Gesetze und Verordnungen
- Universitätsgesetz: tagesaktuelle Fassung des gesamten UG 2002 sowie einzelner wichtiger Paragraphen: § 100 (nebenberufliche Tätigkeit), § 109 (Kettenverträge), § 110 (Arbeitszeit für das wissenschaftliche Personal)
- Arbeitsverfassungsgesetz
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Zugang zur Rechtsdatenbank (rechts oben "Anmelden" und dann "Login Universitäten" anklicken und sich über die Universität Wien mit Ihrem u:account anmelden; die Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaften bietet eine Videoanleitung für diese Datenbank)