Geringfügigkeitsgrenze
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt und die entsprechend Information ist bei der BVAEB nachzulesen . Demnach liegt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2025 bei 551,10€.
Damit liegen die LektorInnen auch ab Februar 2025 über der Geringfügigkeitsgrenze und sind über die Uni bei mind. 2 Stunden wissenschaftlicher Lehre (1. Stufe 572,05/Monat ) krankenversichert und es besteht z.B. kein Anspruch auf ARBEITSLOSENGELD.