Behinderung

Wer eine Behinderung von mindestens 50% hat, kann in den Kreis der sog. begünstigten Behinderungen aufgenommen werden. Damit verbunden sind verschiedene Vorteile, auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Nähere Informationen über und für begünstigte Behinderte finden Sie auf help.gv, bei der Arbeiterkammer und auf dem Informationsportal "Arbeit und Behinderung".

Richtlinien für den Grad der Behinderung bei verschiedenen Leiden finden Sie in den Anhängen zur Einschätzungsverordnung (im RIS-Dokument unten rechts abrufbar).

Die begünstigten Behinderten eines Betriebs wählen eine Behindertenvertrauensperson (BVP), die die Interessen der MitarbeiterInnen mit Behinderung vertritt und den Betriebsrat bei Angelegenheiten, die für Menschen mit Behinderung relevant sind, unterstützt.