Dezember 2016

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Das Ende eines Jahres ist eine gute Gelegenheit, Bilanz über die Arbeit des Betriebsrates zu ziehen, über Erfolge und Misserfolge zu reflektieren und sich zu überlegen, welche Aufgaben im kommenden Jahr auf die 29 Mitglieder unseres Betriebsrats warten.

Das Jahr 2016 begann mit einer schlimmen Erkenntnis: Viele LektorInnen konnten auf Grund des Gehaltsabschlusses, den ich im Übrigen schon damals für zu niedrig gehalten habe, die Mindestgrenze für den Anspruch auf Sozialversicherung nicht mehr erreichen. Wir konnten jedoch das Rektorat dazu bewegen, den KollegInnen, die dies wünschten, einen Zusatzverdienst anzubieten, durch den sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten konnten. Auch im kommenden Semester erwarten wir wieder eine solche Möglichkeit. Die Gehaltsverhandlungen für die Universitätsangestellten laufen derzeit zwar noch und die Gewerkschaft fordert natürlich eine Lösung für die LektorInnen, doch das Angebot des Dachverbandes der Universitäten liegt so weit davon entfernt, dass ich wenig Chancen sehe, dieses Anliegen durchzusetzen.

Neben vielen individuellen Interventionen durch den Betriebsrat bei Problemen rund um Kettenverträge, Anstellungsverlängerungen durch Karenzierungen, Konflikte mit KollegInnen, Entfristungen von LektorInnen, wo wir nicht immer, aber doch immer wieder durch intensive Gespräche mit Rektorat und Personalabteilung eine Verbesserung für die KollegInnen erreichen konnten, war das letzte Jahr von intensiven Verhandlungen zur Präzisierung der Lehrveranstaltungskategorien geprägt. In den letzten Tagen haben wir in jenen Bereichen der Lehre, die mit ca. 50% (anleitende Lehre, LVG 3) und ca. 80% (Sprachlehre, LVG 2) des Tarifs für wissenschaftliche Lehre (LVG 1) bewertet werden, sehr erfreuliche Verbesserungen für viele KollegInnen erreicht, die aber noch im Detail festgelegt werden müssen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Ihnen schon in der nächsten Ausgabe der Betriebsratsnachrichten die Ergebnisse präsentieren können.

Eine Neuerung des letzten Jahres funktioniert aber leider gar nicht: Das ist das neue System der Bezahlung von TutorInnen. Das Kontingent an Tutorenstunden, das den Fakultäten und Zentren zur Verfügung gestellt wurde, ist zu niedrig, um die gleiche Betreuungsqualität von Lehrveranstaltungen wie im alten System zu erreichen, von einer besseren ganz zu schweigen.

Eine Novelle des Universitätsgesetzes, die im Wesentlichen mit 1.1.2016 bzw. 1.10.2016 in Kraft getreten ist, bietet nun assoziierten ProfessorInnen die Möglichkeit, sich um eine von 20 Stellen einer Full-Professur zu bewerben, die derzeit an der Universität Wien ausgeschrieben sind. Das ist auch ein Erfolg der Gewerkschaft, die sich immer für die Schaffung eines echten Tenure Tracks stark gemacht hat. Sehr erfreulich ist auch die Ausschreibung von 22 Stellen für Tenure Tracks sowie von 25 Stellen im Rahmen des Prädoc-Programms der Universität Wien.

In einer Zeit, in der das Stichwort Begriff „Mängelbewirtschaftung“ für die Universitäten zeitlos aktuell zu sein scheint, findet ein Betriebsrat nur schwer einen Anlass zur Zufriedenheit. So können Rektorat und Betriebsrat sich zumeist nur auf einen Kompromiss einigen, der das Universitätsbudget nicht allzu stark belastet. Als Vorsitzender des Betriebsrates sehe ich mich verpflichtet, so vielen KollegInnen wie nur irgendwie möglich die Chance auf eine unbefristete Anstellung zu eröffnen. Ich sehe darin einen Vorteil nicht nur für die KollegInnen selbst, sondern auch für die Universität insgesamt. Kontinuität in Forschung und Lehre ist mindestens genauso wichtig wie Erneuerung im Bereich der Anstellungsverhältnisse. Leider scheinen die Gesellschaft, die Medien und auch das Rektorat der Universität Wien nur letzteres als positiv anzuerkennen.

Aber das Ende eines Jahres ist auch eine gute Gelegenheit, mit Tatkraft und neuer Arbeitsenergie in die Zukunft zu blicken: Ich darf daher Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2017 wünschen.

Karl Reiter; Vorsitzender BRWUP

/

ZU § 109 UG (KETTENVERTRAGSVERBOT)
INFORMATIONEN ZU PROFESSUREN NACH § 99,4 UG
EINKOMMENSBERICHTE / GENDER PAY GAP
INFORMATIONEN FÜR BEAMTETE KOLLEGiNNEN
NEUE MÖGLICHKEITEN DER FORSCHUNGSFINANZIERUNG
VERSICHERUNGEN
ANGEBOTE UND VERLOSUNGEN
WIR ÜBER UNS
ENGLISH SUMMARY (December 2016)