Kollektivvertrag

Der "Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten" ist seit 1.10.2009 in Kraft und gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die nach der Ausgliederung der Universitäten aus dem Bundesdienst (1.1.2004) an einer Universität neu aufgenommen wurden oder deren Arbeitsverhältnis in eines der Universität übergeleitet wurde.

Tagesaktuelle Fassung auf der Gewerkschaftsseite kollektivvertrag.at

Im Intranet der Universität Wien finden Sie neben der aktuellen Fassung auch eine englische Übersetzung des Kollektivvertrags.