Geringfügigkeitsgrenze

Geringfügigkeitsgrenze und universitäre Anstellung

Informationen insbesondere für LektorInnen der Uni Wien

erstellt im Mai 2016 von Mag. Dr. Christine Kasper, Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Universität Wien

Die Geringfügigkeitsgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt, 2019 liegt sie bei 446,81 Euro pro Monat.

Beschäftigte in der Privatwirtschaft sind normalerweise bei einer Gebietskrankenkasse (GKK) versichert (z.B. bei der Wiener Gebietskrankenkasse = WGKK); Beschäftigte in ausgegliederten Unternehmen sehr oft jedoch bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), so auch die Angestellten der Universitäten.

1. Anstellung an der Uni Wien mit einem Gehalt ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze: Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung bei der BVA

2. Anstellung an der Uni Wien mit einem Gehalt UNTER der Geringfügigkeitsgrenze: nur Unfallversicherung bei der BVA

2.1. keine Kranken- und Pensionsversicherung aus einem anderen Titel, kein anderes Anstellungsverhältnis:

Eine Selbstversicherung ist möglich, muss jedoch bei der BVA erfolgen! (Auskünfte der Arbeiterkammer, wonach man sich immer bei der GKK versichern müsse, sind falsch)

Link zum Anmeldeformular: siehe am Ende dieser Informationen.

Trotz eines Einkommens unter der Geringfügigkeitsgrenze ist man bei der BVA nicht automatisch von den Selbstbehalten für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen befreit! Eine Nachsicht des Behandlungsbeitrags ist jedoch möglich, wenn das Familien-Nettoeinkommen sowie die Zahl der im Haushalt lebenden Personen dies rechtfertigt; nähere Informationen erhalten Sie bei der BVA.

2.2. anderes geringfügiges Einkommen mit Unfallversicherung bei der BVA (z.B. Lehrauftrag auf einer zweiten Uni):

Da beide Anstellungen zum Betreuungsbereich der BVA gehören, werden sie gemeinsam betrachtet. Ergibt sich zusammen ein Gehalt, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist dieses daher voll versicherungspflichtig (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung). Die entsprechenden Versicherungsbeiträge werden Ihnen jedenfalls vorgeschrieben, gegebenenfalls erst nachträglich und auf einmal. Da Sie um die Zahlung nicht herumkommen, empfehlen wir Ihnen, sich so bald wie möglich mit der BVA in Verbindung zu setzen und Ihre persönliche Situation zu klären. Es ist besser, die Versicherungsbeträge monatlich zu bezahlen und dafür problemlos ärztliche Dienste in Anspruch nehmen zu können.

2.3. anderes geringfügiges Einkommen mit Unfallversicherung bei der GKK:

Beide Anstellungen ergeben zusammen zwar ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, doch werden Versicherungen bei einer GKK und bei der BVA getrennt betrachtet. Das bedeutet, dass Sie über beide Anstellungen nur unfallversichert sind und sich für eine allfällige Selbstversicherung aussuchen können, ob Sie sie bei der GKK oder bei der BVA haben wollen.

Bei der BVA müssen Sie mit Selbstbehalten für die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen rechnen, sofern Sie aufgrund des Familieneinkommens usw. nicht davon befreit werden. Andererseits gibt es bei Ärzten, die nur die BVA und andere kleine Kassen haben, oft geringere Wartezeiten als bei Ärzten, die (auch) die GKK haben. Die Selbstversicherung kostet im Jahr 2019 bei der Wiener GKK 63,07 Euro, bei der BVA 63,68 Euro pro Monat. Der Grund für diesen Unterschied liegt darin, dass BVA und GKK ihre Beiträge aufgrund unterschiedlicher Gesetze festlegen müssen.

2.4. anderes Einkommen, das der vollen Versicherungspflicht bei der BVA unterliegt (z.B. als LehrerIn an einer AHS oder als Vertragsbedienstete/r in einem Ministerium):

Von der Uni werden Sie bei der BVA nur unfallversichert. Die BVA rechnet Ihr Einkommen aber zum Einkommen aus Ihrem Hauptberuf dazu und schreibt Ihnen für den Universitätsteil auch Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung vor, gegebenenfalls nachträglich. Sie können mit der BVA jedoch vereinbaren, dass die Beiträge monatlich abgezogen werden.

Wenn Sie im Hauptberuf beim Bund pragmatisiert sind, gelten Lehraufträge an einer Uni als Nebentätigkeit (§ 240a BDG: "Tätigkeiten für eine Universität ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben gelten als Nebentätigkeiten (§ 37)."). Bei der Bezahlung berücksichtigt die Universität bereits die damit einhergehenden Versicherungspflichten. Eine Pragmatisierung im Landesdienst bewirkt diesen Automatismus nicht.

2.5. anderes Einkommen, das der vollen Versicherungspflicht bei der GKK unterliegt:

Von der Uni werden Sie bei der BVA nur unfallversichert. Eine Selbstversicherung bei der BVA ist nicht möglich. Die Versicherungen bei GKK und BVA werden aber getrennt betrachtet, d.h. Sie brauchen für Ihre geringfügige Beschäftigung an der Uni keine Beiträge für eine Kranken- und Pensionsversicherung zu bezahlen, nicht bei der BVA und schon gar nicht bei der GKK. Dafür haben Sie nur die Kranken- und Pensionsversicherung, die Ihnen aufgrund Ihres Hauptberufs bei der GKK zusteht.

3. Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze beeinträchtigen den Bezug von Stipendien und Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, usw.) in der Regel nicht. Dennoch ist es ratsam, sich vorab zu erkundigen, wenn Sie unliebsame Überraschungen garantiert ausschließen wollen.

WICHTIG: Nach einer Anstellung können Sie sich dann nicht arbeitslos melden, wenn Sie unmittelbar nach der Anstellung beim selben Dienstgeber eine geringfügige Beschäftigung annehmen! Eine Beschäftigung mit geringfügigen Einkommen ist nur dann mit dem Bezug einer Arbeitslosenunterstützung kombinierbar, wenn sie bei einem anderen Dienstgeber (z.B. an einer anderen Universität) eingegangen wird oder wenn sie zwar beim selben Dienstgeber eingegangen wird, aber erst mindestens ein Monat nach dem Ende der arbeitslosenversicherungspflichtigen Anstellung beginnt. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 3 lit h des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

4. Vorsicht vor eventuellen Nachzahlungen:

Wenn Ihr Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, Sie aber beitragspflichtige Nachzahlungen erhalten, wodurch Ihr Einkommen dann doch die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, so tritt für den Monat, für den Sie diese Nachzahlung erhalten, im Nachhinein eine Vollversicherung (d.h. Kranken- und Pensionsversicherung) ein. Sie müssen die dafür erforderlichen Beiträge dann im Nachhinein bezahlen. Bedenken Sie daher bereits im Voraus eventuelle Prüfungstaxen oder Geld für die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Bei der Beurteilung des Umfangs der Versicherung kommt es nicht auf den Auszahlungstermin an, sondern darauf, für welchen Monat das Entgelt gebührt.

Nicht alle Geldleistungen sind beitragspflichtig: So sieht der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten Sonderzahlungen vor (landläufig "13. und 14. Monatsgehalt" genannt; § 49 Abs. 11 KV); d.h. für einen Lehrauftrag über ein Semester erhalten Sie 7 Monatsbezüge. Diese Sonderzahlungen haben keine Auswirkung auf die Sozialversicherung. Ebenso haben natürlich auch Aufwandsentschädigungen, Reisekostenzuschüsse und dgl. keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.

5. Block-Lehrveranstaltungen

Bei Block-Lehrveranstaltung gebührt die Bezahlung nur für den Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende der Lehrveranstaltung. Da das gleiche Grundgehalt auf viel weniger Monate aufgeteilt wird, liegt das Einkommen höchstwahrscheinlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Dafür sind Sie jedoch nur für den tatsächlichen Zeitraum der Lehrveranstaltung versichert.

6. Achtung: Keine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt den monatlichen Grenzbetrag nur deshalb nicht überschreitet, weil das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des betreffenden Monates begonnen oder geendet hat bzw. unterbrochen wurde.

PS.: Es besteht in Österreich zwar keine Pflicht, sich selbst zu versichern, doch es ist nicht anzuraten, ohne Krankenversicherung zu leben! Die Kosten für eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung liegen deutlich unter den Kosten für eine Selbstversicherung ohne Beschäftigung! Die Bedingungen für die Selbstversicherung sind gesetzlich geregelt; die Kosten dafür sind bei der BVA geringfügig höher als bei der GKK (Monatsbeiträge 2019: 63,68 Euro bei der BVA, 63,07 Euro bei der GKK).

Mit einer geringfügigen Beschäftigung sind Sie nicht arbeitslosenversichert. Für die Arbeitslosenversicherung ist auch keine Selbstversicherung möglich! Das heißt, dass eine Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze nicht für den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung mitzählt!

7. LektorInnen mit einem freien Dienstvertrag haben diesen nur erhalten, weil sie durch ihre Unterschrift bestätigt haben, dass sie aufgrund von anderen Einkünften einer anderen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Nähere Informationen zum Themenkreis Geringfügige Beschäftigung und Sozialversicherung:

* help.gv

* Arbeiterkammer (mit der Einschränkung, dass auch für geringfügig beschäftigte Universitätsangestellte die BVA zuständig ist)

* Sozialversicherung (Informationen für Dienstgeber, teilweise aber auch für DienstnehmerInnen interessant)

* Pensionsversicherungsanstalt

* BVA: Portal für geringfügig Beschäftigte

* Formulare BVA

> Formular "Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung"

> Form "Application for voluntary health and pension insurance"