Jahresgespräch

"Jahresgespräch" ist die an der Universität Wien übliche Bezeichnung für ein standardisiertes Gespräch zwischen MitarbeiterIn und Führungskraft über Aufgaben und Ziele im Arbeitsverhältnis, die Zusammenarbeit und die Entwicklungsmöglichkeiten. Für die BeamtInnen ist es laut § 45a BDG verpflichtend, für Angestellte gibt es in § 9 Abs. 4 KV eine ähnliche Vorschrift. Die Universität Wien schreibt allen MitarbeiterInnen mit einer Vertragsdauer bzw. Restdauer von zumindest einem Jahr ein solches Gespräch vor. 

Sie finden die Informationen unter der folgenden Adresse im neuen Intranet (zuerst einloggen, dann erst den Link anklicken); ganz unten sind dann die Dokumente abrufbar:

https://wiki.univie.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=168535455

Ins neue Intranet gelangen Sie über einen der "Quicklinks" auf der Homepage der Uni.

Im Jahresgespräch sollen einerseits Vereinbarungen über die im nächsten Jahr zu erledigenden Aufgaben (samt der dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen und Ausbildungen!) schriftlich festgelegt werden, andererseits langfristige Berufsperspektiven und Fördermöglichkeiten besprochen werden. Letztere sind für befristet Beschäftigte, die ihre wissenschaftliche Karriere auch nach ihrer Anstellung an der Universität Wien weiterverfolgen wollen, besonders wichtig. Im Jahresgespräch werden die Zielvereinbarungen, die das Rektorat mit den DekanInnen und ZentrumsleiterInnen festgelegt hat, auf die einzelnen MitarbeiterInnen heruntergebrochen. Wenn im Jahresgespräch der Besuch von Kursen der Personalentwicklung vereinbart wird, muss die Personalentwicklung davon natürlich verständigt werden.

Tipps des Betriebsrats:

  • Machen Sie keine Zusagen, deren Erfüllung nicht in Ihrer Macht liegt (z.B. nicht die Publikation eines Beitrags in einer Fachzeitschrift versprechen, sondern nur, dass Sie den Artikel schreiben und einreichen werden).
  • Gehen Sie Verpflichtungen nur dann ein, wenn geklärt ist, welche Ressourcen Sie dafür bekommen (z.B. Zeit für den Besuch von Kursen, Unterstützung durch Hilfskräfte, Entlastung von anderen Tätigkeiten usw.).
  • Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, die einer Ausweitung oder Änderung Ihres Arbeitsvertrags gleichkommen.
  • Wenn Konflikte drohen, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie können zum Beispiel vereinbaren, dass weitere Personen (z.B. ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens) bei dem Gespräch anwesend sind und vermittelnd eingreifen.