Das Expat Service der Wirtschaftsagentur Wien berät ausländische "Fach- und Führungskräfte" kostenlos in allerlei Fragen, die mit dem Leben in Wien zusammenhängen, und bietet einen Wien-Ratgeber zum Download an.

    Beratung zum Thema Fremdenrecht gibt es beim OeAD.

    *) Berufsbezogene Tipps und Hilfestellungen

    Bitte wenden Sie sich an den Betriebsrat! Falls wir Ihnen nicht direkt helfen können, sagen wir Ihnen zumindest, wo Sie Informationen bekommen können.

  • ANRECHNUNG BERUFLICHER VORERFAHRUNGEN

    Die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen hat zwei verschiedene Aspekte: Wenn ein Zeitkontingent angerechnet wird, verkürzt sich dadurch eine befristete neue Anstellung; wenn nur die Erfahrung honoriert wird, verkürzt sich die Wartezeit auf den nächsten Gehaltssprung.

    Das Thema Zeitkontingent betrifft die Kettenvertragsregelung: Befristete Anstellungen können nach § 109 UG unter bestimmten Umständen bis zu einer Gesamtdauer von 6 Jahren (Vollzeitanstellungen) oder 8 Jahren (Teilzeitanstellungen) aneinandergereiht werden. Die heutige Gesetzesfassung erlaubt es, an eine Prädoc-Assistentenstelle (an der Uni Wien: 4 Jahre Teilzeit) ohne Pause noch drei Jahre einer Vollzeit-Postdoc-Anstellung anzuschließen. Mehr Information finden Sie im Intranet des Personalwesens (Kettenvertragsregelung). Wenn Sie mit juristischer Fachsprache vertraut sind, könnte Sie auch der Artikel eines Innsbrucker Rechtsanwalts interessieren, der im Sommer 2017 erschienen ist (Publikationsliste von Dr. Frei).

    In Bezug auf die Verkürzung der Wartezeit auf den nächsten Gehaltssprung spricht der KV von "tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen"; an der Universität Wien hat sich dafür auch der Begriff "Vordienstzeiten" eingebürgert, obwohl er eigentlich aus dem Beamtendienstrecht stammt. Laut KV müssen solche Vorerfahrungen für Prädoc-Positionen im Ausmaß von bis zu drei Jahren anerkannt werden (§ 49 Abs. 3 lit. a). Die Richtlinien der Universität Wien schränken diese Bestimmungen einerseits ein, weiten sie aber in anderer Hinsicht aus.

    Generell rechnet die Universität Wien einschlägige Vorerfahrungen nur in dem Ausmaß an, in dem sie in den vorangegangenen Tätigkeiten tatsächlich getätigt werden konnten, d.h. wenn die relevante Tätigkeit nur einen Teil des Berufsbildes ausmachte, wird nur der entsprechende Teil dieser Berufsjahre anerkannt. Tätigkeiten, die weniger als 10 Stunden pro Woche ausgeübt wurden, werden so gar nicht angerechnet. Das bedeutet konkret, dass die Lehrerfahrung von einer Assistentenstelle in der Regel nicht für eine Stelle als Senior Lecturer angerechnet wird. Dass die Universität hier strengere Maßstäbe anlegt als vom KV festgelegt, wird dadurch abgemildert, dass sie dafür bis zu 4 Jahre anrechnet, wo der KV nur 3 garantiert. Die Anrechnungsmodalitäten sind im Intranet des Personalwesens (Vordienstzeiten) genau beschrieben. Im Folgenden gehen wir auf einige Fragen ein, die dort nicht explizit angesprochen werden oder die unserer Wahrnehmung nach von vielen MitarbeiterInnen missverstanden werden.

    * Prädoc-AssistentInnen: Die Frage, inwiefern eine außeruniversitäre Tätigkeit als relevante Arbeitserfahrung für die universitäre Anstellung gesehen werden kann, bietet mitunter Interpretationsspielraum. Das betrifft insbesondere das Gerichtsjahr bei JuristInnen. Wir meinen, dass das Gerichtsjahr in jedem Fall als tätigkeitsbezogene Vorerfahrung anerkannt werden sollte. Die Verhandlungen zu dieser Frage sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat oder direkt an ein Betriebsratsmitglied, das selbst JuristIn ist (Beclin, Bernsteiner, Cargnelli-Weichselbaum, Reiter-Zatloukal).

    * Bei Postdoc-AssistentInnen zählen tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen nur dann mit, wenn sie im Rahmen einer Tätigkeit auf Postdoc-Niveau erworben wurden, d.h. im Hochschulbereich Stellen, die als Postdoc-Stellen deklariert sind, in anderen Bereichen Tätigkeiten, die nach dem Doktorat ausgeübt wurden und für die das Doktorat erforderlich war. Hilfreich ist in diesem Fall eine Bestätigung des/der Dienstvorgesetzten, dass die Vorerfahrungen entscheidend für die Auswahl genau dieser Person für die Stelle an der Universität Wien waren.

    * Für Senior Lecturer und Senior Scientists werden laut den Informationen im Intranet tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen nur bei Personen angerechnet, die diese Stelle ab dem 1.10.2012 erhalten haben. Das stimmt allerdings nicht mehr; unser Betriebsrat hat nach jahrelangen Bemühungen erreicht, dass alle Senior Lecturer und Senior Scientists die Vorerfahrungen zu den gleichen Bedingungen anerkannt bekommen

    * Bei LektorInnen sieht der KV keine Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen vor! Das ergibt sich aus § 49 Abs. 4 KV, der für die LektorInnen nur einen Teil der in § 49 Abs. 3 lit. a übernimmt). Die Universität Wien rechnet jedenfalls Lektorentätigkeiten an der eigenen Uni an. Lehrveranstaltungen, die an anderen Hochschulen oder im Rahmen anderer Anstellungen (z.B. als AssistentIn) abgehalten wurden, zählen nicht mit!!!

    * Bei Drittmittelangestellten erfolgt die Überprüfung der relevanten Vorerfahrungen durch die Projektleitung. Dies liegt daran, dass die Projektleitung dafür verantwortlich ist, dass das Projektgeld für das geplante Vorhaben reicht. Muss ein Gehalt aufgrund von Vorerfahrungen höher ausfallen, als von der Projektleitung im Projektantrag kalkuliert, geht das in vielen Fällen zulasten der Dauer des Projekts. Mit anderen Worten: Manche ProjektmitarbeiterInnen sehen sich vor die Wahl zwischen höherem Gehalt und voller Laufzeit des Projekts gestellt.

    KollegInnen, die eine tätigkeitsbezogene Vorerfahrung geltend machen wollen, welche über die beschriebenen Regelungen hinausgeht (z.B. mehr als vier Jahre, Lehrtätigkeit im Rahmen anderer Anstellungen), sollten sich vorab überlegen, inwiefern sich der Aufwand, diese Zeiten zu belegen, lohnt.

    Wir weisen darauf hin, dass eine Überzahlung grundsätzlich immer möglich ist, d.h. die Universität kann freiwillig ein höheres Gehalt als im KV vorgesehen bezahlen, wenn ihr die Tätigkeit das wert ist. Das ist üblicherweise der Fall bei ProfessorInnen, bei MitarbeiterInnen, die von höher bezahlten Stellen abgeworben wurden und in Fächern, für die sich zu den KV-Bedingungen keine InteressentInnen finden. In manchen Fällen verlangt die DLE Personalwesen, dass die Mehrkosten einer Überzahlung von denjenigen Organisationseinheiten aufgebracht werden, die die Überzahlung wünschen.

    KollegInnen mit Überzahlung bitten wir zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Überzahlung mitsteigen zu lassen, wenn sich das Grundgehalt erhöht. Das heißt (anhand eines Rechenbeispiels): Wenn Sie 100 bekommen, Ihr Anspruch aber nur bei 80 liegt, ist es legitim, dass Sie auch dann 100 bekommen, wenn Ihr Anspruch auf 90 oder sogar auf 100 steigt. Wenn dies vorab vereinbart ist (vorweggenommene Gehaltserhöhung), spricht man von der "Aufsaugregelung", aber die Vorgangsweise ist auch ohne vorherige Vereinbarung zulässig. Etwas Anderes wäre es, wenn im Arbeitsvertrag der Betrag der Überzahlung festgelegt ist: Wenn jemand einen Anspruch auf eine Überzahlung von 20 hat, steigt das Gesamtgehalt mit jeder Erhöhung des Grundgehalts um 20 an. Dies ist aber unseres Wissens bei den Arbeitsverträgen der Universität Wien nicht der Fall.

  • ANGEBOTE

    Auch dieses Jahr erhalten die MitarbeiterInnen der Universität Wien Sonderkonditionen bei der internationalen Buchmesse "Buch Wien": Eintrittspreis zur Langen Nacht der Bücher (8. November, 19:30 bis 24 Uhr) sowie Tageskarten zur eigentlichen Buchmesse (9.-12. November) zum ermäßigten Preis von 5,- Euro (statt 7,- Euro bzw. 10,- Euro). Sie brauchen dafür einen Nachweis, dass Sie an der Universität Wien beschäftigt sind (MitarbeiterInnenausweis, Dienstvertrag, Bestätigung durch Ihr Institut, …). Wir weisen Sie darauf hin, dass dieser ermäßigte Eintrittspreis generell auch für Studierende, Personen im Pensionsalter u.a. gilt!

    Mit der T.H.E. Kulinarik 2018 erhalten Sie in 30 teilnehmenden Restaurants Ihrer Wahl bei einem Essen zu zweit das zweite Hauptgericht gratis. Über den Betriebsrat (Christine Kasper) erhalten Sie die Karte um nur 14,90 Euro (regulärer Preis 24,- Euro).

    Auf der Webseite des Betriebsausschusses finden Sie unter "Vergünstigungen" zahlreiche Angebote, die wir laufend aktualisieren – z.B. Apothekenprodukte (mit Ausnahme der amtlich festgelegten Rezeptgebühr), Fitnessstudios, Kosmetika, Urlaubshotels, Bilderrahmen, usw. usw., aber auch kurzfristige kulturelle Angebote und Hinweise auf Ermäßigungen in Hotels und Restaurants.

  • VERLOSUNGEN

    Die Arbeiterkammer Wien hat uns Gutscheine im Wert von 10,- Euro für die ÖGB-Kartenstelle (diverse Veranstaltungsermäßigungen für Gewerkschaftsmitglieder) sowie als Hauptpreis einen "Relax! Tagesurlaub" (Wert: 78,- Euro!) in der Therme Wien zur Verfügung gestellt. Um an der Verlosung teilzunehmen, senden Sie bitte einfach eine Mail mit dem Betreff "Tombola" und Ihrer Postadresse (für die Zusendung eines eventuellen Gewinns) bis zum 5. November an Christine Kasper. Die Angaben der AbsenderInnen werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • WIR ÜBER UNS

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

    Der Betriebsrat unterstützt Sie beim Vorbringen berechtigter Anliegen; für einen guten Rechtsschutz und ein starkes gemeinsames Auftreten empfehlen wir aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft (monatlicher Beitrag: 1% vom Bruttolohn, max. jedoch 24,64 Euro).

  • ENGLISH SUMMARY (October 2017)

    ENGLISH SUMMARY (October 2017)

    (1) Our chairperson Karl Reiter is concerned about the lack of clear carrier perspectives for pre- and postdocs and presents some ideas how the university could improve the situation. If you have questions please do not hesitate to contact the Works Council (br-wup@univie.ac.at) or our chairperson (karl.reiter@univie.ac.at, tel. 0664-60277-54373).

    (2) We have compiled a long list of services offered by the University of Vienna and also some services offered by other institutions which are relevant to the (academic) staff of our university, but which do not seem to be generally known by many of our colleagues. Most of the links are in German only. Here is some information for English speaking colleagues:

    * ergonomics, health: contact data in the German intranet under "Arbeitsmedizin" (dr. Lutomska-Kaufmann or dr. Becsi)

    * conflicts: contact dr. Albert (http://konfliktberatung.univie.ac.at/erstkontakt/)

    * security: internal emergency number: 0664/4277-17200

    * psychological help: contact data in the German intanet under "Arbeitspsychologie"

    * coaching: in the English intranet (https://intra.univie.ac.at/en/topicals-a-z/) under "Human Resources Development"
    * general information on the University of Vienna: in the English intranet under "New staff" (and also under "Welcome Day")

    * guide for expats in Vienna (by the city of Vienna): https://viennabusinessagency.at/international/invest-in-vienna/expat-in-vienna/

    * information for foreign citizens and researchers: https://oead.at/en/to-austria/entry-residence-and-employment/

    (3) Information on how previous job-related work experience can affect a new contract (in some cases: reduction of the duration of the new contract; in general: reduction of the waiting time for reaching a new pay level). You can find basic information in the English intranet (https://intra.univie.ac.at/en/topicals-a-z/) under "Recognition of prior service". An English translation of the Collective Contract is available via https://intra.univie.ac.at/organisation/personalwesen-und-frauenfoerderung/rechtliche-grundlagen/kollektivvertrag/ > "Englische Fassung des Kollektivvertrags" (please be aware of the fact that only the German text has a legal status)

    (4) Information on the reductions for staff members can be found on https://ba.univie.ac.at/verguenstigungen/einkaufen/, but the website is in German only. New offers concern mainly the international book fair "Buch Wien" (8-12 November 2017; almost exclusively books in German) and the T.H.E. Kulinarik which allows two persons per card to eat in 30 restaurants (out of a list of about 1000 in Austria, Bavaria, Austria and South Tyrol, among which 28 in Vienna) and get a substantial reduction. Usually the second main course is free of cost, but starters, desserts and drinks have to be fully paid. The offer concerns only visit per restaurant. The card is valid from now on to the end of November 2018 and costs 24,- Euro, but staff members of the University of Vienna can get it for only 14,90 euro from christine.kasper@univie.ac.at. The website of the T.H.E. Kulinarik-Card is in German only (http://www.the-kulinarik.at/), and so is the brochure accompanying the card.

    (5) We can raffle off gifts by the Austrian chamber of Labour (Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/The_Chamber_of_Labour.html): vouchers for a discount of 10,- euro at the Trade Union's ticket office, the main price is a day pass for the Therme Wien (http://www.thermewien.at/informationen/english). If you are interested please send a mail to christine.kasper@univie.ac.at until November 5th (subject: "Tombola")

    (6) Our members are listed on our homepage: http://brwup.univie.ac.at. The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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