Sommer 2015

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  • Novelle Universitätsgesetz

    Informationen über die geplanten Neuerungen. Begutachtungsfrist bis 20.8.2015; Inkrafttreten per 1.1.2016 geplant.

    Mit 13.7.2015 ist die Novelle zum UG 2002 offiziell in die Begutachtung gegangen. Das ist zwar einmal mehr im Hochsommer, andererseits hat das Ministerium Vorgängerversionen schon seit dem Frühjahr mit wichtigen Institutionen (Uniko, Senate, Gewerkschaften, usw.) besprochen und bei der endgültigen Formulierung viele dabei geäußerte Bedenken berücksichtigt. Dass die Zugangsbeschränkungen für Studierende im Wesentlichen fortgesetzt und jedenfalls nicht auf weitere Fächer ausgedehnt werden, wird in den Medien ausführlich kommentiert; neu sind "Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien" sein (§ 71d).

    Für das wissenschaftliche Personal insbesondere der Universität Wien sind die folgenden Punkte wichtig:

    * "Künftig sollen Assoziierte Professorinnen und Professoren zur Professorenkurie zählen, sofern das Qualifizierungsverfahren internationalen kompetitiven Standards entsprochen hat bzw. entspricht. Für diese Personengruppe soll es weiters die Möglichkeit eines abgekürzten Berufungsverfahrens durch den Rektor geben." (Pressemeldung Wissenschaftsministerium, im Entwurf § 99 Abs. 4 und § 98). Die ProfessorInnen des betroffenen Fachbereichs erhalten dabei ein Mitspracherecht. Bisherige Qualifizierungsverfahren sollen von den Rektoraten unter dem Gesichtspunkt der internationalen Kompetitivität neu bewertet werden, wobei der Senat dabei angehört werden muss. Zur Erinnerung: Bislang konnte das Qualifizierungsverfahren ohne Mitwirkung des Senats festgelegt werden, entweder als Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Rektorat oder – wie an der Universität Wien – durch ein vom Rektorat festgelegtes Verfahren). (Anm.: Die letzten beiden Sätze wurden am 17.7.2015 nachträglich neu formuliert.)

    * Die Möglichkeit für ao. ProfessorInnen, (zunächst befristet für 6 Jahre) auf eine Professur aufzurücken, die 2009 mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz als Einmalaktion für maximal 20% der Betroffenen ermöglicht wurde, soll erneuert werden. Eine Höchstzahl gibt das Gesetz jetzt nicht mehr vor; die einzelnen Universitäten sollen die Anzahl autonom festlegen können. Anders als 2009 handelt es sich nicht mehr um eine einmalige Aktion – allerdings gibt es eine Einschränkung dadurch, dass die Zahl der auszuschreibenden Stellen im Entwicklungsplan festzulegen ist und die Zahl der ao. ProfessorInnen ruhestandsbedingt immer kleiner wird.

    * Die Änderungen im § 109 erweitern die Möglichkeit von Kettenverträgen. Bei einer Verwendungsänderung kann erneut ein befristeter Vertrag ausgestellt werden, allerdings darf die Gesamtdauer aller Befristungen bei Vollzeit 6, bei Teilzeit 8 Jahre nicht überschreiten. Das bedeutet, dass man jetzt auch nach einem Projekt auf eine Assistentenstelle umsteigen kann. Neu ist, dass die unterschiedliche Behandlung von Voll- und Teilzeitstellen, die bisher nur für Projektangestellte, ausschließlich in der Lehre Tätige und Ersatzkräfte galt, nun auch auf andere Beschäftigungsarten (AssistentIn, Senior Lecturer usw.) ausgedehnt werden soll, aber nur wenn ein Verwendungswechsel stattfindet. Die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung auf insgesamt 10 bzw. 12 Jahre bleibt bestehen, bezieht sich jedoch nach wie vor ausschließlich auf ProjektmitarbeiterInnen, LektorInnen und Ersatzkräfte. Beschäftigungszeiten als studentische/r MitarbeiterIn bleiben dem Novellenvorschlag gemäß bei der Berechnung der maximalen befristeten Anstellungsdauer unberücksichtigt.

    * "§ 112 tritt mit 1. Oktober 2018 außer Kraft." Hinter diesem unauffälligen Satz verbirgt sich eine neuerliche Aufschiebung der vollen Geltung des Arbeitsinspektionsgesetz für die Universitäten. Ursprünglich hätte die volle Geltung 2013 eintreten sollen, wurde dann jedoch auf 2016 verschoben. Noch vor wenigen Wochen war von einer Verschiebung auf 2020 die Rede. Nun ist es im Entwurf doch 2018 geworden. Für die Universität Wien, die besonders viele sanierungsbedürftige Gebäude hat, wird auch mit dem neuerlichen Aufschub die Zeit knapp. Immer noch ist bekanntlich ungeklärt, wie es mit dem UZA weitergehen soll (Generalsanierung oder Neubau an einem anderen Standort). Der Bauleitplan Ost von 2011 (Hochschulplan, S. 58ff) ist nicht mehr aktuell, der Bauleitplan nach § 118a UG 2002 (er wurde dort erst im Dezember 2014 eingefügt) harrt noch seiner Erstellung.

    * Für die Universität Wien ist ferner von Bedeutung, dass das Institut für Österreichische Geschichtsforschung, das bisher seinen Sitz im Hauptgebäude hatte und das dem Institut für Geschichte größtenteils in Personalunion verbunden war, nun ganz in die Universität Wien eingegliedert werden soll. Damit wird einer Forderung des Rechnungshofs von 2013 Rechnung getragen.

    * Erstmals sollen Bestimmungen über den Entwicklungsplan in das Universitätsgesetz aufgenommen werden. Ausdrücklich verlangt wird dabei aber nur die Planung hinsichtlich der Zahl von Professuren und Laufbahnstellen sowie der Auflassung oder Einführung von ordentlichen Studien. Für das übrige Personal ist nur von einer "Beschreibung der Personalentwicklung und Personalstrategie" die Rede. Das Ministerium hat auf einen weiterreichenden Forderungskatalog verzichtet, da die Uniko hierin einen zu starken Eingriff in die Autonomie der Universitäten sah.

    * Für das Eingehen von Haftungen oder die Aufnahme von Krediten ist ab einer Beitragsgrenze von 10 Millionen Euro die Zustimmung des Ministers erforderlich.

    * Für die Universitätsräte kommen ab ihrer neuen Funktionsperiode einige neue Vorschriften. Zwar darf der Universitätsrat nach wie vor selbst die Vergütung für die Tätigkeit seiner Mitglieder bestimmen, doch sollen Obergrenzen festgelegt werden. Weiters sind Geschäftsbeziehungen zwischen einem Universitätsrat und der Universität nicht mehr ohne Genehmigung durch das gesamte Gremium möglich. Ehemalige RektorInnen dürfen vier Jahre nach dem Ende ihrer Funktion nicht Mitglied des Universitätsrats ihrer eigenen Universität werden.

    Sie finden alle Unterlagen zum Novellenvorschlag (Gesetzestext, Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung, Erläuterungen, Textgegenüberstellung von vorgeschlagener Version und derzeitigem Gesetz) auf der Homepage des Parlaments. Auf dieser Webseite werden auch alle Stellungnahmen veröffentlicht, die zu diesem Vorschlag eintreffen werden. Übrigens dürfen auch Einzelpersonen eine solche Stellungnahme senden. An wen diese zu adressieren ist, steht im Begleitschreiben auf der soeben genannten Homepage. Die Begutachtungsfrist endet am 20.8.2015.

  • Für Beamte

    Bundesbesoldungsreform – sämtliche Verluste ausgeglichen, technische Umsetzung erst im Herbst; Dienstrechts-Novelle 2015

    Nach den heftigen Diskussionen rund um die Besoldungsreform für alle BundesbeamtInnen wurde ein System festgelegt, das sehr kompliziert ist, aber dank zweier sog. Wahrungszulagen sicherstellt, dass die Lebensverdienstsumme trotz eines etwas verschobenen Auszahlungsrhythmus gleich bleibt. Das neue System gilt seit März 2015. Die rückwirkende technische Umsetzung der Reform war für den 1.7.2015 angekündigt, wurde jedoch auf den September verschoben. Hier finden Sie Informationen über die Besoldungsreform und die Verschiebung der technischen Umsetzung: Information der DLE PersonalwesenErfolgsmeldung Bundeskanzleramt – allgemeine Information der GÖD ("Vorrückungstermine") – Erklärung des neuen SystemsInformation zur NeuregelungRundschreiben zu den ab 1. März geltenden Bezugsansätzen – Verschiebung der technischen Umsetzung.

    Wie schon früher mitgeteilt, sind pragmatisierte KurienprofessorInnen von der Besoldungsreform nicht betroffen. Dafür gilt die Reform auch für Angestellte der Universitäten, die vor 2004 Vertragsbedienstete waren und nicht in den Kollektivvertrag optiert haben.

    Die Sicherstellung, dass die im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bediensteten durch die Überleitung keine Schmälerung ihrer Erwerbsaussichten erfahren, war auch Gegenstand der Dienstrechts-Novelle 2015. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine Belehrung oder Ermahnung nach drei Jahren nicht nur nicht mehr zu dienstlichen Nachteilen für die betroffene Person führen darf, sondern auch nachweislich gelöscht werden muss, sofern die Person in dem Zeitraum keine weiteren Pflichtverletzungen begangen hat. Eine Dienstfreistellung ist nun nicht mehr auf Tätigkeiten beschränkt, die im öffentlichen Interesse liegen. Weitere Informationen ("Erläuterungen") und der fertige Gesetzestext ("Bundesgesetzblatt I Nr. 65/2015") sind auf der Homepage des Parlaments nachzulesen.

  • Kollektivvertrag 2015

    Links zur aktuellen Fassung.

    Am 22.12.2014 wurde neben der Gehaltserhöhung v.a. § 20 Abs. 3 Z 2 neu definiert. Damit ist unmissverständlich festgelegt, um welche Zeiten ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden kann. Damit ist nun klargestellt, dass nicht alle Karenzierungen für wissenschaftliche Tätigkeiten zu einer Vertragsverlängerung führen können, sondern nur mehr "Zeiten einer Karenzierung zur Ausübung einer facheinschlägigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit, sofern diese Tätigkeit nicht überwiegend der Erreichung der im Rahmen des betreffenden befristeten Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Qualifikation (zB. Dissertation, Habilitation) dient". Das bedeutet, dass es Prädoc-AssistentInnen, die ihren Vertrag für ein Dissertationsstipendium unterbrechen, nicht möglich ist, vertraglich länger als die üblichen vier Jahre an der Universität angestellt zu sein.

    Sie finden den aktuellen Kollektivvertrag auf der Homepage der DLE Personalwesen, aber auch auf einer von den Gewerkschaften eigens eingerichteten Webseite für Kollektivverträge. Seit kurzem gibt es auch eine englische Fassung, die allerdings nicht als verbindlich im Sinn der Gesetze gilt. Ihren Mitgliedern stellt die GÖD den Kollektivvertrag auch als praktisches Heft kostenlos zur Verfügung, die 5. aktualisierte Auflage ist heuer erschienen. Sollten Sie Mitglied sein, das Heft nicht erhalten haben, aber daran interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Mag. Dr. Christine Kasper.

  • Vereinbarung Beruf - Familie

    Neue Servicewebseite der Uni Wien mit Empfehlungen des Rektorats für Führungskräfte; die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist Österreichs erste familienfreundliche Fakultät.

    Auf der Homepage der DLE Personalwesen finden Sie viele nützliche Informationen für schwangere Mitarbeiterinnen sowie für MitarbeiterInnen, die Kinder betreuen. Dort können Sie insbesondere auch "Empfehlungen für Führungskräfte und EntscheidungsträgerInnen" downloaden, die von Rektor Engl und Vizerektor Fassmann unterschrieben sind. Laut Homepage haben sie "nur teilweise rechtlich bindenden Charakter, sind aber dennoch eine klare Richtschnur".

    Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist einen Schritt weiter gegangen und hat sich dem Audit "hochschuleundfamilie" unterzogen. Seit 18.5.2015 darf sich die Fakultät damit offiziell als familienfreundliche Fakultät bezeichnen. Das ist eine Premiere, denn bislang haben sich diesem Audit nur Universitäten als Ganzes unterzogen. Die offizielle Verleihung des Zertifikats ist für November geplant.

  • Vienna Faculty Modell

    Link zu Berichten über die Veranstaltung des Betriebsrats vom 13.5.2015.

    "Fit für die nächsten 650 Jahre? 'Vienna Faculty' Neu!" lautete das Motto, unter dem unser Betriebsrat am 13.5.2015 zu einer Podiumsdiskussion mit anschließender Diskussion einlud. Einen Bericht darüber finden Sie im Medienportal der Universität Wien. Auch der ORF hat über die Problematik des derzeitigen Kurienmodells berichtet (Interview mit dem UPV-Vorsitzenden; Bericht über die Vorteile eines Faculty Modells).

  • Behinderung und Computer

    Workshop für Betroffene, Betreuende und PädagogInnen am 27.10.2015 in Wien.

    Für Menschen mit Behinderung, deren Betreuungspersonen oder für PädagogInnen bietet die gemeinnützige GmbH LIFEtool am 27.10.2015 einen Workshop zum Thema Computer-Arbeitsplatz. Link zu näheren Informationen. Laut unseren Informationen sollte die Teilnahme kostenlos sein.

  • Einkaufsrabatte

    Hinweis auf aktuelle Angebote.

    Wir weisen Sie auf zahlreiche Firmenermäßigungen hin, aktuell insbesondere auf die Rabatte bei der Schmuckmanufaktur Feichtinger & Waiglein. MitarbeiterInnen der Universität Wien bekommen dort einen Rabatt von 40% auf das gesamte Schmucksortiment (z.B. Eheringe) und 20-25% auf das gesamte Uhrensortiment, d.h. den Großhandelspreis. Neue Rabatte bietet auch die Parfümerie Liechtenstein. Sie finden alle Informationen in der Rubrik "Günstiger Einkaufen" auf der Homepage unseres Betriebsrats.

    Außerdem erhalten MitarbeiterInnen der Universität Wien im Restaurant yamm! (Universitätsring 10, gleich gegenüber dem Hauptgebäude, vegetarisch/vegan) eine Ermäßigung von 10% auf alle Speisen vom Buffet inkl. Suppen. Der Rabatt gilt auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, und bei gemeinsamer Abrechnung auch für eine weitere Person. MitarbeiterInnen, die den Rabatt in Anspruch nehmen wollen, müssen sich als MitarbeiterInnen der Universität Wien ausweisen können (MitarbeiterInnenausweis oder sonstiger Beweis, z.B. Dienstvertrag, Bestätigung durch das Institut/Department, durch den Betriebsrat, usw.)

    Drei Kärntner Hotels der Sonnenhotels Management GmbH, nämlich die Hotels Hafnersee, Ossiacher See und Maltschacher See, werden voraussichtlich den MitarbeiterInnen der Universität Wien einen Rabatt anbieten. Sollten Sie daran schon in diesem Sommer interessiert sein, kontaktieren Sie bitte Mag. Dr. Christine Kasper.

  • Kultur/Gutscheine "Zeitkunst Krems"

    Kulturtipps; Gutscheine für einen freien Eintritt in der Zeitkunst Niederösterreich (Standort Krems).

    Am 12. und 13. September 2015 wird das zweite Open House Wien stattfinden. Dabei können zahlreiche architektonisch interessante oder sonstwie markante Gebäude, die normalerweise nicht allgemein zugänglich sind, bei freiem Eintritt besichtigt werden. Das genaue Programm finden Sie auf der Webseite des Open House, wobei vieles erst in den nächsten Wochen genauer festgelegt wird. Das Organisationsteam würde sich auch über ehrenamtliche MitarbeiterInnen freuen, die bestimmte Standorte betreuen wollen und die Fragen der BesucherInnen beantworten. Selbstverständlich gibt es dafür eine Einschulung.

    Am 27. September 2015 findet wieder der österreichweite Tag des Denkmals statt, bei dem das Bundesdenkmalamt einlädt, Sehenswürdigkeiten hinter den Kulissen und sogar so manches denkmalgeschützte Privathaus kennenzulernen. Das genaue Programm wird auf der Webseite des Tag des Denkmals verlautbart werden.

    Außerdem hat unser Betriebsrat für Sie Gutscheine, die zum freien Eintritt für den Standort Krems der "Zeitkunst Niederösterreich" berechtigen. Bei Interesse senden Sie bitte ein Mail an Mag. Dr. Christine Kasper. Vergessen Sie bitte nicht anzugeben, wie viele Gutscheine Sie brauchen und an welche Adresse sie geschickt werden sollen (aus Kostengründen bitte wenn möglich an die Dienstanschrift). Die Zeitkunst Niederösterreich widmet sich moderner Kunst, ist in der Kremser Dominikanerkirche untergebracht und über denselben Eingang wie das Museum Krems erreichbar. Gezeigt werden heuer Werke von Rudolf Polanszky. - Nähere Informationen über die Schau.

  • Wir über uns

    Thomas Schmidinger hat sein Mandat an Claus Tieber abgegeben. Link zu den Kontaktdaten.

    Leider musste Mag. Dr. Thomas Schmidinger sein Mandat wegen Arbeitsüberlastung zurücklegen, zumal er als Lektor die Tätigkeit nur in seiner Freizeit ausüben konnte. Wir bedauern sein Ausscheiden, freuen uns aber, dass mit Mag. Dr. Claus Tieber wiederum ein Lektor auf das freie Mandat nachgerückt ist.

    In der Kontaktrubrik auf unserer Homepage finden Sie Ansprechpersonen, wenn es um mehr oder weniger spezielle Themen geht. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Empfehlung gebunden. Alle Mitglieder des Betriebsrats sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bitte wenden Sie sich im Zweifel lieber an uns anstatt sich alleine mit Problemen herumzuärgern!

  • English summary

    Works Council 2/2015

    (1) The Federal Ministery of Science, Research and Economy has launched a proposal for an amendment to the University Law. All texts are in German only (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00139/index.shtml). Main changes for the members of the academic staff concern the position of Associate Professors, some new possibilities for consecutive fixed-term contracts, a prolongation of the current regulations concerning labour inspection, regulations against del credere risks and specifications for the  members of the University Board. Commentaries can be submitted until August 20th; the new law will be adopted in autumn and is supposed to become applicable by 2016.

    (2) Information on new laws and regulations for civil servants. All persons concerned do speak German.

    (3) Finally there is an English translation of the Collective Bargaining Agreement for University Staff ("Kollektivvertrag"): https://intra.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/Kollektivvertrag/Uni-KV_englisch.pdf. Please note that this is only a translation, not a legally binding text!

    (4) The University of Vienna has launched a new website concerning the compatibility of family and work. including the rector's recommendations for cadres and superiors (personalwesen.univie.ac.at/fuer-mitarbeiterinnen/vereinbarkeit-beruf-und-familie/empfehlungen-fuer-fuehrungskraefte/). All texts are in German only. The Faculty of Business, Economics and Statistics has been officially certified as a family-friendly faculty.

    (5) On March 13the the Works Council has organized a panel discussion on the role of professorships and a faculty, where other staff members can have a say too. The discussion has been in German, and so are all Austrian texts on this event and the topic.

    (6) Information on a workshop for disabled persons; in German only.

    (7) Under https://brwup.univie.ac.at/guenstiger-einkaufen/?no_cache=1 you can find several offers for reductions at different shops and companies, including cultural events (in German only). Feichtinger & Waiglein offer an important discount on jewelry and watches. The vegetarian restaurant yamm! (Universitaetsring 10, opposite the main building) offers a discount of 10% for staff members of the University of Vienna, provided that they can show a proof that they really work for the University of Vienna.

    (8) On September 12th and 13th several architecturally interesting buildings will open their doors for free within the framework of Vienna's second "Open House" – English website: www.openhouse-wien.at/en/home.html.

    This year the Cultural Heritage Day ("Tag des Denkmals") will take place on September 27th; the program will appear in German on www.tagdesdenkmals.at.

    The Works Council can give away vouchers for a free entry to the Zeitkunst Niederoesterreich in in the city of Krems (modern art, www.zeitkunstnoe.at/de - not valid for St. Poelten or other musea in Krems). If you are interested please send a mail to christine.kasper@univie.ac.at.

    (9) Dr. Schmidinger has been replaced by dr. Claus Tieber, who is a lecturer at the Department of Theater, Film and Media Studies.

    Our members are listed on our homepage: brwup.univie.ac.at The homepage is in German only, but all members of the Works Council also speak English. You can choose yourself the member you want to contact or send an e-mail to the general address br-wup@univie.ac.at. All consultations are strictly confidential!

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