ArbeitnehmerInnenschutz

Der ArbeitnehmerInnenschutz ist ein zentraler Kompetenzbereich des Betriebsrats. Die Ernennung von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) bedarf daher der Zustimmung durch die Betriebsräte.

Sicherheitsvertrauenspersonen sind Mitglieder der Belegschaft, die nach einer Einschulung Arbeitsschutzprobleme in ihrem Wirkungsbereich erkennen und an deren Lösung mitarbeiten. Der Zuständigkeitsbereich ist im Ernennungsdekret definiert; üblicherweise handelt es sich dabei um das Institut/Department, an dem sie arbeiten.

Informationen über und für SVP sind auf der Homepage der Arbeitsinspektion zu finden. Das AK-Portal "Arbeit & Gesundheit" führt zu umfassenden Informationen auch über Aspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes und zu einem Link, unter dem Sie den kostenlosen SVP-Newsletter der AK bestellen können.

Informationen über die verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung (Gefahrenevaluierung) finden sie auf eval.at. Dieser Terminus bezieht sich auf die Gefährdungen und Belastungen, die mit einem bestimmten Arbeitsplatz verbunden sind, nicht auf Evaluierungen im Zusammenhang mit der Qualität von Lehre und Forschung!

Weiterführende Informationen zum Themengebiet der physischen und psychischen Barrierefreiheit liefert das Sozialministerium.

Die Webseiten des ArbeitnehmerInnenschutzes samt den Informationen über die ArbeitsmedizinerInnen, die ArbeitspsychologInnen, die Laborordnung, allgemeine Sicherheitsaspekte, usw. sind nur im Intranet zu finden. Eine gute Übersicht bieten auch einige allgemein zugängliche Links auf den Webseiten der Universität für Bodenkultur: Arbeitsstoffe/Ergonomie/Laser, sowie Maschinensicherheit.

Leitfaden gefährliche Arbeitsstoffe (AUVA)

Über die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) finden Sie Informationen u.a. beim Verband Arbeitssicherheit (Zusammenschluss von Erzeugern und Händlern von Arbeitssicherheitsprodukten)

Tipps für die Bildschirmarbeit (AK) – Regeln für Bildschirmarbeitsplätze (Arbeitsinspektion) – Unterlagen zum Erhalt einer Bildschirmarbeitsbrille (Intranet Uni Wien)

Die Mitglieder beider Betriebsräte, die sich besonders intensiv mit dem ArbeitnehmerInnenschutz beschäftigen, halten im AGS (Ausschuss für Gebäudeangelegenheiten und Sicherheitsfragen) regelmäßig miteinander und mit dem Raum- und Ressourcenmanagement bzw. der Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz Kontakt. Gerne können Sie sich mit Anliegen, die den ArbeitnehmerInnenschutz oder bauliche Maßnahmen (z.B. Übersiedlungen, Barrierefreiheit) betreffen, direkt an den AGS wenden.

Informationen über die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen, den Umgang mit Tonerstäuben und ähnliche Themen finden Sie unter "Gesundheit/Sport" im Reiter "Services".